Militärgeschichte > Geschichte allgemein

Kriegsverbrecher wegen Partisanenerschießung?

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kobold:
Hallo Alfons,

ja, ich habe versucht Meinungen dazu zu erhalten, jedoch habe ich dort keine einzige
auch nur halbwegs vernünftige Antwort auf meine Fragestellung bzw. Meinung dazu
erhalten.
Ich bin an den Ansichten der Forummitglieder dazu deshalb interessiert, da ich nun
nach dem Tod meines Vaters (92) Papiere aufgefunden habe welche ihn mit
Partisanenerschießungen in Jugoslawien in Verbindung bringen.

Mit freundlichen Grüßen

kobold

Alfons Zitterbacke:
Zum Einlesen empfehle ich gerne:

Delacor, Regina M.
Attentate und Repressionen / Ausgewählte Dokumente zur zyklischen Eskalation des NS-Terrors im besetzten Frankreich 1941/42
ISBN: 3-7995-7268-6;

Michaelis, Rolf
Die Brigade "Kaminski" / Partisanenbekämpfung in Weißrussland - Russland - Warschau
ISBN: 978-3-940504-05-0;

und peziell für Dich:
Schmider, Klaus
Partisanenkrieg in Jugoslawien 1941-1944
ISBN: 3-8132-0794-3.

StefaHHn:
@Kobold, Meinungen kann da jeder haben.

Dein "emotionslos" verstehe ich als "objektiv" und da bringt halt dieses Schwarz-Weiss-Denken keinen weiter. Die umstandslosen Erschiessungen der Partisanen waren per se auch durch deutsche Gesetze nicht gedeckt. Diese wurden erst im Krieg durch entsprechende Verordnungen aus dem Bereich OKW/OKH legitimiert, wie gesagt die HLKO geht da gar nicht drauf ein.

Ob diese Anordnungen nicht doch dem (tradierten wie Gewohnheits-) Völkerrecht (nicht KriegsVR) widersprachen wurde schon vor dem Krieg und auch unter den kriegsführenden Nationen kontrovers diskutiert, da z.B. die dt. Verordnungen schon aufgrund der Formulierung zwangsläufig unschuldige Leben kosten mussten.

Die deutsche Seite hat sich hier zu der härtest möglichen Linie (wie im Bereich der Repressalien auch) entschlossen, ob das erlaubt war haben Gerichte im In- wie Ausland völlig unterschiedlich bewertet und beides mit guten Argumenten belegt. 

Um mal ein verqueres Beispiel zu nennen, die BRD sprach der DDR auch das Recht ab, Leute die das Land verlassen wollen "über den Haufen zu schiessen" zu dürfen, da gibt es auch mindestens zwei Meínungen zu und die sind beide nie konform, aber immer begründbar.

Verurteilung von "ordentlichen" Gerichten (die SU und Jugoslawien zähle ich nicht dazu) wg. Partisanenerschiessungen waren aber eh recht selten, aber wenn dann doch irgendiwe auch begründet, also der "Rachemord" klingt mir da zu hart.

Als Ergänzung zur Literatur: Lieb "Konventioneller Krieg oder Weltanschauungskrieg", IfZ 2007

kobold:
Hallo StefaHHn,

ich danke für Ihre bisherigen Antworten auf meinen Thread, so habe ich mir das vorgestellt  - objektiv und sachlich die
Sache angehen.

Sie haben mir mit Ihrer vorstehenden Antwort die Problematik sehr gut dargelegt und mir auch ein wenig die Augen zu
diesen Vorfällen geöffnet.

Ein Danke von kobold

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