Autor Thema: Kein Anspruch auf Hitler-Urkunde  (Gelesen 1651 mal)

Niwre

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 4527
Kein Anspruch auf Hitler-Urkunde
« am: 20.09.07 (12:08) »
Kein Anspruch auf Hitler-Urkunde

Zitat
Der Sohn eines Jagdfliegers aus dem Zweiten Weltkrieg hat keinen Anspruch auf eine von NS-Diktator Adolf Hitler für seinen gestorbenen Vater bestimmte Urkunde. Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch in einem Berufungsverfahren mitteilte, kann er auch nicht verlangen, dass der derzeitige Besitzer der Auszeichnung, ein US-Militärhistoriker, das Dokument an das deutsche Militärarchiv in Freiburg übergibt.

[...]

Der Kläger ist der Sohn eines 1997 gestorbenen Brigadegenerals der Bundeswehr, dem am 14. April 1943 von Hitler das Eichenlaub zum Ritterkreuz des eisernen Kreuzes verliehen wurde. Die zu dieser Auszeichnung gehörenden sogenannten großen Verleihungsurkunden wurden in aufwendigen kalligrafischen Verfahren individuell gefertigt. Ob dem Vater des Klägers die große Verleihungsurkunde tatsächlich jemals übergeben wurde, ist nach Auskunft des Gerichts nicht mehr aufzuklären.

[...]

Der US-Militärhistoriker behauptet, die Urkunde im Jahr 2002 für 14.000 Euro von einem US-Sammler erworben zu haben. Der Sohn des Jagdfliegers gibt an, dass die Urkunde durch Plünderung in die USA gelangt sei. [...]

Balsi

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 6622
Re: Kein Anspruch auf Hitler-Urkunde
« Antwort #1 am: 20.09.07 (12:45) »
Habe den Fall auch verfolgt und kenne auch den Kläger. Hatte mit ihm dahingehend auch schon Kontakt gehabt. Irgendwie schwer festzulegen das Ganze. Denn letztlich gehörte die Urkunde dem Träger des Ordens, denn Orden und Urkunde gehören zusammen. Mal sehen ob nun Schluss ist oder ob es weiter geht.