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Sollen sie ausgeliefert werden?

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The Real Blaze:
Alfred Mathias Concina lebt  in einem Seniorenheim in Freiberg(Sachsen). In Italien wurde er mit neun weiteren ehemaligen SS-Angehörigen am 22. Juni 2005 vom Militärgericht La Spezia wegen der Beteiligung an den befohlenen Sühnemassnahmen in St´ Anna zu lebenslänglicher Haft verurteilt.  Um 19.40 Uhr verlas der Präsident des Militärgerichts von La Spezia die
Urteile: Gerhard Sommer, schuldig der Beteiligung am
fortgesetzten Mord, begangen mit besonderer Grausamkeit.
Die Strafe: lebenslänglich. Das gleiche Urteil, die gleiche
Strafe für Alfred Schöneberg, Ludwig Heinrich Sonntag, Alfred Concina, Karl Gropler, Horst Richter, Ludwig Göring,
Werner Bruss, Georg Rauch und Heinrich Schendel.
 
Das Urteil von La Spezia kann Alfred Concina und seinen Kameraden nichts anhaben, da die Bundesrepublik sie
nicht nach Italien ausliefert. Concina lebt im „Haus Johanna Rau“ mit 140 anderen SeniorInnen. Dort zog vor kurzen auch eine etwa 30 Mann starke "Mahnwache" aus dem linken Spektrum auf. Bisher hat sich noch nichts geändert, Concina, der nach eigenen Angaben mit dem Massaker nichts zu tun hat, wird vom Pflegepersonal weiter so behandelt ,wie immer. Befragte Mitbewohner echofierten sich bisweilen über die angebliche Vergangenheit Concinas.
Nun will die Bundesrepublik wegen dieses Falls das Auslieferungsgesetz mit Hilfe eines diskutierten EU Haftbefehls aushebeln.
Auch SS Offizier Gerhard Sommer lebt noch und zwar in einem Altenheim bei Hamburg. Dort gibt es ähnliche linke Aktionen, damit die betroffenen Deutschen ausgeliefert werden sollen.

Ist ein Prozeß, wo Angeklagte in Abwesenheit verurteilt werden überhaupt eine Grundlage, um eine Auslieferung zu verlangen? 

Andi:
Ist es eigentlich ein "Märchen", dass die Angehörigen der SS-Einheit, die St.Anna zu verantworten haben aus dem Dorf von Partisanen beschossen wurden und das die Dorfbewohner in das Gefecht dann mit reingezogen wurden oder ist da tatsächlich was dran. Ich werf diese Frage nur deshalb in den Ring um irgendwelchen "Verrückten" gegebenenfalls den Nährboden für ihre Propaganda zu entziehen.

The Real Blaze:
Besonders die Kriegsverbrechen in Italien haben meist einen "Partisanenhintergrund". Und der wird eben nicht bei solchen Prozessen herangezogen. Da gibts nur einen Befehl, Täter und Opfer.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die sich auch mit diesen Fall beschäftigt sagt dazu:

Nach dem deutschen Recht ist es erforderlich, dass jedem Tatbeteiligten nachgewiesen wird, dass er mit so genannten Mordmerkmalen gehandelt hat. In Betracht kommen hier zum einen die Grausamkeit beziehungsweise die niedrigen Beweggründe. Das heißt, wir müssen jedem einzelnen Tatbeteiligten nachweisen, dass er entweder einen eigenen Handlungsspielraum hatte und nicht nur bloßer Befehlsempfänger war. Oder aber dass er bewusst eine andere Art zu handeln außer Acht gelassen hat beziehungsweise es ihm bewusst war, dass es eine andere Art zu handeln gegeben hat, die außer Acht gelassen worden ist von anderen. Diese Schwierigkeiten oder diese Feststellungen sind sehr schwierig in Anbetracht des Zeitablaufes zu treffen und deshalb laufen die Ermittlungen in Deutschland noch.

Das heißt also auch : es wird in Deutschland auch einen Prozeß geben, wohl aber mit den noch lebenden Angeklagten. Und da wird sicher auch die ganze damalige Situation aufgerollt.  Man kann nur hoffen, daß auch die Partisanenfrage geklärt wird, worauf bei den Ermittlungen sich die Angeklagten beriefen. Einer soll zu mindest zugegeben haben auf eine Gruppe von 20 bis 25 Frauen und Kinder geschossen zu haben "bis der Patronengurt leer war"...

Richtschuetze:
Ist ein Prozeß, wo Angeklagte in Abwesenheit verurteilt werden überhaupt eine Grundlage, um eine Auslieferung zu verlangen? 

Nun Real wenn man diese Menschen für ein Verbrechen anklagt muß man auch die Gegenseite vor Gericht stellen!
Also herraus mit den Helden des Widerstandes die aus dem Hinterhalt morden!Sowie all die Mörder/Vergewaltiger aus den Reihen der Alliierten!
Nur dann ist es eine gerechte Seite!

Gruss

The Real Blaze:
Mir kommen jedenfalls immer solche Prozesse so vor. Es muß jede Seite gehört werden und auch die ganze damalige Situation aufgerollt werden. Da aber solche Prozeße im Ausland kaum stattfinden, hat das alles einen sibirischen Anstrich. Wären die betroffenen Deutschen in
Italien gewesen, wären sie jetzt lebenslänglich hinter Gitter. Unabhängig davon, ob sich irgendwelche ehemaligen Partisanen zu erkennen gegeben haben. Man weiß ja auch heute, daß nur der Sieger Recht hat. Die Kugel eines italienischen Heckenschützen ist also "gerechter" ,als deutsche Munition eines Bandenbekämpfungstrupps. Unabhängig davon ist eben nur eine objektive Aufarbeitung in der Lage , wirkliche Verbrecher auf deutscher Seite herauszufiltern. Und dazu soll die Stuttgarter Staatsanwaltschaft alle Zeit der Welt bekommen. 

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