Autor Thema: Rechte an Inhalten von alter Feldpost  (Gelesen 2073 mal)

Belisar

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Rechte an Inhalten von alter Feldpost
« am: 16.04.07 (15:50) »
Hallo,

ich habe mal eine Frage wegen den Inhaltsrechten von alter Feldpost.
Ich würde gerne den Inhalt von alten Feldpostbriefen veröffentlichen, jedoch habe ich die Original - Briefe bereits verkauft. Darf ich den Inhalt noch veröffnetlichen, wenn diese sich nicht mehr in mein Besitz befinden ? (Der Schreiber der Feldpost ist bereits tot)

Vielleicht hat jemand Erfahrung

Niwre

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Re: Rechte an Inhalten von alter Feldpost
« Antwort #1 am: 16.04.07 (16:24) »
Darf ich den Inhalt noch veröffnetlichen, wenn diese sich nicht mehr in mein Besitz befinden ? (Der Schreiber der Feldpost ist bereits tot)

Ich wuerde eher ein Problem bei den Persoenlichkeitsrechten (postmortal) sehen, als beim Urheberrecht (je nach Bekanntheit des Autors). Ausser die Briefe als solches, hat der Kaeufer doch sicherlich keine weiteren Rechte daran von Dir erworben, oder?

Vlt. sollte man bei soetwas aber jmd. fragen, der sich damit auskennt und evtl. noch die Angehoerigen. ;)
« Letzte Änderung: 16.04.07 (16:26) von Niwre »

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Re: Rechte an Inhalten von alter Feldpost
« Antwort #2 am: 16.04.07 (22:58) »
Da stellt sich mir jedoch die Frage, wenn Du die Briefe veröffentlichen willst, warum hast Du sie dann verkauft?

Belisar

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Re: Rechte an Inhalten von alter Feldpost
« Antwort #3 am: 17.04.07 (07:59) »
Ganz einfach weil ich keinen Platz dafür habe, jedoch ist der Inhalt es Wert veröffentlicht zu werden.