Hallo Gerry,
ganz grundsätzlich lässt sich damit sicher etwas anfangen. Dazu müsstest Du uns aber evtl. einen Hinweis auf die Nation geben, welche diese Nr. vergeben hat, sprich die Nation, bei der sich die Person in Kriegsgefangenschaft befinden hat!
Dann kann man evtl. Archive usw. anschreiben.
Gruss
Hannes