Die kleineren und grösseren Höfe unterlagen nicht den Beschränkungen des Erbhofgesetzes.
Durch das Erbhofgesetz sollte verhindert werden, daß Bauern in der Not ihre Höfe verkaufen mussten oder konnten. Weiter wurde die weitere Aufsplitterung des Grundbesitzes durch Realteilung gestopptErbhöfe konnten in der Reinfassung des Gesetzes auch nicht mit Hypotheken belastet werden. Vorteil: kein Zugriff der Gläubiger auf den Grundbesitz
Nachteil: die Bauern waren, da sie keine Sicherheiten mehr hatten, vom Kapitalmarkt abgeschniie tten
Die kleineren Höfe waren nicht lebensfähig, ihr Verkauf an grössere Bauern war daher sinnvoll und erwünscht.
Die grösseren Höfe, insbesondere die Güter im Osten, wurden nicht erfasst, da innerhalb der NSDAP noch keine klaren Linie bestand, wie mit den Rittergütern künftig zu verfahren sei. Eine Aufteilung der Güter und Ansiedlung von Bauern im deutschen Osten war immer Teil des NSDAP-Programms, wurde aber nie umgesetzt. Teils aus Rücksicht auf die alten Eliten, teils weil schlicht zuwenig Boden vorhanden war, um alle landhungrigen Bauern zu befriedigen. Stattdessen wurde die Kolonialisierung östlich der deutschen Grenzen favorisiert und ab 1939 in Angriff genommen.