wende Dich dazu doch bitte an die Deutsche Dienststelle (WASt) in Berlin, die können Dir sicherlich helfen.
Moin zusammen,
zur Information: Bei
Waffen-SS-Zugehörigkeit ist die Chance auf Auskunftsmöglichkeit durch die WASt (=
Wehrmachts-Auskunftsstelle) grundsätzlich sehr gering ...
Verlustmeldungen der Truppe für Soldaten der Waffen-SS wurden damals bei der "
Auskunftstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS" in der Neuen Residenz in Bamberg registriert (aus Berlin 1943 dorthin ausgelagert). Deren Bestände sind jedoch kurz vor Kriegsende weitgehend verbrannt, insbesondere Erkennungsmarken-Listen. Reste wurden von der US-Armee am 13.04.1945 beschlagnahmt. Zeitweise (und allenfalls bis Ende 1944) wurden die Waffen-SS-Verlustmeldungen allerdings in Kopie informativ auch der WASt zugeleitet, so daß u. U. ein Teil der Meldungen dort noch vorhanden sein könnte. Allerdings hatte auch die WASt Verluste in ihren Beständen durch Beschlagnahme durch die Alliierten.
Die Wehrmachts-Auskunftsstelle (WASt), Berlin, informiert hierzu wie folgt:
"Die Waffen-SS und die Polizei hatten eigene Personalverwaltungen und Auskunftsstellen über Personalverluste mit vermutlich ähnlicher Aufgabenstellung wie die der Wehrmachtsauskunftsstelle (WASt). Nach unserer Information ist der größte Teil des Schriftgutes der Waffen-SS kurz vor Kriegsende bei der Auskunftsstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS in Bamberg vernichtet worden.
Die Aufzeichnungen der Polizei-Regimenter bzw. der SS-Polizei-Regimenter, die der Ordnungspolizei unterstanden, sind vermutlich ebenfalls größtenteils vernichtet worden. Von beiden Stellen sind allerdings einige wenige Fragmente erhalten geblieben, die in unserem Hause mit dem Wehrmachtschriftgut vereint wurden. Hierzu gehören Verlustlisten und Karteiunterlagen. Erkennungsmarkenverzeichnisse stehen von diesen Einheiten kaum zur Verfügung."
Trotzdem sollte die Möglichkeit einer Auskunft durch die WASt in Betracht gezogen werden, wenn man
direkter Nachkomme eines Soldaten und damit auskunftsberechtigt ist. Zumindest erfährt man so, ob dort überhaupt etwas an Dokumentation vorliegt.
Die derzeitige Bearbeitungsdauer liegt z. Zt. allerdings schon bei etwa zwei Jahren! Das liegt nicht zuletzt auch an den stark ansteigenden Zahlen von
unberechtigten Anträgen auf Auskunft (Anträge von
nicht Auskunftsberechtigten, denn aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen haben nur direkte Angehörige der Soldaten gesetzliches Recht auf Auskunft), die von einer
trotz erhöhtem Anfrageaufkommen
gleichbleibenden Anzahl der WASt-Mitarbeiter ebenso bearbeitet, aber negativ beschieden werden müssen.