EKII bereits Ende 1914 wg. Rettung des stellv. Regimentskommandeurs unter Feuer
EKI am 4.8.1918 als Anerkennung seiner Leistungen als Meldegänger
Hasenfüssigkeit kann man ihm bestimmt nicht vorwerfen.
Er wurde wohl tatsächlich wg. fehlender (bzw. nicht erkennbarer) Führungseigenschaften nicht befördert. Auch der Grund, daß seine Vorgesetzten einen sehr guten Meldegänger verloren, und dafür einen womöglich schwachen Uffz bekommen hätten, wird immer wieder genannt. Außerdem hat er sich selbst nicht darum bemüht, sonst wäre er es bei seinen Leistungen wohl geworden.
Für mich persönlich reicht das eigentlich als Begründung, Homosexualität muss als Grund nicht bemüht werden. Ich meine, welcher denkende Mensch will schon Uffz werden?
@Jan-Hendrik: so ziemlich alle Personen, mit denen wir uns hier beschäftigen sind bereits gut abgehangen.