Autor Thema: Verbleib von Wehrpässen und Soldbüchern bei Gefallenen oder Gefangenen?  (Gelesen 3388 mal)

Nightwish

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 768
Hallo Leute,

da meine Familie im Zweiten Weltkrieg auch Verluste zu verzeichnen hatte und keine Soldbücher und Wehrpässe mehr vorhanden sind, ist die Frage aufgekommen, was mit den Dokumenten passierte, wenn ein Soldat fiel.

Gut, wenn er nicht geborgen werden konnte, ist das klar. Aber was passierte mit den Dokumenten, wenn der Soldat im Lazarett verstirbt oder im Feld beigesetzt wird? Und wo könnten die Papiere heute sein? Bei der WASt? Beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge?

Die Frage stellt sich auch bei der Gefangennahme durch Alliierte Truppen. Aus dem amerikanischen Bereich kenne ich Einträge der Gefangennahme und Entlassung. Aber das ist sicher nicht generell so gewesen...


Beste Grüße

Nightwish
lerne leiden, ohne zu klagen

... wenn man sonst nichts Wertvolles [sic!] beizutragen hat...

Balsi

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 6622
Hallo Nightwish,

wenn sowas vorhanden ist, dann sicherlich mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der WASt. Allerdings sind Wehrpässe usw. Teil des Wehrstammbuches und da haben nur wenige "überlebt". Wenn dann bei der WASt anfragen.

Nightwish

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 768
Hallo Balsi,

vielen Dank für die Auskunft!

Wenn man eine personenbezogene Anfrage bei der WASt stellt, bekommt man den Pass mitgeliefert?


Gruß

Nightwish
lerne leiden, ohne zu klagen

... wenn man sonst nichts Wertvolles [sic!] beizutragen hat...

Ronny22

  • Stammmitglied
  • ***
  • Beiträge: 2380
Eigentlich nicht, du erhälst nur eine Auflistung, also sowas wie den militärischen Lebenslauf....

Jedenfalls wars bisher bei mir so
Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
Bertrand Russell

Ein guter Soldat ist nicht gewalttätig.
Ein guter Kämpfer ist nicht zornig.
Ein guter Gewinner ist nicht rachsüchtig.
Shaolin-Weisheit

Balsi

  • Moderator
  • Stammmitglied
  • *****
  • Beiträge: 6622
Moin,

eigentlich erhälst Du, sofern Du auskunftberechtigt bist, eine Ablichtung der Dokumente.

Nightwish

  • Mitglied
  • **
  • Beiträge: 768
Danke. Dann ist bei meinen Verwandten wohl nichts erhalten, wenn ich keine Kopien erhalten habe...
lerne leiden, ohne zu klagen

... wenn man sonst nichts Wertvolles [sic!] beizutragen hat...