Autor Thema: Hochausgezeichnete des Sanitätswesens  (Gelesen 163235 mal)

Jürgen Fritsche

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Verwundetenbergung und -verteidigung
« Antwort #45 am: 17.01.10 (23:39) »
Wie will man Verwundete in erster Linie versorgen, wenn Sanitäter nicht ebenfalls mit direkt in vorderster Front sind ?
Eine solche Vorgehensweise war keine deutsche "Erfindung", sondern gängige Praxis, auch heute noch.

Es ist somit keine Besonderheit, daß sie sich dann auch am Kampf beteiligen.
Soweit ich mich erinnere, dürften sie das unter keine Umständen.

Moin Ingo und Nomen,

selbstverständlich mußten die Sanitäter der Kompanien / Batterien unter Einsatz ihres eigenen Lebens unmittelbar in der HKL arbeiten, um die Verwundeten zu bergen - wo sonst?

Dies war jedoch keine Kampfbeteiligung, sondern ausschließlich ein Rettungseinsatz.

Sollten sie bei der Bergung angegriffen worden sein, durften sie von ihrer Waffe (ausschließlich) zu ihrem Schutz und dem des Verwundeten jedoch uneingeschränkt Gebrauch machen.
Viele Grüße,
Jürgen



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Nomen Nescio

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #46 am: 17.01.10 (23:45) »
Das Sanitätspersonal war grundsätzlich bewaffnet, mit Handfeuerwaffen, Karabinern und leMGs. Dies erfolgte im Einklang mit den Genfer Bestimmungen ausschließlich zu seinem eigenen Schutz sowie zum Schutz der ihm anvertrauten Kranken, Verwundeten, der San-Einrichtung und dem gesamten Material einschließlich der Fahrzeuge, usw.. Zu diesem Zweck durfte das San-Personal seine Waffen in vollem Umfang einsetzen.

Damit nahm es jedoch nicht am Kampf teil!

Das durfte es auch nicht.
...
Ein Einsatz eines Sanitätsoffiziers als Truppendienstoffizier ist daher unzulässig, ebenso wie der eines San-Soldaten bspw. als Wachsoldat, Infanterist oder Flakschütze oder eines San-Feldwebels als Zugführer einer Kampfeinheit. All dies stellt einen Verstoß gegen die Genfer Konvention dar.
Ich hab mich also insofern geirrt, daß dieser Arzt das Recht hat Kranken, sich selbst, sowie sein Personal zu verteidigen, ohne daß das als teilnehmen am Kampf betrachtet wird.

Wenn dieser Arzt aber das Kommando, weil einziger Offizier, auf sich genommen hätte, wäre es also ein Verstoß gegen die Genfer Konvention.

Jürgen Fritsche

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Selbstverteidigung der Sanitäter
« Antwort #47 am: 18.01.10 (00:02) »
Jedoch, wenn man Deiner Argumentation folgt, könnte man Deine Worte auch so auslegen, ein Sanitäter hat kein Recht sich zu verteidigen.
Stimmt.

Ich weiß nicht mehr, wann und wo es passierte, aber erinnere mich, daß ein Sanitäter weigerte Verletzte zu verlassen als die andere Soldaten wegen des Feindes ihre Position verließen. Er wurde, obwohl er keine Waffen trug, sofort getötet.

Moin Ihr beiden,

aber selbstverständlich hat er das Recht dazu!

Was Nomen hier schildert, ist sehr oft vorgekommen. Ärzte und Sanitäter haben sehr oft ihr Leben riskiert (und verloren), weil sie das Leben der ihnen anvertrauten Verwundeten, Verletzten und Kranken schützen wollten und sie nicht einfach durch eigene Flucht im Stich lassen wollten.

Darauf weist auch Alex Buchner in "Der Sanitätssoldat des Heeres 1939 - 1945" nachdrücklich hin:

Zitat
Wie beim gesamten Feldheer blieben auch bei den Sanitätsdiensten die genauen Verluste ungewiß. Nur einzelne Zahlen sind bekannt:

Die Verluste der 1. Geb.Div. in Rußland 1941 betrugen in der Zeit vom 22. Juni bis zum 10. Oktober bei den Sanitätsoffizieren der Truppe 34,6 %, bei Sanitätssoldaten und Krankenträgern 46,1 % der Iststärken.

Es fielen vom 22. Juni bis zum 31. Dezember 1941 von 132 Divisionen vom gesamten Sanitätspersonal 12,53 %.

Vom 1. September 1939 bis 1. Juni 1944 waren von 2.170 aktiven und 20.126 Ärzten der Reserve 1.777 gefallen bzw. ihren Verwundungen erlegen.

Sehr hoch ist auch die Zahl der Ärzte, die in Gefangenschaft und in Seuchenlagern gestorben sind.

Heuet steht in der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München ein Gedenkstein mit der schlichten Aufschrift: "Den Toten des Sanitätsdienstes 1939-45"

Ich meine, dem ist nicht hinzuzufügen. Laßt diese Angaben auf Euch wirken ...

Ich bin froh, daß mein Vater 1945 wieder heimkam. Er war ab August 1943 Arzt in einem Feld-Lazarett bei der HGr Süd.
Viele Grüße,
Jürgen



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Jürgen Fritsche

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #48 am: 18.01.10 (00:04) »
Ich hab mich also insofern geirrt, daß dieser Arzt das Recht hat Kranken, sich selbst, sowie sein Personal zu verteidigen, ohne daß das als teilnehmen am Kampf betrachtet wird.

Wenn dieser Arzt aber das Kommando, weil einziger Offizier, auf sich genommen hätte, wäre es also ein Verstoß gegen die Genfer Konvention.

Moin Nomen,

beides ist richtig.
Viele Grüße,
Jürgen



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IM

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #49 am: 18.01.10 (15:17) »
Danke für die Ergänzungen, Jürgen.

Nur, das ist alles reine Theorie. Und hier fiel schon die Bemerkung, daß all diese Konventionen das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden.

Beide Seiten hielten sich nur daran, wenn sie es gerade einmal benötigten, meist um Vergehen der anderen Seite anzuprangern.

Aber bleiben wir beim Thema. Daß Sanitäter oder Ärzte für Kampfeinsätze mit hohen Tapferkeitsauszeichnungen ausgezeichnet wurden, waren keineswegs Einzelfälle. Die Auflistung der Namen in diesem Beitrag wird noch sehr umfangreich werden.

Befanden sich Ärzte direkt bei der Fronttruppe, waren sie nicht nur Arzt, sondern auch Offizier. Und so kam es in bestimmten Situationen eben dazu, daß sie auch Führungsentscheidungen trafen, manchmal mit entscheidendem Ausgang.


IM

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #50 am: 18.01.10 (19:12) »
Dr. med. Heinrich Neumann

geboren am 17. Februar 1908 in Berlin-Steglitz
verstorben am 19. Mai 2005 in Düsseldorf

Die Geschichte von Dr. Neumann dürfte vielen vielleicht bekannt sein. Er erwarb sich das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes bei der Eroberung der Insel Kreta. Aus selbständiger Entscheidung heraus übernahm er die Führung über die Reste eingesetzter Kampfverbände und erstürmte mit ihnen die schlachtentscheidende Höhe 107. Dr. med. Neumann war der Truppenarzt des Fallschirmjägersturmregimentes.



Zu seiner Person läßt sich sehr viel finden, ...

IM

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #51 am: 18.01.10 (19:24) »
Hier mal eine Auflistung mit biographischen Daten zu Dr. Neumann:

Zitat
Wilhelm, Johannes, Heinrich Neumann
Geboren 17.02.1908 in Steglitz bei Berlin als zweiter Sohn des königlich-preußischen Vorschullehrers Wilhelm Neumann und seiner Ehefrau Anna, geborene Blobel.

Schule und Studium:
Ostern 1914
Einschulung in die Dorfschule Benau Kreis Sorau N/L

Ostern 1917
Einschulung in die Sexta des Humanistischen Gymnasiums zu Berlin Steglitz

Februar 1926
Dort selbst das Abitur, verbunden mit dem Zeugnis der moralischen Reife

1926 – Juli 1931
Studium der Medizin an der Friedrich-Wilhelm-Universität Berlin; während des Studiums aktives Mitglied des Akademischen Rudervereins zu Berlin-Grünau; 2 Sommer-Semester Rudertraining im Rennboot

25.07.1931
Medizinisches Staatsexamen mit der Note „Sehr gut“.

18.06.1934
Promotion zum Doktor der Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster.

Militärischer Werdegang:

Während des Studiums 2x3 Wochen vormilitärische Grundausbildung im Lager Trebbin und Lager Stülpe durch die Reichswehr.

1932
Einberufung zur Reichswehr, Inf.-Regt. 9.

1933
Versetzung zur 6. preußischen Sanitäts-Abteilung als Bataillonsarzt beim 1. Inf.- Regt. 17 und Abteilungsarzt im Standort-Lazarett Braunschweig.

1934
Verabschiedung; Ãœbertritt zur getarnten Luftwaffe; Truppenarzt Verkehrsfliegerschule Braunschweig. Dort selbst fliegerische Ausbildung als Beobachter.

1935
Versetzung zum Luftkommando II Berlin, Verwendung als Adjutant beim Luftkreisarzt II. Dort Beginn der fliegerischen Ausbildung als Flugzeugführer beim DLV in Staaken.

Herbst 1936
Freiwilligenmeldung zur Legion Condor, Bürgerkrieg in Spanien, Truppenarzt bei der Jagdgruppe j 88 mit eigenem, dem Truppenarzt gehörigem Flugzeug (zunächst ein uralter spanischer Schlitten, danach KL 32 (Kabinen-Klemm), später HE 51 sowie ME 108 zur Versorgung der verstreut in Nord-Spanien gelegenen Jagdstaffeln. Dort selbst zahlreiche Transportflüge und Werkstattflüge.

Dezember 1937
Versetzung zur Kampfgruppe K 88 als „Besen“ (der dortige Truppenarzt harmonisierte nicht mit dem Kommandeur).

Februar 1938
Wegen Teilnahme an fliegerischen Einsätzen und Feindflügen Strafversetzung in die Heimat durch den Leitenden Sanitätsoffizier, Oberfeldarzt Dr. Schmift.

Frühjahr 1938
Versetzung nach Königsberg als Luftwaffen-Standortarzt und Abteilungsarzt I. Flag-Regt. 1. Kommandeur einer Sanitätsschule.

Herbst 1938
Versetzung zur Fallschirmtruppe: Fliegerdivision 7 in Berlin als Adjutant des Divisionsarztes.

Mai 1939
Kompaniechef Fallschirm-Sanitäts-Kompanie 7 in Gardelegen.

Juni 1940
Kommandeur Fallschirm-Sanitäts-Abteilung 7 in Brandenburg.

September 1940
Versetzung zum LL- Sturmregiment in Hildesheim als Regimentsarzt.

1942
Divisionsarzt Luftwaffen-Division Meindl in Russland

Hebst 1942
Korpsarzt XIII. Fliegerkorps (Aufstellung von 20 Luftwaffen-Felddivisionen auf den Truppenübungsplätzen Groß-Born, Mlawa und Bergen); anschließend Korpsarzt des so umbenannten II. Fallschirmkorps.

1943
Verlegung nach Frankreich

August 1943
Versetzung zum Feldluftgau XXVII nach Minsk (Mittelabschnitt) als Luftgau-Arzt.

Juni 1944
Rückkehr zur Fallschirmtruppe durch Versetzung zum II. Fallschirmkorps als Korpsarzt.

Beförderungen:

1.5.1933 Unterarzt

1.8.1933 Ass.-Arzt

1.5.1934 Oberarzt

1.8.1935 Stabsarzt

1.6.1939 Oberstabsarzt

1.2.1942 Oberfeldarzt

1.9.1943 Oberstarzt


Einsätze vor dem Feind bzw. im Rücken des Feindes:

1936 – 1938

Legion Condor Bürgerkrieg in Spanien.

Herbst 1938

Luftlande-Einsatz Freudenstadt, Besetzung Sudetenland.

Frühjahr 1939

Luftlandung in Prag

September 1939

Polenfeldzug Luftlandung in Deblin, polnische Festung an der Weichsel (Landung ostwärts der Weichsel im russischen Gebiet). Gefecht bei Wola Golowska. Gefangennahme des Festungskommandanten von Deblin.

10.Mai 1941

Luftlandung in Rotterdam Walhaven; Einsatz der Kompanie in Rotterdam, Dordrecht und Mordijk.

20.Mai 1941

Luftlandung um Westteil Kreta „Kampfgruppe Meindl“. Erstürmung der schlachtentscheidenden Höhe 107. Führung der Reste des I. und III. Batl. LL-Sturmregiment.

Januar 1942

Kessel Juchnow (Russland, Mittelabschnitt) Abtransport von 3000 Verwundeten auf dem Luftweg unter Umgehung des Dienstweges mit Hilfe des VIII. Fliegerkorps (Generalfeldmarschall von Richthofen). Verlegung auf dem Luftweg aus dem Kessel Juchnow in den Kessel Schaikowka - Gorodiditsche.

Februar 1942

Nordabschnitt, Front an der Lowat südlich Staraja Russa und Demjansk.

1944

Kämpfe in der Normandie mit dem II. Fallschirmkorps; anschließend Front an der Maas; Wesel-Brückenkopf; Arnheim; Schlacht um den Reichswald; Niederrhein-Front; Kämpfe am Küstenkanal.

9. Mai 1945

Nach der Kapitulation Leitender Sanitäts-Offizier der Lazarette im Kreis Schleswig.

Tätigkeitsabzeichen und Auszeichnungen:

Beobachter-Abzeichen

Dienstauszeichnung 4. Klasse

Ehrenzeichen Deutsches Rotes Kreuz 2.Klasse

Medalla de la Champagna (Spanien)

Cruz de Guerra

Spanienkreuz in Silber mit Schwertern

Fallschirmschützen-Abzeichen

Medaille zur Erinnerung 1. Oktober 1938 mit Spange

Eisernes Kreuz 2. Klasse

Eisernes Kreuz 1.Klasse

Ritterkreuz zum Eisernen Kreuz

Ärmelband Kreta

Medaille Winterschlacht im Osten 1941/42

Erdkampf-Abzeichen der Luftwaffe

Militärflugzeug-Führerschein BI seit 1939

Fallschirmschützen-Abzeichen Bundeswehr

Quelle: http://www.militaria-fundforum.com/showthread.php?t=204499&page=2

IM

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #52 am: 18.01.10 (19:36) »
Und hier mal der Link zu einer Wochenschau mit herrlichen Aufnahmen der Ritterkreuzverleihung:


Wochenschau


Dr. Heinrich Neumann ist übrigens der Mann mit der Brille, ...


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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #53 am: 18.01.10 (20:01) »
Ich blättere gerade wieder im bereits erwähnten Buch "Die deutsche Fallschirmtruppe 1936-1941" von Karl-Heinz Golla.

Falls Interesse besteht, könnte ich den Einsatz von Dr. Neumann auf Kreta noch etwas ausführlicher darstellen. Dazu läßt sich im Buch einiges finden.

Allerdings bin ich gerade über folgenden Abschnitt gestolpert. Ich zitiere:

"Für den Einsatz von Sanitätspersonal hatte man bei der deutschen Fallschirmtruppe eine deren Kampfweise berücksichtigende Lösung gefunden. Ohne Kennzeichnung für die eigentliche Funktion abgesetzt, konnte dieses sich nach der Landung zunächst am Kampf beteiligen, wofür es auch ausgebildet und ausgerüstet war. Erst wenn nach der Landung so viel Raum gewonnen war, daß die sanitätsdienstlichen Aufgaben in ausreichendem Abstand vom eigentlichen Kampfgeschehen durchgeführt werden konnten, erfolgte die Kennzeichnung des SanPersonals und seiner Einrichtungen mit dem Roten Kreuz. Daraufhin aber hörte jeglicher Waffeneinsatz durch FschSanSoldaten bis auf den zum Schutz von Verwundeten nötig werdenden auf."

Nomen Nescio

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #54 am: 18.01.10 (21:01) »
"Für den Einsatz von Sanitätspersonal hatte man bei der deutschen Fallschirmtruppe eine deren Kampfweise berücksichtigende Lösung gefunden. Ohne Kennzeichnung für die eigentliche Funktion abgesetzt, konnte dieses sich nach der Landung zunächst am Kampf beteiligen, wofür es auch ausgebildet und ausgerüstet war. Erst wenn nach der Landung so viel Raum gewonnen war, daß die sanitätsdienstlichen Aufgaben in ausreichendem Abstand vom eigentlichen Kampfgeschehen durchgeführt werden konnten, erfolgte die Kennzeichnung des SanPersonals und seiner Einrichtungen mit dem Roten Kreuz. Daraufhin aber hörte jeglicher Waffeneinsatz durch FschSanSoldaten bis auf den zum Schutz von Verwundeten nötig werdenden auf."
Da hat Jürgen Fritsche also sehr genau differenziert.    :)

Jürgen Fritsche

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #55 am: 19.01.10 (00:23) »
"Für den Einsatz von Sanitätspersonal hatte man bei der deutschen Fallschirmtruppe eine deren Kampfweise berücksichtigende Lösung gefunden. Ohne Kennzeichnung für die eigentliche Funktion abgesetzt, konnte dieses sich nach der Landung zunächst am Kampf beteiligen, wofür es auch ausgebildet und ausgerüstet war. Erst wenn nach der Landung so viel Raum gewonnen war, daß die sanitätsdienstlichen Aufgaben in ausreichendem Abstand vom eigentlichen Kampfgeschehen durchgeführt werden konnten, erfolgte die Kennzeichnung des SanPersonals und seiner Einrichtungen mit dem Roten Kreuz. Daraufhin aber hörte jeglicher Waffeneinsatz durch FschSanSoldaten bis auf den zum Schutz von Verwundeten nötig werdenden auf."

Moin Ingo,

ja, natürlich ist viel von dem reine Theorie - und weder die Genfer Konventionen noch die HLKO sahen Maßnahmen bei Verstößen vor, noch gab es "jemanden", der das hätte durchsetzen können.

Danke für Deine Arbeit mit dem ausführlichen Lebenslauf von Dr. Neumann. Mir ist er ausreichend. Ich werde mir einfach vermerken, daß man im genannten Buch mehr über ihn erfahren kann.

Vielen Dank auch für die interessante Passage.

Zitat
"... hatte man ... eine deren Kampfweise berücksichtigende Lösung gefunden"
Im Sinne der Genfer Konvention war diese Lösung insgesamt ja nicht gerade. Allerdings kann man insofern an dieser Vorgehensweise keine Kritik üben, als die betreffenden Soldaten zuerst nur als reine Fallschirmjäger eingesetzt waren (und so lange hatten sie natürlich auch keinen Konventionsschutz).

Einer späteren Verwendung als Fsch.San-Soldaten stand andererseits rechtlich auch nichts im Weg.

So bald sie danach dann aber zu Fsch.San-Soldaten "umgewidmet" worden waren, gab es allerdings keinen Weg mehr zurück, denn San-Soldaten konnten (und können) ihren konventionsgeschützten Status nicht mehr aufgeben, weder freíwillig noch unter Zwang.
Viele Grüße,
Jürgen



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Nomen Nescio

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #56 am: 19.01.10 (01:01) »
Im Sinne der Genfer Konvention war diese Lösung insgesamt ja nicht gerade.
Vielleicht, Jürgen, wird es einmal Rechtsprechung geben, ob der Sinn der Artikel bestimmend ist, oder der Text. Wäre ja interessant.

uwys

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #57 am: 20.01.10 (15:57) »
Verstossen hat er aber nur dann dagegen wenn er als Arzt gekennzeichnet war!
Auch ein Arzt oder Sanitäter durfte kämpfen, dann legten sie jedoch ihre kennzeichnung als Sanitätspersonal ab und kämpften in der selben "Kleidung" wie alle anderen Soldaten auch. Wenn er nach dem Kampfgeschen wieder als Sanitäter auftrat hat der doch nicht dagegen verstossen.
Nur durfte es eben nicht im Kampf sein, praktisch keine kämpfenden Sanitäter.
Keine Macht den doofen!
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Nomen Nescio

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #58 am: 20.01.10 (16:26) »
Verstossen hat er aber nur dann dagegen wenn er als Arzt gekennzeichnet war!
Auch ein Arzt oder Sanitäter durfte kämpfen, dann legten sie jedoch ihre kennzeichnung als Sanitätspersonal ab und kämpften in der selben "Kleidung" wie alle anderen Soldaten auch. Wenn er nach dem Kampfgeschen wieder als Sanitäter auftrat hat der doch nicht dagegen verstossen.
Nur durfte es eben nicht im Kampf sein, praktisch keine kämpfenden Sanitäter.
Wortwörtlich hast Du vermutlich Recht. Was war aber die Absicht dieser Artikel. Das meinte m.E. Jürgen Fritsche.

IM

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Re:Hochausgezeichnete des Sanitätswesens
« Antwort #59 am: 20.01.10 (16:46) »
Es hat einen Frontdurchbruch gegeben, die vorderen Linien wurden überrannt und die Angriffsspitze kreist den Bataillonsgefechtsstand ein. Alle Anwesenden greifen zu den Waffen, nur einer nicht - er ist ja nur der Gefechtsschreiber, zuständig für den Papierkrieg, nicht für den realen Kampf.

Ich selbst kann der Diskussion nicht ganz folgen.

Mit Dr. Heinrich Neumann hatte ich selbst noch Kontakt. Wie hätte er wohl reagiert auf die Frage, ob er sich bewußt sei, daß er mit seinem Handeln während des Krieges wiederholt gegen die Genfer Konvention verstoßen hat ? Da wäre ich lieber nicht selbst der Fragensteller gewesen, ...