Autor Thema: V.B.G.O.  (Gelesen 4210 mal)

Alfons Zitterbacke

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Re: V.B.G.O.
« Antwort #1 am: 31.07.12 (18:41) »
In der heutigen Bildzeitung war auch ein Artikel.

Ich frag mich nur warum immer so schön die Totenschädel gezeigt werden müssen. Nicht das ich Angst hätte,aber nicht jeder möchte das Skelett seines Vaters,Opas etc. in der Zeitung abgelichtet sehen.

War letztens auch schön riesig in der Bild mit dem Schädel den jemand aus dem Fluss geholt hat bei Nürnberg.

finde ich ein bischen respektlos.  Naja,Reporter halt. muss wieder schockiert,dramatisiert werden.

Gruß Sascha

PS:tolle Arbeit

Balsi

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Re: V.B.G.O.
« Antwort #2 am: 31.07.12 (19:23) »
ja das ist ein problem. Als Vorgabe hatte ich das eigentlich angesagt. Das wollen wir ja nicht. Wir ändern die Vorgaben entsprechend und wollen dies wirklich nicht.
« Letzte Änderung: 01.08.12 (14:56) von Balsi »

GR162

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Re: V.B.G.O.
« Antwort #3 am: 31.07.12 (19:35) »
In der Bild war vor einigen Wochen auch ein Artikel wo ein Taucher nen Helm mit Schädel aus dem Wasser geholt hat. Es wird natürlich nicht mehr berichtet ob ein Name ermittelt werden konnte. Aber wirklich riesig den Totenschädel abgebildet.

Wenns mein Opa wäre würde mir das so nicht unbedingt gefallen.

Ich mache eurem Verein keinen Vorwurf aber den Journalisten. Man hätte sicher genau so zielgerichtet Bericht erstatten können ohne solche Bilder. Das hat was von Störung der Totenruhe für mich und damit meine ich nicht die Ausgräber und ihre ehrenwerten Ziele.

Was mich interessieren würde ist,ob wenn die Personen ermittelt wurden auch nach heutigen Angehörigen geforscht wird um diese zu benachrichtigen.

Mag ja nicht zu jeder Person ne DRK Suche etc. vorliegen. Was macht da der Staat um Angehörige zu ermitteln oder greift da wieder Datenschutz oder wird sich die Mühe nicht gemacht ?

bekommt Euer Verein da Infos über die Angehörigen ?

So manchen Anverwandten wird es sicher nicht interessieren aber einige wiederum sehr wohl. Wie ist da der Ablauf ?

Gruß Sascha

Balsi

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Re: V.B.G.O.
« Antwort #4 am: 31.07.12 (21:16) »
der Nachlass und die Informationen die erarbeitet wurden gehen an die Deutsche Dienststelle, diese versucht die Angehörigen über die Landesmeldeämter recherchieren und damit erhalten die Angehörigen dann die Information. Wir bekommen nur Kontakt, falls die Angehörigen dies wollen.

GR162

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Re: V.B.G.O.
« Antwort #5 am: 31.07.12 (21:20) »
alles klar,Danke für die Info.

Gruß Sascha

Jürgen Fritsche

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Re: V.B.G.O.
« Antwort #6 am: 31.07.12 (23:33) »
der Nachlass und die Informationen die erarbeitet wurden gehen an die Deutsche Dienststelle, diese versucht die Angehörigen über die Landesmeldeämter recherchieren und damit erhalten die Angehörigen dann die Information.
Das ist ja damals wie heute auch die eigentliche Aufgabe der WASt gewesen:
"Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht".
Viele Grüße,
Jürgen



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Alfons Zitterbacke

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