juti.. also er musste eigentlich nach dem Ordensgesetz von 1957 seine Orden nachweisne, dh. er müsste etwas in der Hand gehabt haben. Wirklich nichts mehr vorhanden?
Mal ne Stelluingnahme von nem Fachmann:
Die Schulterklappen sind definitiv von der Marineartillerie (in der 1. Form bis ca. Ende 1938, dann gab es einen Anker mit geflügelter Granate) hier sind es noch ZWEI Anker. So was wie Spaten und Spitzhacke gab es bei der Wehrmacht nicht, nur als Entwurf ganz spät für Bau Btl. Die Feldbluse ist ein Modell 42 des Heeres mit Einheitskragenspiegel und ausgetauschtem Brustadler (gestickt statt gewebt).
Die „demokratische“ Miniaturen Anstecknadel ist schön. Da beim Kauf von Orden nach dem OG 57 die Verleihung bewiesen werden musste, müsste doch noch irgendwas schriftliches da sein. Die beiden Marine Auszeichnungen lassen eine seemännische Vergangenheit des Trägers vermuten. Blockadebrecher wurden an Angehörige der Handelsmarine verliehen. Jetzt wo ich es weiss, glaube ich ganz schwach hinter dem Minensucherabz. das Blockadebrecherabz. zu sehen.
Mit „560“ hast Du wahrscheinlich recht. Vielleicht ist es auch dieses Pionierbtl. Jedoch kann ich die Totenköpfe nicht erklären, da, wie gesagt, das Kav.Rgt. 5 die einzige Einheit war, die die TK’s auf den Schultern tragen durften, Betonung auf „durften“!