Die NS-Vergangenheit der ReemtsmasSkandalisierung garantiert Quote12. Oktober 2007 Auf Geschichtsverdrängung hinzuweisen ist gut und richtig. Wenn dies auf der Grundlage von einseitiger Recherche geschieht, ist es fahrlässig und dumm. So geschehen in einem Beitrag der ARD-Sendung „ttt“ („Titel, Thesen, Temperamente“) vom 12. August, der nun Grund für Jan Philipp Reemtsma war, eine einstweilige Verfügung beim Hamburger Landgericht gegen den Hessischen Rundfunk zu erwirken.