Verleihungsbestimmung:Das Deutsche Kreuz in Gold wird verliehen, für vielfach bewiesene außergewöhnliche Tapferkeit oder vielfache hervorragende Verdienste in der Truppenführung. Das Deutsche Kreuz in Silber wird verliehen, für vielfache außergewöhnliche Verdienste in der militärischen Kriegsführung. Das Deutsche Kreuz in Gold kann auch an Personen verliehen werden die im Besitz des Deutschen Kreuzes in Silber sind. Es wird dann das Deutsche Kreuz in Gold getragen, das Deutsche Kreuz in Silber bleibt als Erinnerung im Besitz des Beliehenen.