Forum für deutsche Militärgeschichte

Interna => offener Themenraum => Thema gestartet von: Sturm am 07.06.08 (10:12)

Titel: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Sturm am 07.06.08 (10:12)
 Zwischenfall
Junge Grüne sollen auf Fahne uriniert haben
Ausgerechnet auf eine Deutschlandfahne haben laut einem Bericht Teilnehmer eines Kongresses der Grünen Jugend uriniert. Ein Foto zeigt die drei Männer, wie sie über der am Boden liegenden Fahne stehen. Die Jugendorganisation der Grünen und die Bundespartei distanzierten sich umgehend von dem Vorfall.

Hoffentlich bekommen die eine Strafe aufgebrummt,was ich mir bei unseren Richtern kaum vorstellen kann ::).Bis zu drei Jahren
Haft kann man dafür bekommen.
Gruß  Wolfgang.
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Balsi am 07.06.08 (11:11)
auf der Hp der Jungen grünen steht, das diese eben nicht auf die Fahne gepinkelt hätten.. aber das Bild ist ja wohl eindeutig.....
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: waldi44 am 07.06.08 (13:02)
auf der Hp der Jungen grünen steht, das diese eben nicht auf die Fahne gepinkelt hätten.. aber das Bild ist ja wohl eindeutig.....
(https://forum.balsi.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fimg%2F0%2C1020%2C1201186%2C00.jpg&hash=5d91dd1f8e0d86804bfecca59e772503cd3e5be8)

Tja, ist schon ein merkwürdiges Foto und dann von dieser "Zeitung". Bild dir deine Meinung!:Grünen-Nachwuchs pinkelt auf Deutschland-Flagge!" - unter dieser Schlagzeile meldet die "Bild"-Zeitung an diesem Donnerstag einen....
Die drei stehen mitten auf einem öffentlichen Weg- mal ehrlich: wer pinkelt sich da schon aus und anscheinend herrscht dort auch noch Publikumsverkehr. Sieht sehr nach einem Fake aus!
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Tobias G am 07.06.08 (16:59)
Hallo,

nun, das die Jugend ihre Hosen gern tief hängen lässt ist ja allgemein bekannt, aber so tief habe ich noch niemanden eine Hose tragen sehen.

Zitat
Hoffentlich bekommen die eine Strafe aufgebrummt,was ich mir bei unseren Richtern kaum vorstellen kann .Bis zu drei Jahren
Haft kann man dafür bekommen

Kann das mal jemand genauer erläutern? Ist das auch in Deutschland so? Wie würde dann die Anklage vor Gericht lauten?

Gruß
Tobias
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 07.06.08 (20:40)
Das verrichten der Notdurft ist auf öffentlich zugänglichen Plätzen nicht gestattet. Zum einen aus hygienischen Gründen, zum anderen um Sitte und Anstand zu wahren.
Das Ganze stellt auch keinen Straftatbestand dar, sondern bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Also, diese Aktion (wenn sie so stattfand) ist nicht mehr Wert als das werfen einer leeren Bierpulle in der Fußgängerzone.

Das urinieren auf eine Deutschlandfahne gibt ebenfalls keinen Straftatbestand her. Kein Gericht in Deutschland würde sich damit beschäftigen. Es zeugt bestenfalls von einer Verrohung der Beteiligten und deren schlechtes Benehmen.

Mal ehrlich, die drei müssten doch blöd sein! Stehen eng beieinander und pinkeln (?) auf die Gehwegplatten. Das meiste spritzt doch zurück.  ::)

Also, wenn die Bild keine anderen Themen hat.

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Balsi am 07.06.08 (23:20)
nee nee... das ist ein gesetzlicher Tatbestand.... § 90a des StGB gäbe es für diese Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 08.06.08 (07:34)
Hallo Balsi,

sicher hast Du Recht, wenn Du das Strafgesetzbuch zitierst.
Dort steht eindeutig:

"die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,"

Nun ist aber dieses am Boden liegende Fähnchen kein staatliches Symbol in der Form, welches unseren Staat repräsentiert. Mit diesen Fähnchen, die man z. Z. aus aktuellem Anlass wieder einmal an jeder Tankstelle kaufen kann, macht man sich selbst zur Identifikationsfigur. Ich zeige nach außen hin, einer bestimmten Gruppe zugehörig zu sein. Bei einem Fußballspiel der Nationalmannschaft oute ich mich also als Fan dieser Mannschaft.
Einen anderen Charakter haben diese Artikel nicht. Wenn ich nach einem verloren gegangenen Spiel dieses Fähnchen aus Frust auf den Boden werfe, darauf herumtrete und mein Nachbar auch noch sein Bier darauf ausgießt, stellt dies keinen Straftatbestand dar.

Also mit Verlaub. Soweit sind wir in der Bundesrepublik wirklich noch nicht.

Wenn wir uns  aber schon zu Hobby-Juristen machen, dann zitieren wir auch den anderen Absatz. Der lautet:

"Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar."

Hier wären immer die Tatumstände zu berücksichtigen. Käme es in einem solchen Fall zur Verhandlung, würde das Gericht grundsätzlich die Umstände ermitteln, die zur Tat führten. Das ist prinzipiell in jeder Strafsache der Fall.
Wenn ich im betrunkenen Zustand und aus Übermut die Bronzetafel mit dem Bundesadler am Haupteingang des Finanzamtes mit Farbe übersprühe, wird mir höchstens Sachbeschädigung angelastet. Neben einem Bußgeld, würde ich zur Schadenswiedergutmachung verurteilt werden. Das hätte etwa den gleichen Stellenwert, als wenn ich bei meinem Nachbarn den Lattenzaun eintrete.

Einen ganz anderen Stellenwert hätte die Tat, wenn sie politisch motiviert wäre. Wenn ich also bewusst den Staat bekämpfe, in dem ich vorsätzlich, also geplant, Hoheitszeichen und Flaggen des Staates an öffentlichen Gebäuden und Plätzen beschädige oder verunglimpfe. Das gleiche gilt für die Bundesdienstflaggen der Bundeswehr und ihren Liegenschaften.

Um jetzt wieder auf das am Boden liegende Fähnchen zu kommen. Wenn also diese drei Figuren tatsächlich ihre Blasen gemeinschaftlich entleeren, dann wird dies nicht als Angriff und Verunglimpfung staatlicher Symbole gewertet.
Diese unkultivierte Sauerei wäre nichts anderes als eine Ordnungswidrigkeit.


Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Jan-Hendrik am 08.06.08 (09:29)
Nö.

Zitat
Einen ganz anderen Stellenwert hätte die Tat, wenn sie politisch motiviert wäre.

Das Urinieren wäre in diesem Fall als politisch motivierte Straftat zu sehen...so dieser Staat noch einen Funken Selbstachtung hätte...aber dies wäre wieder ein anderes Thema.

Jan-Hendrik
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: waldi44 am 08.06.08 (09:56)
Juristerei hin oder her- erst mal muss ein Tatbestand her ;D! Ist es nicht merkwürdig, dass ausser Bild anscheinend niemand über diesen , wenn es denn so währe, Skandal berichtet? Ich habe sonst weiter nichts dazu im Internet gelesen...

Betrachtet man sich noch mal das Bild, meine ich , dass der mittlere oder den linke Typ etwas in der Hand hält, nein, nicht seinen Johannes, ein Handy vielleicht und die beiden anderen ihm zusehen, beim Abspielen eines Vidios vielleicht. Übrigens: wer von euch Männern lässt beim Pinkeln die Hosen runter noch dazu in der Öffentlichkeit?
Viel schlimmer, weil Tatsache, finde ich es, dass sich schon wieder die Chaoten von der Weltmeisterschaft einfinden, die friedlichen Fans ihre Fänchen abbrechen und klauen!
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 08.06.08 (10:30)
Also ich tendiere da schon zur Aussage von waldi44. Das Foto ist wahrscheinlich ein Fake um Stimmung gegen die Grünen zu machen. Wer meint, wir hätten bald amerikanische Verhältnisse, der irrt. Wir haben bereits amerikanische Verhältnisse!

@Jan-Hendrik

Zitat
Das Urinieren wäre in diesem Fall als politisch motivierte Straftat zu sehen...so dieser Staat noch einen Funken Selbstachtung hätte...aber dies wäre wieder ein anderes Thema.

Ich glaube es reicht nicht aus einfach „Nö“ zu schreiben. Du solltest es dann schon an einen Präzedenzfall festmachen können. Zumindest solltest Du meine Aussage hierzu widerlegen können.
Ich denke, es reicht nicht aus, wenn Du persönlich darin eine politisch motivierte Tat siehst. Es ist nämlich zu befürchten, dass weder Staatsanwaltschaft noch Richter auf Dich hören werden. 

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Sturm am 08.06.08 (11:16)
 Hallo,
der Beitrag stand in der Wetfälische Rundschau,einer seriösen Tageszeitung,Seite 3.
Überschrift :Peinliche Panne,entsetzte Grüne Jugend. Das ist keine Erfindug um gegen Grüne Stimmung zu machen!

 Mit freundl. Gruß   Wolfgang.
                   
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Jan-Hendrik am 08.06.08 (14:25)
Zitat
Es ist nämlich zu befürchten, dass weder Staatsanwaltschaft noch Richter auf Dich hören werden.

Es würde mich in BRDistan nicht einen Deut wundern, junger Freund  ;)

Jan-Hendrik
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 08.06.08 (15:49)

Es würde mich in BRDistan nicht einen Deut wundern, junger Freund  ;)

Jan-Hendrik

@Jan-Hendrik,

ich würde Dich um zwei Dinge bitten wollen.
Sprich mich bitte mit meinem Forumsnamen an. Der lautet: Gtmo77.
Ich bin nicht Dein „junger Freund“!
Diese Freundlichkeit hast Du bitte, ja?

Damit Du die Hintergründe verstehst, müsste ich meine zweite Bitte etwas näher erklären.
1972 verabschiedete die Volkskammer der DDR ein Gesetz, dass offiziell die Abkürzung „DDR“ in Schrift und Wort bei Bedarf erlaubte. Das hatte im übrigem auch System, weil man ohnehin eine eigene Sprachkultur in der DDR förderte. Daraufhin hat sich ein regelrechter AKÜFI (Abkürzungsfimmel) entwickelt der seltsame Stilblüten trieb. Da wurde aus dem Kapitalistischen Ausland eben einfach das „K“, oder aus der Bundesrepublik Deutschland die „BRD“ geformt. Die Liste der Abkürzungen ginge noch weiter.
In der Bundesrepublik waren Abkürzungen wie „BRD“ nie üblich. Nun gut, damit kann man zur Not noch leben. Ich halte es allerdings für eine Verunglimpfung (und da wären wir wieder beim Thema) wenn man „BRDistan“ schreibt. Wenngleich ich auch nicht dafür wäre, ob diesen Ausspruches gleich drei Jahre Haft zu fordern.  ;D
 
Meine zweite Bitte an Dich wäre also, solche Verunglimpfungen zu unterlassen. Im übertragenden Sinn unterscheidet sich das nämlich nicht von einem bepinkeln eines Deutschlandfähnchens.

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: waldi44 am 08.06.08 (18:13)
Nunja, die "Grünen" selbst aber reden von einem "Vorfall". Ist also doch was vorgefallen?

"Am Rande eines Bundeskongresses der Grünen Jugend (GJ) Ende Mai ist es einem Zeitungsbericht zufolge zu einem strafrechtlich relevanten Zwischenfall gekommen, bei dem Teilnehmer des Kongresses auf eine am Boden liegende Deutschland-Flagge urinierten. Mindestens drei Kongressteilnehmer seien beteiligt gewesen, schreibt die „Bild“-Zeitung. GJ-Sprecher Jan Philipp Albrecht distanzierte sich laut dem Bericht „ganz klar“ von dem Vorfall.

„Bei dieser Aktion handelt es sich um das Verhalten von Einzelpersonen am Rande dieser öffentlichen Veranstaltung“, wird Albrecht zitiert. Man bedaure auch, dass entsprechende Fotos „kurzzeitig auf unserer Homepage waren“, sagte Albrecht laut der Zeitung. "Bild" druckte ein Foto des Vorfalls ab. Schlagworte
Berlin Grüne Grüne Jugend Deutschlandfahne Steffi Lemke Strafgesetzbuch Auch die Bundespartei ging auf Distanz. Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke sagte laut „Bild“: „Wir begrüßen, dass die Grüne Jugend sich eindeutig von dem Vorgang am Rande ihres Bundeskongresses distanziert hat.“ Laut Strafgesetzbuch (Paragraf 90a) ist das Verunglimpfen staatlicher Symbole verboten und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, fügte die Zeitung hinzu"

http://www.welt.de/politik/article2068769/Junge_Gruene_sollen_auf_Fahne_uriniert_haben.html (http://www.welt.de/politik/article2068769/Junge_Gruene_sollen_auf_Fahne_uriniert_haben.html)

Ich kann mir das aber dennoch kaum vorstellen. Nicht weil es um die "Grünen" geht, sondern, dass es Leute gibt, die sich so exponiert hinstellen und Pinkeln- egal mal auf was! Wenn sich die "Grünen" aber von dem "Vorfall" nur distanzieren, kann man annehmen, es habe sich doch so zugetragen! Dann allerdings finde ich ihn, den Vorfall, sehr bemerkenswert und merkenswert!
Mal sehen, ob da noch was kommt!
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Balsi am 08.06.08 (23:54)
is ja alles richtig... wie man das verfolgt ist immer ne andere Sache... Die Grünen haben das Bild auf ihrer Internetseite selbst veröffentlicht und wissentlich das Bild verwendet. Was die RedakteurIn dabei gedacht hat liegt eher auf der Hand. Nich von ungefähr wurde das Bild ja eingestellt. Also ist das Bild ja von den eigenen Grünen verwendet worden....

Na klar ist ja auch klar..;-)... das da eh nix bei rauskommt... aber der tatbestand das suggeriert wird was da letztlich zu sehen ist, ist wohl klar.
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: PATRICKBATEMAN am 09.06.08 (08:44)
Natürlich ist dem Grunde nach der Straftatbestand des § 90a StGB erfüllt, wenn jemand auf eine Schwarz rot goldenen Flagge pinkelt.  Es ist egal, ob es sich hierbei um eine 2€ Flagge von der Tanke handelt, oder man die Flagge aus dem Bundestag geklaut hat. Nach der Logik würde es ja auch nicht gg. § 86 a StGB verstoßen, wenn man eine Hakenkreuzflagge an einer ausländischen Tanke kaufen und dann in Deutschland präsentieren würde.
Als Normalbürger darf man ja auch nicht die Flagge mit Bundesadler präsentieren, aber hier wird ein Auge zugedrückt, was mich zum 2 Punkt bringt. Wenn man sein Bier auf der Flagge abstellt, oder sie bei einem Gegentor vor Wut auf den Boden wirft passiert einem nichts, weil man nach den Gesamtumständen nicht die Symbole der Bundesrepublik herabwürdigen wollte. Dies ist wäre aber bei den 3 Jungs gegeben, da dies Ihre Intention ist. Nur weil es hierfür noch keinen Präzidenzfall gibt heißt es nicht, dass es nicht verboten ist. Ob Anklage erhoben würde, steht auf einem anderen Blatt.
Man sollte sich aber nicht aufregen, es ist davon auszugehen, dass das Bild ein Fake ist.
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 09.06.08 (13:01)
Wir müssen uns einmal darüber einig werden, was staatliche Symbole sind.

Hierzu gehören insbesondere:
Bundesflagge (schwarz, rot, gold, ohne Bundesadler)
Bundesdienstflagge (dito mit Bundesadler)
Bundesdienstflagge der Seestreitkräfte (dito mit Bundesadler und Schwalbenschwanz)
Bundeswappen
Standarte des Bundespräsidenten
Nationalhymne

Darüber hinaus:
Grenzmarkierungen, Amtschilder, amtliche Siegel (für Verträge und Urkunden, wobei in der Wertigkeit noch zwischen dem Großen und dem Kleinen Dienstsiegel unterschieden wird)

Diese Sinnbilder dienen der staatlichen Souveränität und Autorität.
Das Recht dieses Souveräns haben auch die Bundesländer in Verbindung mit der Landesflagge.
Die Bundesrepublik Deutschland versinnbildlicht ihr Souverän in Verbindung mit der Europaflagge.

Darüber hinaus gibt es noch die Wappenfähigkeit und das Wappenrecht!

Das zeigen dieser Staatlichen Symbole, insbesondere der Flaggen, ist bei offiziellen Feierlichkeiten, sportlichen Veranstalten oder politischen Ereignissen genauestens geregelt.
(es gibt hierzu eine Flaggen und Bannerverordnung o.ä.)

Diese Sinnbilder stehen unter einen besonderen Schutz. Gemeint ist das verschmähen, verunglimpfen und die vorsätzliche Beschädigung staatlicher Symbole die das Souverän der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer nach außen hin zeigt.
Der entsprechende Paragraf wurde bereits genannt.

Der Privatmann kann dieses staatliche Souverän nicht für sich in Anspruch nehmen. Er kann dies nicht mit einem Fähnchen in den Farben schwarz, rot, gold. Er kann dies auch nicht mit anderen Gegenständen oder Kleidungsstücken  in diesen Farben. Er macht sich selbst zur Identifikationsfigur. Mehr nicht! Das Fähnchen, das Basecap oder das T-Shirt werden nicht zu staatlichen Symbolen, nur weil sie in den Landesfarben eingefärbt sind.

Ich denke, wir sind uns darüber einig, dass das urinieren auf eine Deutschlandfahne eine riesige Sauerei ist. Wenn es sich so zugetragen hat ist es zudem ein Zeichen von schlechter Kultur. Mehr ist es aber leider nicht!
Wenn ihr noch so patriotisch, ja fast schon pathetisch argumentiert und dabei eine Eigenlogik entwickelt, es bliebe schlimmstenfalls das was es ist. Urinieren in der Öffentlichkeit. Dafür wandert man in der Bundesrepublik nicht ein.  ;D

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: PATRICKBATEMAN am 09.06.08 (14:01)
Es war ja auch nicht die Rede davon, dass ein Privatmann an die Stelle des Staates tritt, wenn er sich schwarz-rot gold kleidet(so hatte ich jetzt die letzte Aussage verstanden). Sonst würde man ja auch wegen § 90a bestraft, wenn man einen in einer Flagge bekleideten Fan verprügelt.
Im 90 a ist jedoch u.a. von den Farben und der Flagge der BRD die Rede.
Im Artikel 22 GG ist nur definiert, dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist.
Natürlich ist in Durchführungsverordnungen noachmals geregelt, welche Art von Flaggen es sonst gibt.
Dem Grunde nach ist aber durch diese beiden Paragraphen geregelt, wann der Straftatbestand erfüllt ist. Die einschlägigen Urteile beziehen sich zwar meistens auf Verletzung i.v.m.  Kunstfreiheit, und vor Gericht sind wir, wie auf See, in Gottes Hand, aber per jure wären die Straftatbestände erfüllt, zumal die Verunglimpfung auch die Absicht der Pinkler ist.
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 09.06.08 (17:17)
@PATRICKBATEMAN

Zitat
Es war ja auch nicht die Rede davon, dass ein Privatmann an die Stelle des Staates tritt, wenn er sich schwarz-rot gold kleidet(so hatte ich jetzt die letzte Aussage verstanden). Sonst würde man ja auch wegen § 90a bestraft, wenn man einen in einer Flagge bekleideten Fan verprügelt.
Im 90 a ist jedoch u.a. von den Farben und der Flagge der BRD die Rede.
Im Artikel 22 GG ist nur definiert, dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist.

Ich glaubte mich eigentlich leicht verständlich ausgedrückt zu haben.
Nicht überall wo schwarz rot gold draufsteht, ist auch Deutschland drin.
Will sagen, der Staat fühlt sich nicht angegriffen, wenn jemand auf sein privates Eigentum pinkelt. Eben weil der Staat seine Souveränität und seine Autorität darin nicht gefährdet sieht. Braucht er auch nicht, denn Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland stehen über ein paar schlecht erzogene Rüpel.

Aber selbstverständlich kann ich Deiner Argumentationsschiene folgen, wenn diese auch falsch ist. Für Dich rechtfertigt der symbolische Akt das Erkennen einer Straftat.


Zitat
Natürlich ist in Durchführungsverordnungen noachmals geregelt, welche Art von Flaggen es sonst gibt.

Und Du kennst auch den Unterschied zwischen einer Flagge und einer Fahne?

Zitat
Dem Grunde nach ist aber durch diese beiden Paragraphen geregelt, wann der Straftatbestand erfüllt ist.

Wirklich? Ich glaubte bis eben noch, dass dies unseren unabhängigen Gerichten vorbehalten ist.

Zitat
Die einschlägigen Urteile beziehen sich zwar meistens auf Verletzung i.v.m.  Kunstfreiheit, und vor Gericht sind wir, wie auf See, in Gottes Hand, aber per jure wären die Straftatbestände erfüllt, zumal die Verunglimpfung auch die Absicht der Pinkler ist.

Ich tue mich immer ganz schwer damit, wenn Hobby-Juristen mir Gesetze und deren Auslegung näher bringen wollen. Ich lass in der Regel die Finger davon. 
Die Absicht kannst Du doch gar nicht bestimmen. Was machst Du denn, wenn einer von denen sagt: „Mir ist die Fahne beim pinkeln runter gefallen!“ Welcher Straftatbestand wäre denn dann erfüllt?  ::)

Wirklich, dieses Forum hat gute Ansätze. Zuweilen sehr interessant.
Nur dieser pathetisch anmutende Patriotismus wirkt auf mich sehr befremdlich.

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: waldi44 am 09.06.08 (17:44)
Wirklich, dieses Forum hat gute Ansätze. Zuweilen sehr interessant.
Nur dieser pathetisch anmutende Patriotismus wirkt auf mich sehr befremdlich.

Gtmo77


Liegt vielleicht daran, dass Patriotismus im normalen Alltag nicht gefragt ist und auch kaum vorkommt (selbst beim Fussball nur alle 2 - 4 Jahre ;)). Mitunter aber treibt er hier und nicht nur hier, sondern in allen ähnlichen Foren, so seltsame Blüten, dass man noch nicht einmal ungestraft bemerken darf, dass der Panther von weiten eine gewisse Ähnlichkeit mit der Silhouette eines T-34 hat ::)....

Aber mal im Ernst: ob ausser uns sonst noch jemand dieses Thema so ernsthaft diskutiert ;D? Aber dafür ist ein Forum ja da :-*.....
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Walter23 am 09.06.08 (23:05)
Moins Gtmo77

[..]
Wer meint, wir hätten bald amerikanische Verhältnisse, der irrt. Wir haben bereits amerikanische Verhältnisse!

[..]

Ich glaube es reicht nicht aus einfach „Nö“ zu schreiben. Du solltest es dann schon an einen Präzedenzfall festmachen können.
[..]

Trifft das "amerikanische Verhältnisse" auch auf die Judikative hierzulande zu?

Bin kein Jurist und nicht so darin bewandert, aber eigentlich gibts hier keine
Präzedenzfälle. Ein Richter A vom Gericht XY ist ja nicht daran gehalten das Urteil
von Richter B am Gericht YZ als Richtlinie zu nehmen, sondern kann/muss nach
eigenem Wissen und Gewissen das Gesetz als Richtlinie nehmen auch wenn es sich
um einen sehr ähnlichen Fall handeln sollte.

??? Oder ???

Folge-Beiträge nach diesem zitierten Beitrag mal außen vor ;-)


Oder doch nicht...

Präzedenzfall <=> Gesetzesauslegung ???

Gruß

Walter
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Anno83 am 09.06.08 (23:58)
Hi,

Hat jetzt nicht direkt was mit dem Hauptthema zu tun.......

Urinieren in der Öffentlichkeit. Das habe ich mit meinen "relativ" jungen Jahren von 25 schon zu genüge gesehen und dabei war es den Personen immer egal ob oder wie viele Leute vorbeikommen/ zuschauen. Und es war denen auch meistens egal wohin die gepinkelt haben, im gegenteil, je ekliger desto besser, auf Autos, Bänke, Türen/Griffe, Eingangsbereiche von Häuser, mitten auf die Straße, Briefkästen, andere Passanten  :o ..... und das nicht nur Nachts sondern auch mitten am Tag.
Bei dem Großteil dieser Aktionen war (natürlich) Alkohol im Spiel, aber bei einigen bin ich mir sicher das die Nüchtern waren. Darum hat sich für mich bei diesem Bild auch nie die Frage gestellt ob die wirklich gepinkelt haben oder nicht. Das ist heutzutage, anscheinend normal, einfach überall Wasser zu lassen.

So und bevor jetzt die Fragen kommen.
Tatorte: Stuttgart und Umgebung
Zeit: In den letzten ...hm... 25 Jahren
Täter: Kenn ich nicht.....nee wirklich nicht! Ok 1 oder 2 vielleicht schon.  ;)
Besonderheiten: Bei den Taten wo dritte Physisch betroffen waren oder Sachbeschädigung entstand, hatten die Täter meist einen Migrationshintergrund (Südländisch), waren Punker/Autonome oder Glatzen wobei die zuletzt genannten denn kleinsten Anteil daran hatten, von denen gibt es hier nicht so viele.  :)
Und Ja es sind Erinnerungen/Erfahrungen, ich habe keine Statistik erstellt, Tagebuch mit Aufzählungen gemacht oder ähnliches die ich zu Beweiszwecken vorlegen könnte.  8)

Gruß Marius
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: PATRICKBATEMAN am 10.06.08 (10:02)
@ GTMO77

Wer sagt denn dass ich Hobbyjurist bin, Du scheinst meine Vita ja zu kennen.
Die Straftatbestände sind in den Gesetzen geregelt, ob diese im Einzelfall erfüllt sind bleibt natürlich den Gerichten vorenthalten.
Gerade in bei der von Dir zitierten Verteidigungsweise "Ist mir runtergefallen" hat das Gericht zu urteilen, ob es sich um eine Schutzbehaubtung handelt. Wenn 3 Leute dabei im Kreis herumstehen und sich dabei noch filmen lassen wir es schwer sein, den Vorsatz zu widerlegen.
Im vorliegenden Fall sind wir halt unterschiedlicher Meinung, aber wenn es das nicht geben würde, bräuchten wir halt keine Gerichte und Anwälte.
Was das Ganze mit pathetischem Patriotismaus zu tun hat ist mir schleierhaft (falls du mich gemeint hast).

Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 10.06.08 (11:13)
Hallo Walter23,

Zitat
Trifft das "amerikanische Verhältnisse" auch auf die Judikative hierzulande zu?

Nein, Gott_sei_Dank nicht! Sonst hätten wir hier auch noch Bootcamps für Jugendliche, die nur mal ein klein wenig revoluzzen wollen.
Du hattest mich allerdings aus dem Zusammenhang zitiert.
Ich schrieb:

„Das Foto ist wahrscheinlich ein Fake um Stimmung gegen die Grünen zu machen. Wer meint, wir hätten bald amerikanische Verhältnisse, der irrt. Wir haben bereits amerikanische Verhältnisse!“

Wer schon einmal amerikanischen Wahlkampf beobachtet hat, der weiß was dort für Schmierenkomödien stattfinden. Initiiert wird das durch die Medien, die je nach politischer Ausrichtung als Wahlhelfer ihre Leser manipulieren wollen.
Die gleiche Vorgehensart ist hier mehr und mehr zu beobachten. Bei diesem Bild ging es nicht darum ein paar Jugendliche beim urinieren zu zeigen. Hier sollte eindeutig die Partei der „Grünen“ diskreditiert werden.
Es ging mir also nicht um einen Vergleich zur amerikanischen Justiz.
Ich meine, dass konnte man auch so deuten.
Also Walter23, bitte keine Nebelkerzen werfen.

Zitat
Bin kein Jurist und nicht so darin bewandert, aber eigentlich gibts hier keine Präzedenzfälle.

Ich hatte ja geschrieben, dass unsere Gerichte von Fall zu Fall entscheiden und stets die Tatumstände mit einbeziehen. Richter studieren aber auch andere Fälle, um bei besonders schwierigen Fällen für sich selbst Ansatzpunkte zu finden. Das gleiche tun Rechtsanwälte um für ihre Mandanten im Zweifel bei der Strafzumessung Nachteile abzuwenden.
Nur braucht sich kein Gericht darauf einzulassen. Ich denke, dass es Präzedenzfälle in diesem Sinne nicht gibt.
Mir kam es jedoch insbesondere darauf an, mir einen Fall aufzuzeigen, wo eine Person wegen eines solchen „Vergehens“ nach dem Strafgesetzbuch verurteilt wurde. Die Fehlinterpretation hätte sich vermeiden lassen, wenn ich „Vergleichbarer Fall“ geschrieben hätte. War mein Fehler.

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Gtmo77 am 10.06.08 (11:49)
Na ja PATRICKBATEMAN,

siehe es bitte nicht so verkniffen.
Im Grunde empfinde ich es (genau wie Du) als riesige Sauerei. Diese Pinkelarien in der Öffentlichkeit sind immer wieder zu beobachten und eigentlich nur noch widerlich.
Anno83 hat es ja auch richtig beschrieben. Das könnte jeder von uns so bestätigen.

Ich habe nur den Eindruck, als wenn Du dich jetzt etwas verrennst.
Aber dafür sind Foren da, dies zu klären oder auszudiskutieren.

Ich habe Dich natürlich nicht persönlich als Hobby-Jurist betitelt. So solltest Du das nicht sehen. Nur, wir alle würden uns auf`s Glatteis begeben, wenn wir mit dem Strafgesetzbuch herumwedeln würden.
Selbst Volljuristen haben damit ihre Probleme. Die spezialisieren sich immer auf ein bestimmtes Fachgebiet.

Meine Ansicht ist eben die, dass (um mal wieder auf das Thema zu kommen) diese Pinkelei (?) kein strafwürdiges Vergehen ist. Bestenfalls wäre dies eine Bußgeldgeschichte. Aber dann müsste ausgerechnet ein schlecht gelaunter Polizeibeamter gerade des Wegs kommen. Nach meinen Erfahrungen steigen die aber für so etwas nicht einmal aus ihren Wagen.

Gtmo77
Titel: Re: Grüne Pinkeln auf Deutschlandfahne
Beitrag von: Walter23 am 10.06.08 (17:19)
Moin Gtmo77

[..]
Also Walter23, bitte keine Nebelkerzen werfen.
[..]

Da mir das mit dem "Stimmung" machen, so nicht als nur auf die Pressedarstellung,
sondern eben im auch juristischen Sinne vorkam, habe ich die Frage gestellt
und nicht eine Behauptung aufgestellt  ;)

Zumal eine Anzeige die öffentlich gemacht wird ja auch seine Wirksamkeit hat, auch
wenn die Anzeige an sich nacher im Sande verläuft oder gar widerlegt wird.

Gruß

Walter