Ich wurde davon beschuldigt Unsinn geschrieben zu haben, als ich behauptete, daß "...die Deutsche Justiz in Gesamtheit eine verbrecherische Justiz geworden war...".
Sag mal, weißt Du eigentlich was Du machmal für einen Unsinn schreibst? Wenn Du schon meinst dieGesamtheitder deutschen Justiz wäre ein Verbrechen, so müßte Dir zumindest aufgefallen sein, das diese Justiz in politischer und in "bürgerlicher" Justiz zu unterscheiden war. Ca. 80 % aller strafrechtlich relevanten Urteile aller deutschen Gerichte waren unter den selben Massstäben ab geurteilt worden wie in der Weimarer Reppublik. Der Volksgerichtshof unter Freisler urteilte über so genannte "Volksverräter" nicht mit dem bürgerlichen Gesetzbuch , sondern mit einer Sondergesetzgebung. Man kann doch nicht die gesamte Justiz zu Verbrechern erklären, wenn NS-Teile sie gebeugt haben.
Ein Deutscher Historiker, Nikolaus Wachsmann, hat ein Buch geschrieben: Hitler's Prisons, Legal Terror in Nazi Germany. Es erschien 2004 bei Yale University Press.
Einviertel dieses Buches sind Noten, mit Verweisungen nach anderen Büchern, Publikationen, usw.
Ich werde einiges aus dieses Buch hier wiedergeben:
Am 1. Januar 1927 gab es in Deutschland 69.176 Gefangenen (
nicht in Kzs !!); etwa 50.000 weniger als am 28. Februar 1937.
Die Zahl der "normalen" Verbrechen war in 1937 und 1927 ungefähr dieselbe.
Die wirtschaftliche Lage, die immer einen beträchtlichen Einfluß auf Verbrechen hat, war in 1937 etwas besser als 1927. (Die Anzahl der Diebstähle, die etwa 1935 bei der Preußischen Polizei angegeben wurde, war ungefähr vergleichbar mit 1927. Siehe V. Berghahn, Modern Germany, Cambridge 1987, Seite 284, 290 und Tabel 18 und 25. Weiter den Beitrag "Vernichtung der Berufsverbrecher, die vorbeugende Verbrechensbekämpfung der Kriminalpolizei bis 1937" von P. Wagner in U. Herbert, K. Orth, C. Dieckmann (Red), Die nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Teil 6 (Berlin, 1988), Seiten 75-100.)
Dennoch gab es 50.000 Häftlinge mehr in 1937. Darum darf man davon ausgehen, daß diese größere Zahl eine Folge ist der Änderungen im Rechtssystem, als die Nazis die Macht übernommen hatten.
Und wenn wir reden über Vergleichungen machen: Wurde in anderen Ländern auch so bestraft?
Ich gebe hier das Beispiel von Rosa S, eine Hure, die schon vorbestraft war. Sie hatte 1934 von einem Arbeiter, der bei ihr kam, 40 RM geklaut. Wurde verurteilt. Und zu Sicherheitsverwahrung verurteilt. Denn bei den Nazis konnte das nur ein Gericht tun. Die Sicherheitsverwahrung fand statt ab 1935 in Aichbach. 1943 wurde sie von Aichbach nach einem KZ verwiesen für "Vernichtung durch Arbeit".
Wo findet/fand das statt in den Alliierten Ländern oder während der Weimarer Republik?
Und noch etwas daß zur Besinnung aufruft: 1938 war mehr als 50% der Richter und Staatsanwälte
freiwillig Mitglied der NSDAP geworden.
Ich könnte soviel Beispiele geben von Anweisungen; Haft ohne Gerichtsprüfung; Verurteilten, die nicht die normale Strafprozedur folgen durften; usw.
Ich wiederhole, daß "...die Deutsche Justiz in Gesamtheit eine verbrecherische Justiz geworden war...".