Das steht bei Absolon....ich hab das mal überflogen, es gab da aber unzählige Möglichkeiten.
Klar ist, der O.B./R.O.B./K.O.B. ist "voraussichtlich" zum Offizier geeignet, das kann eine Annahmestelle z.B. einem mind. 16 Jahre alten Schüler bestätigen, dann muss dieser nach der Einberufung nur verkürzten RAD machen und kommt in die Truppe gleich in entsprechenden ROB Lehrgänge.
Wenn geeignete Soldaten in der Truppe zum R.O.B ernannt werden, sind diese ab dem Zeitpunkt üblicherweise als Gruppen-/Zugführer eingesetzt und unter besonderer Aufsicht der Vorgesetzten.
Ist nach Grundausbildung, Frontbewährung etc. die Eignung zum Offizier immer noch gegeben werden diese "Bewerber" zum Offizieranwärter ernannt und unverzüglich zum O.A. Lehrgang an die entsprechende Waffenschule kommandiert, die Beförderung zum Fhj-Uffz erfolgte dann aber zeitnah und soweit ich das gelesen habe zwangsläufig.
Davon gab es aber zahllose Ausnahmen.
HDV 82/3, die habe ich aber nicht.