Wenn Soldaten eines Landes ohne Kriegserklärung Bürger in einem anderen Lande attackieren, gilt das dann als einen Kriegstat, oder ist das zu betrachten als ein Verbrechen, wogegen man sich wehren darf. Ohne als "Zivilist" betrachtet zu werden. Denn das ist hier doch eigentlich die Frage. Es war ja Polnisches Hoheitsgebiet,
Diese Aussage ist richtig, auch richtig ist dass es verstärkt im Juli und August 1939 entgegen der heutigen Geschichtsschreibung ( neulich im Spiegel als Gräuelmärchen bezeichnet
) polnische Übergriffe auf Angehörige der deutschen Minderheit und vereinzelte Grenzverletzungen gab. Die deutsche Propaganda hat diese Vorfälle dann natürlich weitläufig verstärkt und ausgeschlagen. Richtig ist auch dass es am 29. September 1939 eine polnische Generallmobilmachung gab.
Sogar bereits Mitte/Ende der 20er Jahre, viele Jahre vor Machtantritt der Nationalsozialisten, wurden Deutsche im nunmehr durch die sogenannte Abstimmung polnisch gewordenen Ostoberschlesien drangsaliert. Meine Uroma beispielsweise, eine unpolitische, hartarbeitende Kriegerwitte des I. Weltkriegs wurde von polnischen Freischärlern mehrmals verprügelt und fast zu Tode geschlagen, weil sie ihre Kinder in die deutsche Schule schickte. Sie tat es dennoch weiter!
Die Liste ähnlicher Nettigkeiten gegenüber Deutschen ist ellenlang. Aber das nur am Rande bemerkt.
Eine Kriegserklärung wurde vorerst nicht ausgesprochen, in den deutschen Medien wurde das Wort 'Krieg' für den September-Feldzug vermieden. Es sollte der Eindruck erweckt werden, es handle sich um eine Abwehrreaktion auf einen kriegerischen Akt gegenüber Deutschland selbst.
Unbestritten ist die in den Morgenstunden des 1. Septembers 1939 im Rundfunk übertragene Rede Hitlers mit dem bekannten Satz: 'Seit 5.45h wird jetzt zurückgeschossen.' (ich weiß richtigerweise hätte es 4.45h heißen müssen). Übrigens der Gleiwitzer Zwischenfall wurde in dieser Rede nicht erwähnt.
Dass der deutsche Angriff gegen geltendes Völkerrecht verstieß, ist ebenfalls richtig. Polen hatte sich aber ein Jahr zuvor auf eine ähnliche Art und Weise das Terretorium eines fremden Staates angeeignet, (Gebiet um Teschen, nach der Zerschlagung der Resttschechei.) Das ganze natürlich ohne eine Kriegserklärung