Die Erwähnung dieses Führerbefehles vom November 1944 hat mich dazu gebracht, mir die Seiten dazu im Buch von Patzwall / Scherzer noch einmal genau anzuschauen.
Im Buch sind die Verordnungen zum Deutschen Kreuz abgedruckt. Diese zu lesen, oder besser zu verstehen, ist teilweise gar nicht so einfach, teilweise ist es etwas verwirrend.
In der Stiftungsverordnung des Deutschen Kreuzes vom 28. September 1941 ist der Satz enthalten, daß der Orden des Deutschen Kreuzes ein Wehrmachtsorden ist.
Man kann allein aus dieser Formulierung entnehmen, daß es nicht vorgesehen war, die Auszeichnung an einen anderen Personenkreis als an Wehrmachtsangehörige zu vergeben.
Das Kriegsverdienstkreuz hingegen war eine Auszeichnung, die nicht nur auf Wehrmachtsangehörige begrenzt war, so auch dessen höchste Stufe, das Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz.
Auf Seite 110 von Band I Patzwall / Scherzer sind die "Richtlinien zum Verleihungsverfahren für das Deutsche Kreuz in Silber und in Gold" abgedruckt.
"1. Der Führer will ausgezeichnet sehen:
a) mit dem Deutschen Kreuz in Silber diejenigen Wehrmachtangehörigen, die sich nach der Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes I. Klasse mit Schwertern oder des Eisernen Kreuzes I. Klasse von 1939 bzw. der Spange hierzu eine ganze Reihe außergewöhnlicher Verdienste in der militärischen Kriegsführung erworben haben,
b) mit dem Deutschen Kreuz in Gold diejenigen Wehrmachtangehörigen, die nach der Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse von 1939 bzw. der Spange zum Eisernen Kreuz I. Klasse von 1914 eine ganze Reihe außergewöhnlicher Tapferkeitstaten bzw. vielfache hervorragende Verdienste in der Truppenführung bewiesen haben, von denen aber keine einzeln die Voraussetzungen zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes erfüllt.
..."
Den Absatz b mit dem Deutschen Kreuz in Gold bringe ich bewußt, denn der Text geht nahtlos weiter mit:
Das Deutsche Kreuz in Gold ist nicht Voraussetzung zur Verleihung des Ritterkreuzes, das für einmalige Taten verliehen werden kann. Auch an Inhaber des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes kann das Deutsche Kreuz in Gold verliehen werden. Das Deutsche Kreuz in Gold ist also kein Zwischenorden in der Folge der Klassen des Eisernen Kreuzes.
Soweit ist ja noch alles klar, doch jetzt kommt folgendes:
Das Deutsche Kreuz in Silber wird im allgemeinen Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes des Kriegsverdienstkreuzes sein.
Wie kommt es denn nun plötzlich dazu ??
Das Deutsche Kreuz in Gold war keine Zwischenstufe zwischen dem EK I und dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes. Das Deutsche Kreuz in Gold und das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes waren zwei verschiedene Auszeichnungen, die nicht in Verbindung zueinander standen.
Eigentlich waren doch auch das Deutsche Kreuz in Silber und das Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz zwei verschiedene Auszeichnungen. Doch jetzt steht hier zu lesen, daß im allgemeinen das Deutsche Kreuz in Silber die Voraussetzung für das Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz sein soll.
Das paßt doch irgendwie nicht ? Wie schon erwähnt, wird das Deutsche Kreuz in Silber extra betont als ein Wehrmachtsorden gestiftet. Diese Beschränkung lag beim Ritterkreuz zum Kriegsverdienstkreuz nicht vor.
Schaut man sich die Träger des Ritterkreuzes zum Kriegsverdienstkreuz an, so finden sich darin auch nur wenige Personen, die ebenfalls mit dem Deutschen Kreuz in Silber ausgezeichnet wurden.
Wie schon erwähnt, etwas verwirrend, ...