Forum für deutsche Militärgeschichte

Militärgeschichte => Recherche => Thema gestartet von: gepunzt800 am 29.07.07 (22:07)

Titel: Auskunft bei der Wast
Beitrag von: gepunzt800 am 29.07.07 (22:07)
Hallo,mal eine grundsätzliche Frage:Werden bei Auskünften von Nichtangehörigen bei der Wast die Angehörigen um Einwilligung gefragt(auch wenn die betreffende Person schon länger als 15 Jahre tot ist ?Vielen Dank für Eure Antworten,Gruß g.800.
Titel: Re: Auskunft bei der Wast
Beitrag von: Tobias G am 29.07.07 (23:36)
Hallo,

also bei meinen letzten 3 Anfragen (Nicht Verwandt) war das nicht der Fall, habe allerdings auch schon gehört, das dies teilweise verlangt wird! Liegt wahrscheinlich immer am Sachbearbeiter!

Gruß
Tobias
Titel: Re: Auskunft bei der Wast
Beitrag von: Balsi am 30.07.07 (05:40)
also neuerdings ist es doch so.... dsas Du die EV der Familie bringen musst.machst du das nicht... bekommst du auch nix
Titel: Re: Auskunft bei der Wast
Beitrag von: Tobias G am 30.07.07 (13:49)
wie gesagt, bei mir nicht! 2 der 3 Anfragen habe ich in diesem Jahr gestellt! Und ich weiß zufällig noch, das Hannes auf die neue Regelung hinwies, bevor ich die erste Anfrage losgeschickt habe. Also Lücken gibt es wohl immer noch!

Gruß
Tobias
Titel: Re: Auskunft bei der Wast
Beitrag von: gepunzt800 am 02.08.07 (00:30)
Hallo,wie ichs geahnt hätte.Bekam gestern Post von der Wast Mein Antrag war vom 14.3.2007.Nicht viel Neues,außer die Angabe der Nummer der Erkennungsmarke und die Beschreibung von 5 Verwundungen mit Ortsangabe.Der Brief schließt mit den Sätzen:Einverständniserklärung der Tochter liegt vor und Ich hoffe,Ihnen behilflich gewesen zu sein.Also doch eine Anfrage bei den der Angehörigen.Man darf also nicht zuviel erwarten.Vielen Dank für Eure Beiträge,Gruß g.800.
Titel: Re: Auskunft bei der Wast
Beitrag von: Niwre am 06.08.07 (20:51)
Auch bzgl. http://forum.balsi.de/index.php?topic=2470.15 meine letzten Erfahrungen: Wast-Antraege (2x mil. Laufbahn und einmal zusaetzl. Verbleib) fuer den Ehemann und den Stiefvater. Beide Male wurden Kopien der Geburtsurkunden verlangt, wobei im Stiefvaterfall wohl nur noch eine Heiratsurkunde vorhanden ist.