Militärgeschichte > Wehrmacht

Abkürzungen der Wehrmacht

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nomen nescio:

--- Zitat von: schwarzermai am 16.01.20 (05:41) ---Guten Morgen,

sollte "a.B." wirklich "auf Befehl" bedeuten und in welchem Zusammenhang könnte unterzeichnet worden sein?

siehe

https://dokumentenforum.de/index.php?thread/15916-bedeutung-bzw-grund-der-verwendung-einer-abk%C3%BCrzung-auf-einem-besitzzeugnis/&postID=66156#post66156

Uwe

--- Ende Zitat ---

Hallo Uwe,

habe soeben die Antwort im Dokumentenforum gepostet.
Demnach a.B. = als Berechtigter.

Gruß N.N.

Jürgen Fritsche:

--- Zitat von: nomen nescio am 10.04.20 (21:06) ---habe soeben die Antwort im Dokumentenforum gepostet.
Demnach a.B. = als Berechtigter.
--- Ende Zitat ---

Moin N.N.

ah, eine zementierte, "einsam getroffene Festlegung"?
Und wie belastbar soll diese "Lösung" (die bislang allerdings nicht mehr als eine unbewiesene Behauptung darstellt) sein? Quelle, Nachweis, gleiche Verwendung wo, ...?
Es hilft in der Sache nicht wirklich weiter, wenn man einfach den Duden nach irgendwie halbwegs passenden Begriffen mit "B..." durchforstet ...

nomen nescio:
Moin Jürgen,

auch Dir ein frohes Osterfest.

Im Dokumentenforum habe ich im Beitrag auch ein Bildbeleg gepostet;
Quelle: Nara, und dort wird im Text auf "H.D.v. 30" (Schrift- und Geschäftsverkehr des Heeres)
hingewiesen.

Aber Du kannst mglw. das Bild im Anhang dort nicht öffnen.
Daher für Dich, Du "ungläubiger Thomas".
(…)
3. Unterschrift:
Der Btl.-Kommandeur allein leistet alle Unterschriften, die einen Befehl,
eine Entscheidung, eine Beurteilung oder ein Werturteil bedeuten.

Während längerer Abwesenheit wird ein Vertreter befohlen, der mit "i.V." zeichnet-

Der Btl.-Adjutant ist berechtigt, in dringenden Fällen "a.B." zu zeichnen.

Sämtliche übrigen Sachbearbeiter haben keine Unterschriftsberechtigung, sondern
können lediglich wenig wichtige und häufig wiederkehrende Schreiben mit "i.A."
unterschreiben. (siehe H.D.v. 30)
(…)

Gruß
N.N.
 




Jürgen Fritsche:

--- Zitat von: nomen nescio am 11.04.20 (10:27) ---Im Dokumentenforum habe ich im Beitrag auch ein Bildbeleg gepostet; Quelle: Nara, und dort wird im Text auf "H.D.v. 30" (Schrift- und Geschäftsverkehr des Heeres) hingewiesen.
[...]
Aber Du kannst mglw. das Bild im Anhang dort nicht öffnen.
--- Ende Zitat ---

Moin "N.N.", Anonymus,

nein, natürlich richtig, das Bild kann ich nicht öffnen - und so auch nicht sehen, was dort steht ...


--- Zitat von: nomen nescio am 11.04.20 (10:27) ---Der Btl.-Adjutant ist berechtigt, in dringenden Fällen "a.B." zu zeichnen.
--- Ende Zitat ---

Von mir aus "H.Dv. 30" und "a.B." - wo aber steht denn nun konkret und explizit für jeden nachlesbar, daß "a.B." hier für "als Berechtigter" steht?
Vielleicht kannst Du den Nachweis aus der H.Dv. 60 auch hier mal als Beleg einstellen.


--- Zitat von: nomen nescio am 11.04.20 (10:27) ---Daher für Dich, Du "ungläubiger Thomas".
--- Ende Zitat ---

Wie Du gesehen hast, glaube ich tatsächlich nicht alles, was so quellenlos vorgesetzt wird.
Und Deine ersten "Gehversuche" oben waren ja nun wirklich nicht sehr einleuchtend und der Weisheit letzter Schluß ...

Und danke, Fröhliche Ostern ebenso zurück ans "namentlich Unbekannte" ...

nomen nescio:
Moin Jürgen,

glaub es oder lass es.

Habe etliche Microfiches in Nara-Rollen, wo ein Adjutant (als Berechtigter)
mit "a.B." oder "A.B." gezeichnet/unterschrieben hat.
Das mit H.D.v. anstatt H.Dv. war ein Flüchtigkeitsfehler.

Vllt. kann ja *Balsi* sich der Sache annehmen.

Gruß
N.N.

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