Autor Thema: Militärrechtliche Situation 1.WK bei Erschießen von Kameraden auf deren Wunsch?  (Gelesen 3098 mal)

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Guten Tag,
Kennt jemand die militärrechtliche Situation bzw. allgemeine Befehlslage im Heer in Bezug auf das aktive "Erlösen" (Stichwort Gnadenschuss) von tödlich verwundeten Kameraden auf deren Bitte? Und möglicherweise auch die Handhabung entsprechender Vorschriften im Felde?
Die Berichte über das Flehen Verwundeter, ihre Kameraden mögen sie von ihrem Leid erlösen, etwa aus den 300 Tagen von Verdun, sind Legion. Wurden Soldaten, die diesem Wunsch tatsächlich nachkamen und wo es dann auch zu entsprechender Kenntnis ihres Verhaltens bei Vorgesetzten kam, militärrechtlich belangt oder hätten belangt werden müssen, wurden es aber im Regelfall nicht?
Über eine Antwort aus guter Kenntnis der historischen Materie heraus würde ich mich freuen, vielen Dank!