Auch werden interne Strafverfahren gegen Brigade-Angehörige aufgelistet, so z.B. wg.
Kameradenunterschlagung u.a. i.V. mit § 4 der Verordnung gegen Volksschädlinge gegen den SS-Kanonier Lingenauer, Heinrich 2./SS-Flak-Abt. "Ost"
Und eine interessante Stelle fand ich einem Befehlsblatt der 2.SS-Inf.-Brigade vom 28.11.1941
"Festgestellte Rotarmisten, die in den meisten Fällen keine Ausweise haben, sind der Brigade nur dann vorzuführen, wenn Zweifel darüber bestehen, ob es sich um ehemalige Rotarmisten handelt oder nicht. Tragen Rotarmisten unter ihrer Zivilkleidung noch Militärkleidung oder führen sie irgendwelche Waffen ( dazu gehören auch grössere Messer) mit sich, so sind sie sofort nach kurz gefasster Niederschrift und nach Feststellung des Namens, des Geburtsortes und des Geburtsdatums, zu erschiessen."