Dann sage ich mal so, mindestens 5.
Ich kenne Verleihungsvorschläge von Offizieren, da sind explizit 5 Einzeltaten aufgeführt.
Es kann sicher auch sein, daß bei einigen mehr aufgeführt sind, kam sicher auf denjenigen drauf an, der den Vorschlag einreichte.
Ich habe jedoch auch einen Vorschlag vorliegen, wo überhaupt keine Einzeltaten aufgeführt werden, ...