Forum für deutsche Militärgeschichte
Militärgeschichte => Orden und Auszeichnungen => Thema gestartet von: Karloff am 25.03.08 (08:20)
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Die Frage könnte doof sein, kam aber gestern bei mir auf. Wenn z.B. ein Träger der Nahkampfspange in Silber nun die Ausführung in Gold erhält, darf er dann die silberne behalten, oder muss er die wieder abgeben?
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Das gilt für alle anderen Auszeichnungen auch, die in verschiendenen Stufen verliehen wurden, beispielsweise noch das Verwundetenabzeichen. Getragen werden durfte immer nur die höhere Stufe. Die andere Stufe mußte natürlich nicht zurückgegegen werden, was hätte man mit den gebrauchten Dingern auch machen sollen, ...
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jupp die wurden behalten.. bspw. auch die Frontflugspangen bei der lw.. wenn Du da auch die Ordenskissen schaust.. sind die Vorgänger meistens dabei
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interessanterweise scheinen das so manche beim EK auch so gesehen zu haben.. denn oft.. sieht man nur das EK 1 als beide EK`s
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.... Die andere Stufe mußte natürlich nicht zurückgegegen werden, was hätte man mit den gebrauchten Dingern auch machen sollen, ...
Sag das mal nich so laut!
Bis 1918 - also zu der Zeit, wo Auszeichnungen noch richtig nach was aussahen! - war es gang und gebe, daß bei Verleihungen von höheren Stufen oder im Todefall des Beliehenen, daß die Teile zurück gegeben werden mußten!
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Ja, gut, da stimme ich Dir zu. Ich sprach auch für die Zeit 1939-1945.
War das nicht auch so bei den ersten Eisernen Kreuzen ?
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Vielen Dank für die interessanten Antworten, das hat bei mir für Klarheit geschafft! :)