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Militärgeschichte => Personen => Heer => Thema gestartet von: Nomen Nescio am 24.01.10 (12:01)

Titel: Fürst Alexander zu Dohna-Schlobitten
Beitrag von: Nomen Nescio am 24.01.10 (12:01)
Zitat
Während seines Einsatzes an der italienischen Front wurde er im Mai 1944 wegen Ungehorsams und politischer Unzuverlässigkeit aus der Wehrmacht entlassen, weil er sich mit Hinweis auf die Genfer Konvention geweigert hatte, die Todesurteile für internierte amerikanische Soldaten zu unterschreiben, die als Saboteure und nicht als Kriegsgefangene behandelt werden sollten.[5] Sein Vorgesetzter, General der Infanterie Anton Dostler, der stattdessen unterzeichnete, wurde 1945 von den Amerikanern abgeurteilt und erschossen.

Quelle: Wikipedia
Warum wurde Fürst Alexander zu Dohna-Schlobitten (1899–1997) entlassen und nicht durch ein Kriegsgericht verurteilt? Es blieb ja schließlich Befehlsverweigerung. Er hat gegen einen Füherbefehl/erlaß verstoßen.
Titel: Re:Fürst Alexander zu Dohna-Schlobitten
Beitrag von: IM am 24.01.10 (18:40)
Die Quellen für Aussagen über seine Person bei Wikipedia stammen alle von ihm selbst, aus seinen "Erinnerungen".

Nach dem Krieg wußte ja angeblich jeder von den Plänen zur "Beseitigung Hitlers", ...
Titel: Re:Fürst Alexander zu Dohna-Schlobitten
Beitrag von: alarich am 25.01.10 (01:35)
Hallo Nomen !
eigentlich ganz einfach,da es einige Faelle dieser Art gab bei dem Generale,Heeresfuehrer oder Offiziere allgemein ,ihre Menschlichkeit oder Ihre Verantwortung den Ihnen anvertrauten Soldaten ueber ihren Eid und ihre "Soldatenpflicht" gestellt haben und weder bestraft,geschweige denn erschossen wurden.Es gab eben noch eine andere militaerische Gerichtsbarkeit,als die bisher verbreitete.Auch Paul Hausser der sich dem Haltebefehl Hitlers bei Charkow wiedersetzte und die Stadt auf eigene Verantwortung raeumen liess,blieb bis auf eine Ruege vollkommen ungeschoren. Das Gleiche gilt fuer
Sepp Dietrich,der in einem aehnlich gelagerten Fall nur seine Aermelstreifen abgeben musste.Seltsam genug,berufen sich immer die auf die angebliche Erschiessungsdrohung Hitlers,die in solchen Faellen am wenigsten Zivilcourage zeigten und
lieber ihre Soldaten opferten.Spaeter aber in der Gefangenschaft sich ihr eigenes Ruhmesblatt schrieben oder an einer Legende bastelten,die aussagte,man sei eigentlich schon seit 1933 dagegen gewesen.
Alarich
Titel: Re:Fürst Alexander zu Dohna-Schlobitten
Beitrag von: Nomen Nescio am 25.01.10 (12:15)
1. eigentlich ganz einfach,da es einige Faelle dieser Art gab bei dem Generale,Heeresfuehrer oder Offiziere allgemein ,ihre Menschlichkeit oder Ihre Verantwortung den Ihnen anvertrauten Soldaten ueber ihren Eid und ihre "Soldatenpflicht" gestellt haben und weder bestraft,geschweige denn erschossen wurden.

2. Es gab eben noch eine andere militaerische Gerichtsbarkeit,als die bisher verbreitete.
Ad 1. Sie mußten doch auch die Konventionen folgen??? Dann ist unweigerlich der Führererlaß im Widerspruch dazu. Juristen dürfen endgültig entscheiden, ob es erlaubt war, aber im Feld muß man selbst abwägen. M.E. gibt es da eine ausschlaggebende Richtlinie: internationale Verträge stehen höher als nationale Gesetze.

Ad 2. welche Gerichtsbarkeit denn???