Guten Abend,
Viele Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS wurden unmittelbar nach
dem Krieg wegen der Tötung von Partisanen ohne Verfahren hingerichtet, obwohl
diese Partisanenbanden nicht durch das Kriegsrecht geschützt waren.
Ich möchte mit meinem Beitrag eine möglichst emotionslose Diskussion über die
meiner Meinung nach rechtswidrige Hinrichtung dieser Soldaten nach dem
Krieg, durch Alliierte anregen.
Zu beachten ist, das für den 2. Weltkrieg die Haager Landkriegsordnung von 1907
gegolten hat und die Genferkonvention erst ab 1949 aktuell wurde.
Ich führe zum besseren Verständnis weiter aus:
In Polen, Frankreich, Holland, Belgien Jugoslawien und Griechenland haben die
Regierungen nach der Eroberung durch die Truppen des deutschen Reichs offiziell
und bedienungslos kapituliert und damit die Einstellung von kriegerischen Akten
erklärt sowie die Besatzungsmacht als solche anerkannt.
Damit waren weitere kriegerische Handlungen von offiziellen Truppen und
bewaffneten Zivilpersonen gegen die Besatzungsmacht nach der Haager
Landkriegsordnung bzw. dem Kriegsrecht nicht gedeckt und solche Personen
konnten nach ihrer Verhaftung oder Gefangennahme standrechtlich erschossen
werden.
Auch erfüllten die meisten Partisanenbanden keine der Forderungen, welche der
Artikel 1) der Haager Landkriegsordnung an die Kriegführenden stellte:
1. Sie waren keiner "Für ihre Untergebenen verantwortlichen Person“,
welche von ihrer Regierung autorisiert war, unterstellt.
2. Sie trugen weder Uniformen noch aus der Ferne erkennbare Abzeichen.
3. Sie führten die Waffen nicht offen
4. Sie beachteten die Gesetze und Gebräuche des Krieges nicht (wie die grausame
Ermordung von deutschen Soldaten und Sanitätspersonal gezeigt hat).
Mit Russland lag die Sache anders, da sich hier ja das ganze Land weiter in
kriegerischer Auseinandersetzung mit dem Deutschen Reich befand.
Bei den russischen Partisanen kann man die Punkte 2 bis 4 von Art. 1) der Haager
Landkriegsordnung anführen, was sie nach dem Kriegsrecht ebenfalls dem Standrecht
unterstellte und somit der Erschießung freigab.
Meine Meinung dazu:
Die Partisanenbanden waren keine Kombattanten und waren durch das Kriegsrecht
nicht gedeckt – somit waren die Hinrichtungen von deutschen Soldaten wegen der
Tötung von Partisanen, ganz einfach „Rachemorde“ der Sieger!
Mit freundlichen Grüßen
kobold