Einheitliche Kleidung wäre Uniform....erkennbare Abzeichen sind z.B. Armbinden....Kokarden etc.
und eben daran wurde sich beim Volkssturm gehalten (und wenn es eben Postuniformen waren) die Waffen offen geführt ein sichers Hinterland, keine Verwendung von Abzeichen Fahnen der Feindseite ,Dienstgrade und Führer benannt etc..
Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht. Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des Kriegsvölkerrechts, die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als Kriegsgefangene gelten:
An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebene verantwortliche Person.
Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
Sie tragen ihre Waffen offen.
Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein
Das sind nur die 4 Hauptpunkte nach dem sich Partisanen zu richten haben, keine diese Punkte habe diese Personen erfüllt!!!
Das machten die Partisanen eben zu Verbrecher!Die Haager Landkriegsordnung von 1907 (die zu dieser Zeit gültig war/bis auf wenige Ausnahmen) unterschied zwischen Freischärlern und den Angehörigen der regulären Streitkräfte. Nach der damals herrschenden Rechtsauffassung mussten Freischärler nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden. Sie konnten vor einem Standgericht abgeurteilt und erschossen werden.
Gruss