Autor Thema: Wehrmachtsdolmetscher  (Gelesen 3949 mal)

Josef A.

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Wehrmachtsdolmetscher
« am: 17.11.10 (06:40) »
In den Lebensläufen und Verhörprotokollen meines Vaters fand ich die nachfolgenden Zitate. Mich würde interessieren, ob die Einstufung als Wehrmachtsdolmetscher evt. darauf Einfluss hatte, dass er 1. nicht zum RAD musste und 2. nach der Grundausbildung zu einem KOB-Lehrgang kommandiert wurde.

Zitat:
Danach belegte ich bis zu meiner Einberufung zur Deutschen Wehrmacht am 23.3.1942 in Leipzig ca. 6 Monate lang an der Dolmetscherschule „Berlitz School“ einen Englischkursus. Zum Abschluß erhielt ich den Titel Wehrmachtsdolmetscher für Englisch. Dieser Titel wurde auch in meinen Wehrpaß eingetragen.


Zitat:
Wie gesagt, wurde ich am 23.3.1942 zur Deutschen Wehrmacht nach Neustadt / CSR zum 465. Infanterieausbildungsbataillon einberufen, wo ich zunächst eine infanteristische Ausbildung erhielt.


Zitat:
Dort absolvierte ich mit anderen Angehörigen meiner Einheit einen Kriegsoffiziersbewerberlehrgang. Auch wenn es seitens des Untersuchungsorgans angezweifelt wird, muß ich sagen, daß ich mich dazu nicht freiwillig meldete, sondern abkommandiert wurde. Nach Abschluß dieses Lehrgangs wurde ich zum Gefreiten befördert. Voraussetzung zum Besuch dieses Lehrganges war lediglich mein Abitur.


Zitat:
Auf die Zwischenfrage, inwieweit ich vor meiner Einberufung zur Deutschen Wehrmacht zum Arbeitsdienst mußte, habe ich zu erklären, daß ich dazu keine Aufforderung erhielt und demzufolge nicht am Arbeitsdienst teilnahm. Weshalb mir der Arbeitsdienst erspart blieb, weiß ich nicht und ich habe dazu auch keine Erklärung. Ich möchte aber nochmals eindeutig betonen, daß ich mich nicht freiwillig zur Deutschen Wehrmacht meldete.


Einen schönen Tag noch

Thomas

 

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