"Für den Einsatz von Sanitätspersonal hatte man bei der deutschen Fallschirmtruppe eine deren Kampfweise berücksichtigende Lösung gefunden. Ohne Kennzeichnung für die eigentliche Funktion abgesetzt, konnte dieses sich nach der Landung zunächst am Kampf beteiligen, wofür es auch ausgebildet und ausgerüstet war. Erst wenn nach der Landung so viel Raum gewonnen war, daß die sanitätsdienstlichen Aufgaben in ausreichendem Abstand vom eigentlichen Kampfgeschehen durchgeführt werden konnten, erfolgte die Kennzeichnung des SanPersonals und seiner Einrichtungen mit dem Roten Kreuz. Daraufhin aber hörte jeglicher Waffeneinsatz durch FschSanSoldaten bis auf den zum Schutz von Verwundeten nötig werdenden auf."
Moin Ingo,
ja, natürlich ist viel von dem reine Theorie - und weder die Genfer Konventionen noch die HLKO sahen Maßnahmen bei Verstößen vor, noch gab es "jemanden", der das hätte durchsetzen können.
Danke für Deine Arbeit mit dem ausführlichen Lebenslauf von Dr. Neumann. Mir ist er ausreichend. Ich werde mir einfach vermerken, daß man im genannten Buch mehr über ihn erfahren kann.
Vielen Dank auch für die interessante Passage.
"... hatte man ... eine deren Kampfweise berücksichtigende Lösung gefunden"
Im Sinne der Genfer Konvention war diese Lösung insgesamt ja nicht gerade. Allerdings kann man insofern an dieser Vorgehensweise keine Kritik üben, als die betreffenden Soldaten zuerst nur als reine Fallschirmjäger eingesetzt waren (und so lange hatten sie natürlich auch keinen Konventionsschutz).
Einer späteren Verwendung als Fsch.San-Soldaten stand andererseits rechtlich auch nichts im Weg.
So bald sie danach dann aber zu Fsch.
San-Soldaten "umgewidmet" worden waren, gab es allerdings keinen Weg mehr zurück, denn San-Soldaten konnten (und können) ihren konventionsgeschützten Status nicht mehr aufgeben, weder freÃwillig noch unter Zwang.