Autor Thema: Problem nach Buchkauf - "Esten in der Waffen-SS"......Mangelexemplar  (Gelesen 7153 mal)

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Leider waren die von mir erwähnten Fälle keine antiquarischen Bücher. Naja, ist halt das Risiko bei Ebay, weiß man ja vorher, ...

Wenn Bücher wirkliche Mängel in der Ausfertigung haben, dann ist eine Rückgabe natürlich berechtigt, üblicherweise im Tausch gegen ein neues Exemplar.

Bei inhaltlichem Nichtgefallen dürfte es da schon schwieriger werden, ...

Ronny22

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War natürlich klar............

Ich habe das Buch in Luftpolsterfolie gewickelt und sogar als versichertes Paket zurückgeschickt, bekommen hab ich es nur als Büchersendung mit Luftpolsterfolie in ein Briefumschlag gewickelt.


O-Ton: Verkäufer

Guten Tag Herr Ronny22,
>
> Sie sendeten mir das Buch "Esten in der Waffen-SS" per Hermes zurück und
> wünschen die Rücküberweisung des Buchpreises und der Portokosten der
> Rücksendung zu mir.
>
> Zuerst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in den Rücknahmebedingungen
> steht, dass ich erst ab einen Warenwert von 40,00 EUR das Porto für die
> Rücksendung übernehme.   ???
>
> Hier ein Auszug aus den Widerrufsbedingungen:
>
> "Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
> Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
> Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei
> einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
> Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat."
>
>  Daher kann ich Ihnen das Porto für die Rücksendung zu mir nicht
> erstatten.        Ok, mir auch egal!!!
>
>
> Es ist richtig, dass wir per E-Mail abgesprochen haben, dass Sie mir das
> Buch zurücksenden und ich Ihnen den Buchpreis zurück überweise, wenn ich
> das Buch unbeschadet erhalten habe.
>
> Hier eine Kopie meiner Mail:
>

>
> "Hallo Herr Ronny22,
>
> kein Problem.
>
> Senden sie mir das Buch unbeschadet zurück und wenn es bei mir
> eingegangen
> ist werde ich ihnen das Geld zurückerstatten. Warum haben sie denn nun
> kein
> Interesse mehr an dem Buch?
>
> Schöne Grüße Mario M."
>
>
>
> Leider ist das Buch nicht unversehrt bei mir angekommen. Sie haben es
> nicht sorgfältig verpackt und außerdem ist es an ALLEN Ecken stark gestoßen
> und an einer sogar gerissen. Ich muss daher davon ausgehen, dass das Buch
> im ausgepackten Zustand runtergefallen ist. Dies entspricht nicht einem
> normalen Gebrauch oder einer Überprüfung. So jedenfalls kann ich dieses Buch
> weder als neu noch als Mängelexemplar verkaufen. Dieses Buch ist weder
> seinen Neupreis noch einen anderen mehr wert.
    GLATT GELOGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!! >:( Das Buch war einwandfrei und unbeschadet!!!
>

>
> Ich schlage Ihnen daher vor, dass ich Ihnen 50% des Buchpreises auf das
> von Ihnen angegebene Konto überweise, dies entspricht dann 7,25 EUR.
> Alternativ kann ich Ihnen das Buch auch wieder zusenden.
  Komisch??? Wenns so kaputt ist warum will er mir dann die Hälfte zurückzahlen oder mir das Buch zurückschicken???  ::)
>
>
> Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
>
> Schöne Grüße
> Mario M.
Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
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Shaolin-Weisheit

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Ok, da gebe ich Dir allerdings Recht, eine ziemlich merkwürdige Verfahrensweise, ...

Zitat
"Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
> Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden
> Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei
> einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
> Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat."

Wenn es eine Mängelware war, dann entspricht es ja nicht dem, für was es angeboten wurde.

Verstehe ich das richtig ? Du hast das Buch komplett bezahlt, hast die Versandkosten zu Dir bezahlt, hast das Buch jetzt zurückgeschickt, dies sogar als versichertes Paket, und jetzt bekommst Du als Angebot, die Hälfte des Buchpreises erstattet zu bekommen?

Dann hättest Du ja insgesamt Ausgaben von ungefähr dem kompletten Buchpreis und der Händler hat das Buch wieder in seinen Händen ??

Respekt, ...

Ronny22

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Ok, da gebe ich Dir allerdings Recht, eine ziemlich merkwürdige Verfahrensweise, ...

Zitat
"Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
> Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden
> Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei
> einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
> Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat."

Wenn es eine Mängelware war, dann entspricht es ja nicht dem, für was es angeboten wurde.

Eben!!!!

Verstehe ich das richtig ? Du hast das Buch komplett bezahlt, hast die Versandkosten zu Dir bezahlt, hast das Buch jetzt zurückgeschickt, dies sogar als versichertes Paket, und jetzt bekommst Du als Angebot, die Hälfte des Buchpreises erstattet zu bekommen?

Dann hättest Du ja insgesamt Ausgaben von ungefähr dem kompletten Buchpreis und der Händler hat das Buch wieder in seinen Händen ??

Respekt, ...

Ja genauso ist es gelaufen...ich hab es komplett bezahlt, dann für 3,90€ als versichertes Päckchen zurückgeschickt und er wollte nur 50% vom Gesamtpreis der Auktion zahlen oder das kaputte Buch mir schicken!? Fragt sich wer da den Versand dann übernommen hätte!?  ::)  ;D

Habs jetzt über Ebay gemeldet, Ergebniss er "will" mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten......bin mal gespannt ob es auch so passiert.  :-\


Auch an alle Anderen, zu empfehlen ist dieser Shop ganz sicher nicht........also nicht von mir, obwohl er viele Bücher da hat, die mich interessieren würden. Werde aber nie wieder da über Ebay oder seinen normalen Online-Shop kaufen.   :-X
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waldi44

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Tja, ich denke aber, dass du da trotzdem schlechte Karten haben wirst. Erstens stellt sich die Frage, ob es sich lohnen würde wegen der "paar" Euro gerichtlich zu klagen. Zweitens kommt es drauf an, wer die Nachweisspflicht hat: er oder du?
Hast du einen Zeugen? Er hat bestimmt einen- somit steht Aussage gegen Aussage und sein dubioses Verhalten kann man auch als Kulanz auslegen oder entgegenkommen, dass er dir wenigstens die Häfte erstattet.
Ausserdem wäre ich vorsichtig, dass er dir nicht noch was wegen Geschäftsschädigung an die backe näht, wenn du das weiter in diversen Foren ausdiskutierst.
Nenne auf keinen Fall den Namen des Händlers!

Buche das Buch unter "Erfahrung" und "Verlust" ab...
Das einzigste, worauf man hoffen könnte, im Fall der Fälle, wäre, dass das Buch nicht als Mängelexemplar gekennzeichnet war!

Ronny22

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@Waldi

Also einen Zeugen hab ich, aber da steht wie gesagt dann Aussage gegen Aussage.
Würde es dann über den Käuferschutz bei Ebay versuchen mein Geld zurückzubekommen.

Und den Namen werd ich hier sicherlich nicht öffentlich nennen...  ::)
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Ronny22

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So Geld hab ich zurückbekommen, also kompletten Auktionspreis....hat mich eben leider nur die Rücksendung des Buches an den Verkäufer gekostet.

So hielt sich der Schaden in Grenzen!!!  :-\
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