Vorsicht , wildes & unsicheres Terrain !
Wer gemein ist kann dem BA antworten , sie mögen erstmal den nachweis führen das sie tatsächlich der Rechteinhaber seien .
Inwiefern der Kopieninhaber relevant sein soll ( selbst wenn er ein Lizenz zum Abdruck seitens des Rechteinhabers hat ) ist mir allerdings schleierhaft , da der Besitz eines Abzugs noch keinerlei diesbezügliche Rechtsansprüche impliziert .
Zumal diese Thematik grade im uns interessierenden Zeitrahmen rechtlich gesehen Sprengstoff bedeutet .
Mal am praktischen Beispiel erläutert :
Versucht mal den Nachweis zu führen , WER denn wirklich der Rechteinhaber ist . Von vielen Bildern wurden bereits im Kriege unzählige Abzüge gemacht , diejenigen , die noch sagen können wer das "Original" mal geschossen hat , sterben uns langsam aus . Dazu gibt es bereits Tonnen von Nachkriegsabzügen , so daß selbst die Verlage langsam ins Schleudern kommen ( untersucht mal 3 Publikationen zu einem Thema von 3 verschiedenen Erdteilen , Ihr werdet feststellen , das in den meisten Fällen trotzdem 50 % der Bilder de facto identisch sind ! ) . Dazu kommen nocht die Unzähligen von den Soldaten der Siegermächte einkassierten Bildern ( hier stellt sich die Frage : kann man durch Raub juristisch das Recht am Bilde "erwerben" ? ) .
Ich habe mich in der letzten Zeit ( auch durch das Forum , ja , natürlich das "Andere"
) mit diversen Buchautoren und Verlagsmenschen dazu auseinandergesetzt , und ja : die Rechtslage ist mehr als verworren , und die praktischen Auswirkungen dieser Situation sind kaum noch zu überblicken .
Denn rein von der rechtlichen Seite muß Derjenige , der eine Copyrightverletzung ins Feld führt erst mal vor Gericht nachweise das er auch
tatsächlich der Rechteinhaber ist ...
Jan-Hendrik