Soweit ich noch weiß, müssen 3 Dinge (völkerrechtlich) gegeben sein, um einen Staat zu bilden können.
Ein Staat im Sinne des Völkerrechts ist ein Gebilde,
• daß mit Aussicht auf relative Dauerhaftigkeit errichtet ist, und,
• daß aus einem aus natürlichen und juristischen Einzelpersonen
  Zusammengesetztem Staatsvolk besteht, und,
• indem eine unabhängige Staatsgewalt das Zusammenleben im betreffenden
  Gebilde umfassend regelt.
Und ein Staat i.S. VöRe ist notwendig um eine internationale Notifizierung zu erreichen.
(alles mal intus gehabt, als ehem. Studiosi)
Was bei der ROA besser gesagt dem KONR nicht erreicht wurde.
MfG Michi