Militärgeschichte > Geschichte allgemein
Verbrechen VON Zivilisten, Partisanen / Freischärlern an regulären Truppen.
merlin61:
Damit diese Fälle nicht mit den "Kriegsverbrechen IN Uniform - laut Genfer Konvention" womöglich vermischt werden,
sollten diese - zumindest wenn sie auch entsprechend dokumentiert wurden - auch Platz dafür geboten bekommen.
Die entsprechende(n) Represalie(n), sollte(n) sich dann - als Folge daraus - im KV-Thread der Achsen oder Alliierten wiederfinden.
Ein direkter Link auf den angeführten Fall (natürlich auch als Nachtrag) würde dann den Zusammenhang zu jenem herstellen.
Ich beginne mit einem Fall aus der Zeit des Frankreichfeldzugs, auf den keine allgemeine Represalie der Deutschen folgte.
Zitat:
11.3 Prozesse gegen Franzosen
"Der wohl bekannteste Fall dürfte die Ermordung einer notgelandeten deutschen Fliegerbesatzung in der Nähe des des Dorfes Vimy
in Nordfrankreich gewesen sein. Das Doullens (36 Kilometer südwestlich Arras) zusammengetretene Feldkriegsgericht des Kommandanten
des Rückwärtigen Armeegebietes 580 unter Kriegsgerichtsrat Locher als Verhandlungsleiter sprach am 6. Juni 1940 in der Strafsache gegen
zwei Franzosen und eine Polin die Todesstrafe aus (1). Das Feldurteil wurde nach Bestätigung am 29. Juni 1940 in Doullens vollstreckt (2).
In einem ähnlichen Fall wurden vier deutsche notgelandete Flieger durch etwa 40 - 50 bewaffnete Bauern und Gendarmen schwer misshandelt.
Fünf der beteiligten Bauern konnten anschließend ermittelt werden. Das Feldurteil vom 23. Juni 1940 des in Brest zusammengetretenen
Feldgerichts der 5. Panzerdivision hat die Todesstrafe gegen zwei der Angeklagten wegen Freischärlerei für Recht erkannt.
Mangels Beweise für (eine) direkte Beteiligung an den Misshandlungen wurden die drei anderen Angeklagten freigesprochen (3).
(pers. Anmerkung: Die Problematik des politischen Hintergrunds)
Nach dem Waffenstillstand mit Frankreich am 22. Juni 1940 wurde die weitere Verfolgung angeblicher (ziviler?) französischer Kriegsverbrecher
durch politische Überlegungen bestimmt. In einem Schreiben des Oberbefehlshabers der Luftwaffe Führungsstab Ia vom 25. August 1940 an die
deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden wurde gebeten, eine Anzahl von französischen Völkerrechtsverletzungen auszuwerten und
für die Ahndung der durch französische Staatsangehörige begangenen Völkerrechtsverletzungen zu sorgen (4).
Die deutsche Waffenstillstandskommission vertrat jedoch am 29. August 1940 gegenüber der Wehrmachtsrechtsabteilung die Auffassung,
dass es unzweckmäßig sei, mit Einzelfällen an die französische Abordnung bei der Waffenstillstandskommission heranzutreten.
Die Möglichkeit wurde erwogen, die festgestellten Völkerrechtsverletzungen nicht durch die Waffenstillstandskommission behandeln zu lassen,
sondern diese Fragen dem Friedensvertrag vorzubehalten. Da es aber wahrscheinlich schien, dass eine solche Verschiebung von längerer Dauer
sein würde, herrschte die Meinung vor, die Verfolgung der Völkerrechtsverletzungen gleich aufzugreifen. Die Waffenstillstandskommission gab
zwar keine direkte Handhabe, Forderungen dieser Art zu stellen, aber die Waffenstillstandskommission war der Ansicht, dass sie der Tendenz des
Vertrages nicht widersprächen und dass auch die französische Regierung ihnen nachkommen würde. Das Verlangen auf Auslieferung derjenigen
Personen, die sich gegen das Völkerrecht vergangen hatten, wurde nicht für zweckmäßig gehalten, das das Deutsche Reich sich mit der Durchführung
der Verfahren nur belasten würde und auch im Hinblick auf die Tatsache, dass seinerzeit die Siegermächte desw Ersten Weltkrieges nicht in der Lage
waren, ihre Forderungen aus dem Auslieferungsparagraphen des Versailler Vertrages (Artikel 227, 228) aufrecht zu erhalten.
Die deutsche Waffenstillstandskommission schlug deshalb vor, in den schwerwiegendsten Fällen von der französischen Regierung die Strafverfolgung
und Verurteilung zu verlangen, wobei die Durchführung der Verfahren dadurch sichergestellt werden sollte, dass diese unter Aufsicht deutscher
Beauftragter, denen auch Akteneinsicht zu gewähren sein würde, erfolgen sollte (5)."
Zitat Ende.
zu (1): BA - MA, RW 2/v. 65, S. 121 ff
PA, Kult. Pol. Geheim Bd. 45 (Bericht des Feldgerichtes des Kommandierenden Generals de 2. Flakkorps vom 25. September 1940;
Bestand Kult. Pol. Geheim Bd. 40
zu (2): Wie bei den meisten Feldurteilen hat die WUSt keine Gelegenheit gehabt, Unterlagen für diesen Prozess zur Verfügung zu stellen.
Vielmehr hat sie in ihrer Eigenschaft als Sammelstelle für Dokumentation über Kriegsrechtsverletzungen Kopien der Ermittlungen und des
Feldurteils erbeten und auch erhalten.
zu (3): BA - MA, RW 2/v. 65, S. 116 ff
zu (4): PA, VR/KR Bd. 82/4, R 19256.
zu (5): Ebenda, Bd. 82/4.
Quelle: Alfred M. de Zayas: Die Wehrmachtsuntersuchungsstelle - Dokumantation alliierter Kriegsverbrechen im zweiten Weltkrieg.
Kapitel 11.3: Prozesse gegen Franzosen - Auszuge ab der ersten Seite 180 - 188
Hoover:
--- Zitat ---ohne Datum Ermordung eines verwundeten amerikanischen Fliegers in Freilassing durch den seinerzeitigen nationalsozialistischen Bürgermeister der Stadt.
--- Ende Zitat ---
Quellen: "Die Neue Zeitung", Nr. 16 vom 10.12.1945, S. 6 (siehe www.die-kommenden.net/dk/artikel/grossdeutschland_am_galgen/siegerjustiz_p...)
Huber, Peter: Vor 50 Jahren - 1945 in Zeitzeugenberichten und Dokumenten, 4. Aufl., Bruchsal 1996, S. 145.
Schreiben der Stadt Freilassing (Stadtarchiv) vom 18.3.2002
--- Zitat ---25.7.1943 Ermordung von zwei amerikanischen Fliegern (Co-pilot Dale Wendte und Waistgunner G. Kralick nahe Lübeck (nach einem Angriff auf Hamburg) durch Zivilisten. Recherchiert von Thomas Hampel, Nützen.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Internet: www.luftfahrtspuren.de (25.11.2002)
--- Zitat ---Februar/ März 1944 Ermordung eines britischen Fliegers durch einen SA-Obersturmführer bei Appen (Kreis Pinneberg).
--- Ende Zitat ---
Quelle: Seifert, Johannes: Pinneberg zur Zeit des Nationalsozialismus (Hrsg: Geschichtswerkstatt der VHS der Stadt Pinneberg), Norderstedt 2000, S. 328
--- Zitat ---11.4.1944 Ermordung eines unbekannten amerikanischen Fliegers durch den NS-Kreisleiter (Rostock-Stadt) Dettmann und einen weiteren Parteigenossen in Rostock.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Bohl, Hans-Werner / Keipke, Bodo / Schröder, Karsten (Hrsg.): Bomben auf Rostock. Krieg und Kriegsende in Berichten, Dokumenten, Erinnerungen und Fotos 1940 - 1945, Rostock 1995, S. 168 f. , S. 172 und 174 f. - (Das auf den vorgenannten Seiten veröffentlichte Dokument - eine undatierte "Stellungnahme" des Kreisleiters Dettmann - ist im Bundesarchiv Koblenz archiviert unter NS 6/407). Nach einem Hinweis auf Seite 209 des vorgenannten Buches soll der Kreisleiter mehrere Flieger, die sich nach dem Absturz ihrer Maschine mit dem Fallschirm hatten retten können, mit eigener Hand erschossen haben.
--- Zitat ---18.6.1944 Ermordung eines US-Fliegers (Waistgunner Sgt. Czarnecki) in Eggerstedt bei Pinneberg durch einen Angehörigen der SA. - Recherchiert von Thomas Hampel, Nützen.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Internet: www.luftfahrtspuren.de (25.11.2002)
--- Zitat ---19. oder 20.7.1944 Ermordung des amerikanischen Fliegers Arthur W. Manosh in Moosinning (Kreis Erding) durch einen NS-Funktionär. Recherchiert von Thorsten Blaschke, Forstern (Bayern)
--- Ende Zitat ---
Quellen: National Archivs und Records Administration, Washington: Headquarter 7708 War Crimes Group, European Command APO 407, Case No. 12-1149.
Niedermayer, Hans: Mord aus Profilierungssucht. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 212, vom 14.9.1994, S. 7.
Niedermayer, Hans: Die Mitschuld der Anstifter blieb ungeklärt. In: Süddeutsche Zeitung (Erdinger Neueste Nachrichten) vom 24./25.9.1994.
Weitere Akten befinden sich im Bayerischen Staatsarchiv in München sowie im Archiv der Gemeinde Moosinning.
--- Zitat ---20.7.1944 Ermordung eines amerikanischen Fliegers in Rüsselsheim durch Zivilisten. (Nicht zu verwechseln mit den Mordfällen in Rüsselsheim am 26.8.1944!)
--- Ende Zitat ---
Quelle: Busch, Dieter: Der Luftkrieg im Raum Mainz während des Zweiten Weltkrieges 1939-1945, Mainz 1988, S. 104.
--- Zitat ---29.7.1944 Ermordung von fünf amerikanischen Fliegern in Ottmannshausen durch den damaligen Landrat des Landkreises Weimar "und seine Getreuen" (siehe auch nachfolgenden Fall in Schloßvippach bzw. in Vippachedelhausen vom 8.3.1945).
--- Ende Zitat ---
Quelle: Thüringisches Hauptstaatsarchiv in Weimar: Akte Kreisrat Weimar, Nr. 1079, darin Schreiben des Bürgermeisters von Ottmannshausen vom 18.3.1946.
Weitere ca. 300 Fälle:
http://www.flieger-lynchmorde.de/Text/auflistung.htm
waldi44:
Werwolf-Kommando ermordet Aachener Oberbürgermeister
Der 25. März 1945 ist ein angenehm warmer Frühlingssonntag. Morgens besucht die Familie des Aachener Oberbürgermeisters Franz Oppenhoff die Palmsonntagsmesse. Am Nachmittag setzt er zusammen mit seiner Frau Irmgard im Garten das erste Gemüse. Danach bringen sie ihre drei kleinen Töchter zu Bett. So schildern die Journalisten Wolfgang Trees und Charles Whiting in ihrem Sachbuch "Unternehmen Karneval" den letzten Lebenstag des Oberbürgermeisters. Gegen 22 Uhr klopfen zwei Männer in deutscher Fliegeruniform an die Haustür der Oppenhoffs. Der Haushälterin stellen sie sich als abgeschossene Piloten vor. Sie verlangen Ausweise und Proviant, um sich zu den deutschen Linien durchschlagen zu können. Pässe, sagt der herbeigerufene Oppenhoff, könne er nicht ausstellen. Er wolle aber gerne etwas zu Essen holen. Als er über die Kellertreppe wieder ins Freie tritt, fällt der Schuß: Die Kugel trifft Oppenhoff tödlich in der linken Schläfe. Die Mordaktion unter der Tarnbezeichnung "Unternehmen Karneval" hat Erfolg.
http://kriegsende.ard.de/pages_std_lib/0,3275,OID1188658,00.html
merlin61:
@Waldi
Die Überschrift lautet wie ?
--- Zitat ---Verbrechen VON Zivilisten, Partisanen / Freischärlern an regulären Truppen.
--- Ende Zitat ---
Oberbürgermeister ist doch wohl ein Zivilberuf und kein militärischer Rang, oder ::)
Vorschlag: Du löscht deinen Beitrag und ich diesen ;)
Oder du erstellst ein neues Kapitel mit der Überschrift: "Verbrechen VON Zivilisten, Partisanen / Freischärlern an Zivilisten".
... und schiebst den Beitrag dort hinein.
waldi44:
Aber der "Werwolf" war eine Partisanen ähnliche Truppe und der Oberbürgermeister vom alliierten Millitär eingesetzt.
Ausserdem ist die Zielsetzung auch dieses Threads wieder mehr als eindeutig! Da es ja ausser erwähnten "Werwolf" keine deutschen Partisanen oder Freischärler gab wird eindeutig wieder nach "Verbrechen" der anderen geforscht, denn ausser besagten Übergriffe an alliierten Fliegern dürfte da deutscherseits, wen wunderts, kaum was zusammen kommen, während jeder Russe, der einen deutschen Hühnerdieb erschlug ein verbrecherischer Partisan war.
Ps: Gelöscht wird nichts! Schreib nur weiter und bestätige mir/uns das, was ich eben geschrieben habe!
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