Autor Thema: Begriffsklärung  (Gelesen 3784 mal)

Balsi

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Begriffsklärung
« am: 23.12.18 (08:47) »
Moin zusammen,

so kurz vor Weihnachten stellt man sich entscheidende Fragen..;-))

Worin besteht der Unterschied zwischen:

- Kommandeur
- Führer
- stv. Führer
- stv. Kommandeur
- mdWdGb
- mdFdGb

Wann ist man bspw. die Vertretung für einen Urlauber oder einen zeitweise Wegkommandierten?

grüsse


Nightwish

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #1 am: 23.12.18 (15:08) »
Der Begriff "Führer" wird nach meinem Verständnis auf einer unteren Ebene verwendet. "Kommandeure" gibt es auf offizieller Gliederungsebene: "Regimentskommandeur", "Bataillonskommandeur"... "Führer" befehligen untergeordnete Teileinheiten und können auch temporär Führer sein. Z. B. "Spähtruppführer".

Stellvertreter gibt es regulär und ständig, z. B. "Stellv. Reg. Komm.". Dieser unterstützt den Kommandeur bei seinen Aufgaben und vertritt ihn automatisch wenn er nicht greifbar, nicht erreichbar, im Urlaub oder gefallen ist.
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Balsi

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #2 am: 23.12.18 (15:36) »
Danke erstmal für Deine Meinung.

Ich finde die Stellung "Führer" irgendwie aber gerade in den oberen Ebenen.. Regimentsführer, Divisionsführer.
Ich denke daher eher das die Stellung Führer im Bezug auf Offiziere verwendet wird, wenn der Posten des Kommandeurs also des offiziell ernannten Kommandeurs einer Einheit vakant ist, bspw. bei Tod.

stv. Kommandeur ist ein vertreter während Urlaub usw.

StefaHHn

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #3 am: 24.12.18 (12:02) »
Ich bin da bei Nightwisch...ich hab das mal so gelernt, von unten bis einschließlich Kompanie sind die offizellen Stellenbezeichnungen "Führer" oder "Unterführer",
ab Abtl./Bat. bis einschließlich Korps sind es Kommandeure, darüber Befehlshaber.
Das jemand als Divisionsführer (grade wenn mdFb) bezeichnet wird, kam bestimmt oft vor, die offizielle Dienststellung
war aber die als "Kommandeur". 

Loerscher

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #4 am: 24.12.18 (17:12) »
Ach,

als "Führer" wurde jemand bezeichnet, der die betreffende Einheit gewissermaßen "in Vertretung" übernimmt. Nach Ausfall des Kompaniechefs wurde also Leutnant XYZ Kompanieführer. Das ging dann solange, bis der neue "Chef" (der dazu ernannt wurde), bei der Kompanie eingetroffen ist. Oder aber auch, der bisherige Kompanieführer Leutnant XYZ wird nach zwei, drei Monaten dann offiziell zum Kompaniechef ernannt.

Das selbe im Prinzip für die Führer einer Division, zum Kommandeur mußte man ernannt werden.

Aber bitte, fragt mich nicht nach Details, das ist nicht mein Recherchegebiet :-)

Oliver

schwarzermai

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #5 am: 24.12.18 (18:31) »
Hi Balsi

weil ich da gerade die Wettereinhieten der Heeresartillerie bearbeite

der Wetterpeilzug wurde von einem Führer befehligt - hier teilweise sogar bis zu einem Hauptmann
und das bei einer Kleinsteinheit von ca. 1 Offizier, 4 Unteroffiziere und 27 Mann

Uwe


Balsi

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #6 am: 24.12.18 (22:28) »
Nabend,

also bei Zügen gab es wie ich es bishger gesehen habe nie Kommandeure sondern immer nur Führer. Pionierzug, Nachrichtenzug, Reiterzug in einem Regimentsstab, ebenso auch Feldgendarmietrupps.

Ansonsten sehe ich es wie Loerscher.

schwarzermai

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #7 am: 25.12.18 (03:21) »
Hi

- mdWdGb
- mdFdGb

der Begriff "Geschäfte" fällt vermutlich in den Bereich der Stabstätigkeiten von Abteilung/Bataillon aufwärts

Uwe

Nightwish

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Re: Begriffsklärung
« Antwort #8 am: 04.01.19 (15:05) »
Nach euren Ausführungen denke ich, dass StefaHHn und ich grundsätzlich richtig liegen. Loerscher Ergänzung scheint sinnvoll und nachvollziehbar zu sein.

Züge können unterschiedliche Größen, je nach Waffengattung und Teileinheit, haben. Je nach Wichtigkeit kann durchaus ein Offizier einen kleinen Zug "führen".

Gruß

Nightwish
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