habe hier folgenden träger der ebs aus der datensammlung der ordensträger:
Josef Schuster
Feldwebel
11./Grenadier-Regiment 687
28.03.43 Ehrenblattspange
und ein sterbebild eines josef schuster, der für das dkig vorgeschlagen war,
es aber meinen recherchen zufolge nicht mehr erhielt.
ich denke, das es sich um den selben mann handelt, da die eckdaten übereinstimmen.
könnte es sein, das ihm das dkig verwehrt wurde, weil die tat dafür nicht ausreichte,
er aber würdig befunden wurde, um dafür posthum im ehrenblatt genannt zu werden,
auch vielleicht oder gerade deswegen, weil er zu diesem zeitpunkt schon gefallen war?
