Forum für deutsche Militärgeschichte

Interna => offener Themenraum => Thema gestartet von: Nomen Nescio am 19.01.09 (17:17)

Titel: Einfach ein Problem
Beitrag von: Nomen Nescio am 19.01.09 (17:17)
In einem Thread wurde gesagt, das die Widerstandskämpfer in meinem Lande (die das übrigens im Auftrag meiner Niederländischen Regierung in London taten) Kämpfer außerhalb des Völkerrechtes sind.

Damit habe ich dennoch sehr viel Mühe. Das warum werde ich versuchen hier zu erklären, aber im Großen und Ganzen ist meine These "Weil die Deutschen sich Völkerrecht zuwider benahmen, verloren sie auch das Recht Gegner, die das nicht akzeptierten, "Kämpfer außerhalb des Völkerrechtes" zu nennen.
Denn wie kann man sonst noch versuchen das falsche Benehmen zu korrigieren?

Was ein Benehmen war, daß jedenfalls nie gutgeheißen werden kann, ist die Judenverfolgung. Schon nur damit disqualifizierte die Besetzung sich als die Völkerrechtesregeln genau zu befolgen.
Was dann bei uns im Hungerwinter geschah, als die gesamte Bevölkerung Essen enthalten wurde, die Besetzung dagegen noch das letzte raubte, kann man erst mit Recht doch nicht normal nennen.

Dürfen Einwohner eines Landes sich denn nicht wehren, wenn ein Besetzer die Konvention nicht befolgt?

Wenn sie das nicht getan hätten, wären vielleicht alle Juden ermordet worden. Wären vermutlich noch viel mehr Menschen gestorben.

M.E. muß nie gesagt werden können "Was sie taten war nicht gut. Und es ist schade, daß alle Juden verstorben sind und daneben noch mehr andere Einwohner starben als "notwendig" war. Ihr habt euch aber juristisch korrekt benommen".
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: waldi44 am 19.01.09 (18:15)
Ich würde mal so sagen: Die Rechtslage ist es, die aus einem durchaus ehrenhaften Handeln, eine, sagen wir mal vorsichtig, Straftat machen.
Auch nach der Kapitulation der regulären Streitkräfte eines Landes, ist es meines Erachtens der Zivilbevölkerung nicht verboten den Besatzern Widerstand zu leisten. Oft wird dies ja auch im zivilen Sektor getan, durch Streiks, Dienst nach Vorschrift, Spionage, Sabotage.... Alles Delikte, die ebenfalls bestraft werden können, sogar mit der Todesstrafe - es ist Krieg bzw. es herrscht Besatzungsrecht. Dieser Widerstand hat oft auch individuellen Charakter und hat vor allem nichts mit der Haager Landkriegsordnung zu tun.

Leistet die Zivilbevölkerung eines Landes aber bewaffneten Widerstand und nimmt für sich das Recht von Kombattanten in Anspruch, so muss sie sich auch an die für sie geltenden Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung halten http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager_Landkriegsordnung/inhalt.htm (http://rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager_Landkriegsordnung/inhalt.htm). Tut sie, die Zivilbevölkerung, dies nicht, stellt sie sich selbst ausserhalb eines Kombattantenstatus und genisst somit auch nicht den Schutz dieser Haager Landkriegsordnung.
DAS ist der Springende Punkt in dem der Hase im Pfeffer lieg ;)!
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: Richtschuetze am 19.01.09 (18:34)
Zitat
Auch nach der Kapitulation der regulären Streitkräfte eines Landes, ist es meines Erachtens der Zivilbevölkerung nicht verboten den Besatzern Widerstand zu leisten.

Wozu ist dann eine Kapitulation gut?? Ich verpflichte mich die Waffen nieder zulegen und bitte um Gnade also das weiteres Blutvergiesen ein Ende hat!

Wenn ich aber trotzdem weiter kämpfe handele ich gegen eben diesen Vertrag!! Noch dazu kämpfe ich nicht offen wie es die reguläre Armee getan hat, sondern hinterhältig!

Das mag für die Bevölkerung eine ehrenhafte Tat sein, aber die Besatzungssoldaten haben genauso dann das Recht sich zu Wehr zu setzen da der Vertrag gebrochen wurde!

Gruss
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: waldi44 am 19.01.09 (18:45)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitulation (http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitulation)
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: Richtschuetze am 19.01.09 (18:51)
Zitat
Der Unterlegene in einem Konflikt forderte für das Niederlegen der Waffen bestimmte Konzessionen ein. Das konnten territoriale Forderungen sein oder etwa Garantien für die Zivilbevölkerung gegen Plünderungen und Übergriffe. Genauso wie man den Unterlegenen noch mit Würde behandelte, durften die in den Gesprächen ausgehandelten und in der Kapitulationsurkunde – auch Kapitulationsvertrag genannt – festgeschriebenen Bedingungen nicht verletzt werden.


Nun da steht das was ich meine!! Wo ist das Problem??

Gruss
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: waldi44 am 19.01.09 (18:57)
"Es ist aber stets das Militär, welches die Kapitulation vollzieht."
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: IM am 19.01.09 (19:04)
Warum eröffnet Ihr eigentlich immer neue Beiträge, um dann doch immer wieder die alte Leier herunter zu spielen, ...
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: Nomen Nescio am 19.01.09 (20:38)
Warum eröffnet Ihr eigentlich immer neue Beiträge, um dann doch immer wieder die alte Leier herunter zu spielen, ...
Sorry, es war aber mein Problem. Um es mal ganz kurz zusammenzufassen

Zitat
M.E. muß nie gesagt werden können "Was sie taten war nicht gut. Und es ist schade, daß alle Juden verstorben sind und daneben noch mehr andere Einwohner starben als "notwendig" war. Ihr habt euch aber juristisch korrekt benommen".
Dieses Problem habe ich. Weil die Folgen greulich sind bzw sein können.
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: IM am 19.01.09 (20:40)
Mein Kommentar galt nicht unbedingt Dir, sondern war mehr eine persönliche Feststellung, daß seit Monaten immer und immer wieder die gleichen Diskussionen mit den gleichen Kommentaren geführt werden, ...
Titel: Re: Einfach ein Problem
Beitrag von: Nomen Nescio am 19.01.09 (20:51)
Mein Kommentar galt nicht unbedingt Dir, sondern war mehr eine persönliche Feststellung, daß seit Monaten immer und immer wieder die gleichen Diskussionen mit den gleichen Kommentaren geführt werden, ...
OK. Aber jetzt was konkretes über meine Bemerkung? Du siehst das teuflische Dilemma. Wer soll man - wenn gerichtet werden könnte - richten. Beide Seiten? Eine Seite? Und wenn ja, welche und warum?
Ich weiß die Antwort nicht. Weiß aber nur eine Sache: für mich ist hier eher Rede von Notwehr.