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Militärgeschichte => Waffen-SS, Allgemeine SS und Polizei => Thema gestartet von: steffen04 am 06.05.06 (00:16)

Titel: Gesetzliche Basis der SS
Beitrag von: steffen04 am 06.05.06 (00:16)
Eine juristische Frage: Die SS war zuerst eine Untergliederung der SA, dann der NSDAP. Gab es irgendwann ein gesetzliches Fundament zur Bewaffnung bis hin zur Aufstellung einer kriegsfähigen Truppe?

Anders ausgedrückt: war die SS selbst nach damaligen Maßstäben eigentlich legal?
Titel: Re: Gesetzliche Basis der SS
Beitrag von: paule43 am 06.05.06 (23:06)
Der Reichsverteidigungsminister    am  24.09.34
1. Aufgaben und Gliederung der SS
4. Für den Kriegsfall wird bestimmt:
Die Angehörigen der SS stehen der Wehrmacht nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes zur Verfügung.
Die SS Verfügungstruppe steht der Wehrmacht zur Verfügung.
In welcher Form , kann erst im A-Fall entschieden werden.

Gesetzliche Grundlagen:
Für die VT, später Waffen SS, Rechtverordung von der Aufstellung 1934
Besoldungsordnung
Wehrmachtsfürsorgegesetz
Militärstrafgesetz
Wehrgesetz
Weder in dem Reichsbeamtengesetz, noch im Pol. Beamtengesetz ist jemals ein Zweifel gelassen, dass Heer pp. und SS-VT rechtsgleich seien.
Die SS-VT war international, als zu den Streitkräften des Reiches gehörig, angemeldet, und zwar:
Beim internationalen Roten Kreuz
bei den Regierungen anl. Mächte

Durch tragen von Uniformen und tragen der Waffen (offen), hatte auch sowieso Kombatantenstatus.
Titel: Re: Gesetzliche Basis der SS
Beitrag von: steffen04 am 07.05.06 (19:10)
Danke für die schnelle und umfassende Antwort.