Naja, mittlerweile stehe ich Gedenksteinen, Gedektafeln, Ehrenmalen, Denkmäler und Gedenkstätten sehr skeptisch gegenüber.
JEDER will sein Denkmal oder zumindest eine Gedenktafel. Mit dem allgemeinen Begriff "allen Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft" kann sich wohl niemand so recht anfreunden..... Nunja, wenn es mit den Dichtern und Denkern nicht mehr klappt, machen wir eben ein Deutschland der Gedekstädten und Gedenktage.
Mit den Standgerichten könnte ich mich ja noch abfinden, aber was sich dieser Filbinger seinerzeit geleistet hat war eigentlich Mord und niemand hat sich seinem Befehl (Urteil) widersetzt!
"Bei einem Fall wurde Filbinger erst am Tage der Hauptverhandlung als Ersatzmann Anklagevertreter gegen den Matrosen Walter Gröger wegen Fahnenflucht. In einem ersten Verfahren war dieser zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden, Generaladmiral Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Das Gericht verurteilte Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte und als "Leitender Offizier" des Exekutionskommandos beaufsichtigte. Die Handlungsspielräume, die Filbinger in diesem Fall (wie auch in anderen) hatte, wurden später Gegenstand lebhafter Debatten. So behaupten einige eine Art Befehlsnotstand des Marine-Juristen, was ihnen von anderen den Vorwurf einbringt, Filbinger ohne jeden Beleg zu unterstellen, überhaupt anders gehandelt haben zu wollen. Gerade die von Filbinger selbst angeführten Fälle, in denen er Angeklagten geholfen habe, sprächen im Übrigen eher für das Vorhandensein von Gestaltungsspielräumen."