Moin zusammen,
ein dezenter Hinweis zur Einstellung von Archivunterlagen des Bundesarchivs (Zentrale Personenkarte). Der Benutzer hat mit der Unterzeichnung des Benutzungsantrages die Benutzungsordnung des Bundesarchivs anerkannt. Dazu gehört unter anderem ohne Freigabe des BA keine Archivalien bzw. Reproduktionen zu veröffentlichen. Sofern dennoch veröffentlicht wird greift die Kostenverordnung des Bundesarchivs. Dies bedeutet, dass für jedes Bild Veröffentlichungskosten eingefordert werden können und zwar für eine Veröffentlichung im Internet (dauerhaft) und dazu noch weltweit. Ergo..das wird nicht wirklich billig!
Zum Thema hier wurde bereits in einer entsprechenden Facebookgruppe dazu Stellung genommen. Mehr ist nicht zu finden!