Zu dem Fall Dostler ist zu bemerken:
zum Ereignis: In Dostlers Befehlsbereich war in der Nacht zum 22.3.44 ein Kdo.-Trupp von 2 Offz. u. 13 Mann von einem US-Kriegsschiff bei staziona di famura (ligurische Küste) angelandet worden. Áuftrag war, einen Eisenbahntunnel zu sprengen, um den Nachschub der
dt. Truppen zu behindern. Der Trupp wurde entdeckt und gefangengenommen.
Die Gefangennahme wurde dem Gen.Kdo. Dostler (rö.73.Armeekorps) gemeldet.
Dostler war -wie sehr häufig- nicht auf seinem Befehlsstand, sondern privat unterwegs.
Der Ic des Gen.Kdos. meldete die Gefangennahme der Armee und bat um Entscheidung.
Die Armee nahm den Vorfall zur Kenntnis, aber entschied nicht, sondern verwies auf den Kdo.Befehl des OKW v. 18.10.42. (man wollte
sich offensichtlich aus der Angelegenheit heraushalten).
Als Dostler Tage später in seinem Stabsquartier eintraf, wurde ihm die Angelegenheit gemeldet. Ohne ein Gerichtsverfahren anzuordnen, befahl er umgehend die Erschießung des Trupps.
zum Kriegsrecht: Der Kdo.-Trupp trug amerikanische Felduniformen und hatte einen eindeutig militärischen Auftrag - insofern waren es Kriegsgefangene.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein kleiner Trupp oder eine Division lande : Kriegsgefangene zu erschießen ist eindeutig ein
Kriegsverbrechen.
Als kdr. General mußte Dostler das bewußt sein. Daß er nach Kriegsende dafür zur Verantwortung gezogen wurde, war völlig rechtens.
Übrigens war sein Verfahren -das Urteil wurde am 12.10.45 gefällt- sehr fair: D. hatte einen Verteidiger und konnte Zeugen benennen.
Gruß
Macguffy