Autor Thema: Abkürzungen der Wehrmacht  (Gelesen 54100 mal)

Balsi

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #60 am: 04.12.19 (17:57) »
Nabend,

mal wieder eine Abkürzung gefunden:

WUst = Wehrmachtumschlagstab

Quelle: ZAMO Bestand 500 Findbuch 12483 Akte 163 S. 6

nomen nescio

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #61 am: 05.12.19 (18:49) »
Moin,

WUSt = Wehrmachtuntersuchungsstelle

Gruß
N.N.

schwarzermai

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #62 am: 16.01.20 (05:41) »
Guten Morgen,

sollte "a.B." wirklich "auf Befehl" bedeuten und in welchem Zusammenhang könnte unterzeichnet worden sein?

siehe

https://dokumentenforum.de/index.php?thread/15916-bedeutung-bzw-grund-der-verwendung-einer-abk%C3%BCrzung-auf-einem-besitzzeugnis/&postID=66156#post66156

Uwe

Jürgen Fritsche

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #63 am: 19.01.20 (02:19) »
sollte "a.B." wirklich "auf Befehl" bedeuten und in welchem Zusammenhang könnte unterzeichnet worden sein?
siehe
https://dokumentenforum.de/index.php?thread/15916-bedeutung-bzw-grund-der-verwendung-einer-abk%C3%BCrzung-auf-einem-besitzzeugnis/&postID=66156#post66156

Moin Uwe,

leider sind die drei Dokumente nicht ohne Mitgliedschaft im Dokumentenforum aufrufbar und können somit auch nicht im Bild berteilt werden.

M. E. ist "a.B.", das ich auch als "auf Befehl" deuten würde, in Verbindung mit der bloßen Ausstellung eines Besitzzeugnisses für ein Verwundetenabzeichen in Schwarz, ganz sicher nicht als Absicherungsversuch des Unterzeichners in strafrechtlicher oder wehrrechtlicher Hinsicht zu deuten, also "als Fügung, auf Befehl etwas strafrechtlich möglicherweise Rechtswidriges zu tun, von dem man die Rechtswidrigkeit und damit auch die Strafbarkeit vielleicht kennt, sich der Ausführung des Befehls aber nicht entziehen kann oder will".

Der Hauptmann hat m. E. lediglich den ihm gegebenen Auftrag erfüllt und, vielleicht als Stellvertreter, Abgesandter einer höheren Dienststelle, o. ä. für den eigentlich berechtigten Aussteller dieser Urkunde, das Besitzzeugnis abgezeichnet. Das hat er vielleicht durch "a.B." deutlich machen wollen (oder müssen) - es hätte ja bspw. auch "i.A." (im Auftrag - also für eine Stellvertretung) oder "i.V." (in Vertretung) lauten können, wobei es sich hier jedoch um zivil-, handels- bzw. öffentlich-rechtliche Vorgänge handelt. Militärisch dürfte also - ohne Hintergedanken und "Stolperdrähte" - einfach "a.B." in Frage gekommen sein.

Im übrigen impliziert "a.B." = "auf Befehl" ja außerdem auch den Umstand, daß der Empfänger der Urkunde und der Auszeichnung sie in militärischem Gehorsam anzunehmen hatte. Vielleicht existierten diesbezüglich Zweifel?
« Letzte Änderung: 19.01.20 (02:35) von Jürgen Fritsche »
Viele Grüße,
Jürgen



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schwarzermai

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #64 am: 20.01.20 (17:38) »
Hallo Jürgen, ich danke dir für deine ausführliche Erklärung - klingt einleuchtend! danke uwe

nomen nescio

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #65 am: 21.01.20 (14:57) »
Guten Morgen,

sollte "a.B." wirklich "auf Befehl" bedeuten und in welchem Zusammenhang könnte unterzeichnet worden sein?

siehe

https://dokumentenforum.de/index.php?thread/15916-bedeutung-bzw-grund-der-verwendung-einer-abk%C3%BCrzung-auf-einem-besitzzeugnis/&postID=66156#post66156

Uwe

Kann leider auch nicht die Urkunde betrachten.
Evtl. Möglichkeit als Beauftragter oder als Bevollmächtigter?

schwarzermai

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #66 am: 22.01.20 (18:50) »

Evtl. Möglichkeit als Beauftragter oder als Bevollmächtigter?

klingt auch sehr gut, danke
(eventuell findet sich mal eine Vorschrift, wo es genau definiert ist)
Uwe

Jürgen Fritsche

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #67 am: 23.01.20 (23:15) »
Evtl. Möglichkeit als Beauftragter oder als Bevollmächtigter?

Moin "nomen nescio",
solche ungewöhnlichen Floskeln sind im militärischen Umfeld und Zusammenhang allerdings undenkbar ...
Viele Grüße,
Jürgen



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nomen nescio

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #68 am: 24.01.20 (20:18) »
Tja,
Herr Fritsche manchmal denke ich auch "um die Ecke".

Mich wundert nur, dass Sie sich bei der Schriftgröße und Kontrast hier im Forum weiter engagieren.

Jürgen Fritsche

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #69 am: 26.01.20 (01:18) »
Tja,
Herr Fritsche manchmal denke ich auch "um die Ecke".
Moin "nomen nescio",
tja, hier war's leider gar nicht hilfreich. Militär ist eben Militär und nicht Rosamunde Pilcher.

Und wenn Du schon in Deiner Anonymität nicht mal Deinen Namen kennst / nennst ...

Mich wundert nur, dass Sie sich bei der Schriftgröße und Kontrast hier im Forum weiter engagieren.
Was denn, etwa schon wieder "um die Ecke gedacht"? Um welche spezielle Schriftgröße und Kontrast hier geht es Dir denn?
Na ja, dann hast Du ja wenigstens etwas halbwegs "Anspruchsvolles" zu tun: Dich zu wundern ...  ;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 26.01.20 (22:10) von Jürgen Fritsche »
Viele Grüße,
Jürgen



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nomen nescio

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #70 am: 10.04.20 (21:06) »
Guten Morgen,

sollte "a.B." wirklich "auf Befehl" bedeuten und in welchem Zusammenhang könnte unterzeichnet worden sein?

siehe

https://dokumentenforum.de/index.php?thread/15916-bedeutung-bzw-grund-der-verwendung-einer-abk%C3%BCrzung-auf-einem-besitzzeugnis/&postID=66156#post66156

Uwe

Hallo Uwe,

habe soeben die Antwort im Dokumentenforum gepostet.
Demnach a.B. = als Berechtigter.

Gruß N.N.

« Letzte Änderung: 10.04.20 (21:36) von nomen nescio »

Jürgen Fritsche

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #71 am: 11.04.20 (01:17) »
habe soeben die Antwort im Dokumentenforum gepostet.
Demnach a.B. = als Berechtigter.

Moin N.N.

ah, eine zementierte, "einsam getroffene Festlegung"?
Und wie belastbar soll diese "Lösung" (die bislang allerdings nicht mehr als eine unbewiesene Behauptung darstellt) sein? Quelle, Nachweis, gleiche Verwendung wo, ...?
Es hilft in der Sache nicht wirklich weiter, wenn man einfach den Duden nach irgendwie halbwegs passenden Begriffen mit "B..." durchforstet ...
Viele Grüße,
Jürgen



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nomen nescio

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #72 am: 11.04.20 (10:27) »
Moin Jürgen,

auch Dir ein frohes Osterfest.

Im Dokumentenforum habe ich im Beitrag auch ein Bildbeleg gepostet;
Quelle: Nara, und dort wird im Text auf "H.D.v. 30" (Schrift- und Geschäftsverkehr des Heeres)
hingewiesen.

Aber Du kannst mglw. das Bild im Anhang dort nicht öffnen.
Daher für Dich, Du "ungläubiger Thomas".
(…)
3. Unterschrift:
Der Btl.-Kommandeur allein leistet alle Unterschriften, die einen Befehl,
eine Entscheidung, eine Beurteilung oder ein Werturteil bedeuten.

Während längerer Abwesenheit wird ein Vertreter befohlen, der mit "i.V." zeichnet-

Der Btl.-Adjutant ist berechtigt, in dringenden Fällen "a.B." zu zeichnen.

Sämtliche übrigen Sachbearbeiter haben keine Unterschriftsberechtigung, sondern
können lediglich wenig wichtige und häufig wiederkehrende Schreiben mit "i.A."
unterschreiben. (siehe H.D.v. 30)
(…)

Gruß
N.N.
 





Jürgen Fritsche

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #73 am: 11.04.20 (22:28) »
Im Dokumentenforum habe ich im Beitrag auch ein Bildbeleg gepostet; Quelle: Nara, und dort wird im Text auf "H.D.v. 30" (Schrift- und Geschäftsverkehr des Heeres) hingewiesen.
[...]
Aber Du kannst mglw. das Bild im Anhang dort nicht öffnen.

Moin "N.N.", Anonymus,

nein, natürlich richtig, das Bild kann ich nicht öffnen - und so auch nicht sehen, was dort steht ...

Der Btl.-Adjutant ist berechtigt, in dringenden Fällen "a.B." zu zeichnen.

Von mir aus "H.Dv. 30" und "a.B." - wo aber steht denn nun konkret und explizit für jeden nachlesbar, daß "a.B." hier für "als Berechtigter" steht?
Vielleicht kannst Du den Nachweis aus der H.Dv. 60 auch hier mal als Beleg einstellen.

Daher für Dich, Du "ungläubiger Thomas".

Wie Du gesehen hast, glaube ich tatsächlich nicht alles, was so quellenlos vorgesetzt wird.
Und Deine ersten "Gehversuche" oben waren ja nun wirklich nicht sehr einleuchtend und der Weisheit letzter Schluß ...

Und danke, Fröhliche Ostern ebenso zurück ans "namentlich Unbekannte" ...
Viele Grüße,
Jürgen



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nomen nescio

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Re: Abkürzungen der Wehrmacht
« Antwort #74 am: 12.04.20 (22:30) »
Moin Jürgen,

glaub es oder lass es.

Habe etliche Microfiches in Nara-Rollen, wo ein Adjutant (als Berechtigter)
mit "a.B." oder "A.B." gezeichnet/unterschrieben hat.
Das mit H.D.v. anstatt H.Dv. war ein Flüchtigkeitsfehler.

Vllt. kann ja *Balsi* sich der Sache annehmen.

Gruß
N.N.