Hallo,
also diese Frage geistert mir schon lange durch den Kopf:
Was genau ist der Unterschied zwischen "zum GenSt. kommandiert" und "in den GenSt. versetzt"!?
Ich kann mir denken, dass der entsprechende beim ersteren quasi versuchsweise hinzukam und beim letzteren dann endgültig die Bezeichnung trug, aber was hin damit zusammen (Kleiderordnung, i.G.-Anhang) und wir war die genaue Verfahrensweise usw.
Gruss
Hannes