In den Wolf hinein!Artikel 10 des Grundgesetzes lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden." Ein solches Gesetz wurde erst 1968 verabschiedet. Hat es also vorher keine Beschränkung oder Verletzung des Post- und Telefongeheimnisses gegeben? Im Gegenteil. 20 Jahre lang wurden in der jungen Bundesrepublik staatlicherseits Briefe, Päckchen und Pakete aufgebrochen, beschlagnahmt und vernichtet, Telegramme abgeschrieben, Telefone abgehört: in einem Ausmaß, das erst jetzt durch Forschungen bekannt wird. [...]
(via fefe)
PS.: In der ZfG 5/2009 war ein Artikel darüber.
Edit:
http://www.metropol-verlag.de/_ftp/forschepoth_zfg_5_2009.pdf