Autor Thema: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen  (Gelesen 9314 mal)

Scherzkoks

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Es existiert in diesen Forum ein Thema über den deutschen U-Boot-Kommandanten Heinz Eck, der im Dez. 1945 Ãœberlebende des Frachters "Peleus" erschießen lies. Nun würde ich gern das "britische Gegenstück" dazu vorstellen. Am 9. Februar 1942 wurden in der Ägäis sieben deutsche Schiffbrüchige erschossen. Der verantwortliche Kommandant des brit. U-Bootes (HMS Torbay) Korvettenkapitän Mies erhielt das VICTORIA-KREUZ und wurde sogar 1956 zum Konteradmiral befödert. Im Gegensatz zu seinem deutschen Kollegen, der hingerichtet wurde fehlen mir dazu die Worte.     Mies hätte, meiner Meinung nach, mindesten unehrenhaft aus der Armee entlassen werden sollen.
Daran wird deutlich, dass nur zu oft die Sieger bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen zweierlei Maß ansetzten.

IM

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #1 am: 10.05.09 (13:55) »
Du meinst sicher Anthony Cecil Capel Miers.

Aus Deiner Formulierung könnte man lesen, daß er für die Erschießung der erwähnten deutschen Schiffbrüchigen des Victoria Cross erhalten hat, was natürlich in keinem Zusammenhang damit steht.

Die Auszeichnung erhielt er als Kommandant eines U-Bootes für sein erfolgreiches Eindringen in den griechischen Hafen von Korfu Anfang März 1942.

waldi44

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #2 am: 10.05.09 (15:03) »
Ich nehme mal an, du beziehst dich auch diesen Artikel:http://www.read-all-about-it.org/archive/alliierte/hier_held_paz1203.html
HIER wird dem Leser tatsächlich suggeriert, Miers habe für diese Tat das Victoria Cross erhalten, was natürlich glatt gelogen ist, wie @IM schon richtiggestellt hat.
"Der U-Boot-Kommandant erhält dafür das Victoria-Kreuz und wird 1956 sogar Konteradmiral."

Eine weitere Lüge in diesem Beitrag:
"Um die gegnerischen Flugzeuge daran zu hindern, durch die treibenden Wrackteile dem U-Boot auf die Spur zu kommen, versenkte es die umherschwimmenden Trümmer durch Artilleriebeschuß ohne Rücksicht auf die Schiffbrüchigen, die sich noch an ihnen festhielten. "
Auf sie wurde mit Maschinengewehre  geschossen- absichtlich und nicht, wie der artikel weissmachen will zufällig, weil sie sich eben noch an den Trümmern fest hielten. Der Tod der Seeleute mag nicht das Hauptziel gewesen sein, aber er wurde als wünschenswert in Kauf genommen. Sogar Gefangene wurde wieder auf ihr Rettungsflos gesetzt. Jenes Rettungsfloss, auf das man später erst mit MG's, dann Mit FLAK und schliesslich Handgranaten feuerte/warf.

Wahr ist aber:
"In der Geschichte der deutschen Seekriegsführung im Zweiten Weltkrieg ist der Fall Eck der einzige bekannt gewordene Fall, daß Schiffbrüchige getötet wurden. Es entspricht in keiner Weise der deutschen Auffassung von Humanität und internationalem Völkerrecht."

Nur den deutschen Kriegsverbrechern wurde der Prozess gemacht.


IM

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #3 am: 10.05.09 (15:07) »
Ah, danke für den Link Waldi.

Zitat
"Der U-Boot-Kommandant erhält dafür das Victoria-Kreuz und wird 1956 sogar Konteradmiral."

Diese Formulierung ist natürlich wirklich Unsinn in Bezug auf das erwähnte Ereignis.

Richtschuetze

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #4 am: 11.05.09 (07:13) »
Zitat
Nur den deutschen Kriegsverbrechern wurde der Prozess gemacht.

Ja die Verbrechen der "Sieger" wurden unter den Tisch gekehrt siehe die Ermordung von deutschen Seeleute die hilflos im Wasser trieben bei Narvik durch englische Zerstörer! >:(

Gruss

Und nicht vergessen das der "Laconia-Befehl" der Aktion vorraus gegangen ist den die Alliierten verschuldet haben!

waldi44

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #5 am: 11.05.09 (18:09) »

Und nicht vergessen das der "Laconia-Befehl" der Aktion vorraus gegangen ist den die Alliierten verschuldet haben!

Womit er dann natürlich gerechtfertigt ist ::)....
Vor allem, weil:"Hart sein. Daran denken, daß der Feind bei seinen Bombenangriffen auf deutsche Städte auf Frauen und Kinder keine Rücksicht nimmt. "
Aber nicht vergessen zum Thema und wegen der Siegerjustiz:"Er (der Laconiabefehl) trug 1946 nicht zu seiner (Dönitz) Verurteilung wegen Kriegsverbrechen im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher bei."

Bei der Beurteilung solcher Fälle sollte man seinen gesunden Menschenverstand nicht an Land lassen. Nicht jeder Seeman der durch eine Kampfhandlung getötet wurde, bei der er sich ausserhalb seines Schiffes befand, ist gleich einem Kriegsverbrechen zu Opfer gefallen. Dazu zählt beispielsweise, wenn man weiter Wasserbomben wirft, solange die Möglichkeit der Anwesenheit eines feindlichen U-Bootes besteht, oder man aus Sicherheitsgründen für sein eigenes Schiff und das Leben der eigenen Besatzung, eine Rettung fremder Seeleute ab- bzw unterbricht.
Ich habe das jetzt extra neutral gehalten, weil es für alle Kriegsparteien zutrifft.

Richtschuetze

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #6 am: 12.05.09 (09:09) »
Zitat
Dazu zählt beispielsweise, wenn man weiter Wasserbomben wirft, solange die Möglichkeit der Anwesenheit eines feindlichen U-Bootes besteht, oder man aus Sicherheitsgründen für sein eigenes Schiff und das Leben der eigenen Besatzung,

das mag gut sein Waldi, aber eben nicht im Fall "Narvik" wenn die Engländer gezielt im Wasser treibende Deutsche Soldaten mit MGs nieder mähen!

Also haben sie sich genauso Schuldig gemacht wie Eck auch, gingen aber wie (fast) immer straffrei aus!

Wenn Gerechtigkeit für alle oder keinen!

Gruss

Richtschuetze

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #7 am: 12.05.09 (10:09) »
Und um nochmal auf den Titel des Themas zurück zukommen:


Zitat
Nach Wegners eher akademischen Ausführungen sprach wieder Ecks Verteidiger Todsen, der darauf Bezug nahm, dass bereits im Ersten Weltkrieg beide Seiten unter bestimmten Bedingungen Rettungsboote, ja sogar Überlebende im Wasser, angegriffen hätten. Todsen spielte dabei auf zwei Vorfälle an, bei denen ein britisches Q-Schiff Überlebende versenkter deutscher U-Boote angegriffen hatte. Die Anklage erwiderte darauf, dass sie in dem Fall, dass die Verteidigung Beweise für solche Vorfälle bringen würde, einen Aufschub für die Vorbereitung einer Widerlegung beantragen würde. Das Gericht deutete an, dass es einem solchen Antrag entsprechen werde.

Todsen hatte aufgrund der fehlenden Vorbereitungszeit der Verteidigung keine Beweise und zog sich auf die Argumentation zurück, dass diese Vorgänge allgemein bekannt seien und daher vom Gericht berücksichtigt werden müssten. Es ist nicht bekannt, wieso Todsen an dieser Stelle aufgab, nachdem die Anklage angekündigt hatte, einen Aufschub zu beantragen, obwohl die Verteidigung selbst noch am Tag zuvor einen einwöchigen Aufschub beantragt
hatte.

Desweitern konnte keine Beweise der Ankläger erbracht werden die untermauern konnte das Eck den Befehl gab auf Überlebende zu schiessen!

Damit dürfte wieder klar sein das es nichts anders war als ein Siegerprozess und damit wertlos!

Gruss


waldi44

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #8 am: 12.05.09 (14:59) »
das mag gut sein Waldi, aber eben nicht im Fall "Narvik" wenn die Engländer gezielt im Wasser treibende Deutsche Soldaten mit MGs nieder mähen!

Also haben sie sich genauso Schuldig gemacht wie Eck auch, gingen aber wie (fast) immer straffrei aus!

Wenn Gerechtigkeit für alle oder keinen!

Gruss

Selbstverständlich hast du damit nicht Unrecht. Deshalb muss, da wo es möglich ist, Fall für Fall entschieden werden und nicht pauschal. Genau DAS war der Fall im Fall Eck. Da ging es ausschliesslich um sein Verbrechen un d nicht um das der Engländer bei Navik. Sorry, aber "Wenn Gerechtigkeit für alle oder keinen!" ist purer Unsinn!
Es bedarf keines ausfürlichen Befehls jemanden zu erschiessen, wenn man auf Rettungsflösse schiessen lässt, von dem man weiss, dass mindestens auf einem drei/vier Überlebende sassen unter ihnen der 3. Offizier der "Peleus", die nach der Befragung mit dem Rettungsfloss treiben gelassen wurden. Ich erinnere: es wurde mit MG's, Flak und Handgranten geschossen/geworfen.
Da bedurfte es keines weiteren Befehls.....
Dass dieser Prozess nicht wertlos war, wie du meinst, sehe ich darin, dass es tatsächlich der einzigste war, der gegen eine U-Bootbesatzung geführt wurde. Jene Truppe, die den Alliierten mit Abstand den grössten Schaden dieses Krieges zugefügt hat. Hätte man Rache gewollt, man hätte sie kriegen können auch und vor allem bei den U-Booten. Damit widerspreche ich aber nicht, dass es sich bei verschiedenen Prozessen tatsächlich um Siegerjustiz gehandelt hat. Nicht aber im Fall Eck!

Ronny22

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #9 am: 12.05.09 (17:51) »
Damit dürfte wieder klar sein das es nichts anders war als ein Siegerprozess und damit wertlos!

Klasse Argumentation.....ein Persil-Schein......jeder "Siegerprozess" ist wertlos weil nur Deutsche auf der Anklagebank sassen....

Verbrechen gehören vor Gericht....schlimm genug das eine Seite dabei so gut wie ausgespart wurde.....trotzdem gehören
Täter auf die Anklagebank......damit wenigstens ein Teil der Gerechtigkeit eingefordert werden kann.

Frag mich echt manchmal ob man hier mit erwachsenen Menschen diskutiert.....mit dem Finger auf andere Zeigen mit dem Motto "der hat aber auch".......das ist Vorschulniveau......  :-X
Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
Bertrand Russell

Ein guter Soldat ist nicht gewalttätig.
Ein guter Kämpfer ist nicht zornig.
Ein guter Gewinner ist nicht rachsüchtig.
Shaolin-Weisheit

Richtschuetze

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #10 am: 13.05.09 (06:48) »
Zitat
jeder "Siegerprozess" ist wertlos weil nur Deutsche auf der Anklagebank sassen....

Weil diese Herrn sich anmassen Ihre eigenen Verbrechen zu verschweigen und es nicht für nötig halten ein ordentliches Gericht eín zusetzen also mit neutralen Richtern und den Verteidiger die Möglichkeit einräumen alle Akten einzusehen und Zeit zu lassen für eine ordentliche Verteidigung ! >:(

Darum sind diese Prozesse wertlos!


Zitat
Frag mich echt manchmal ob man hier mit erwachsenen Menschen diskutiert

Ja Ronny da fallen mir hier auch so einige ein! 8)

@Waldi

wie Ecks Verteidiger aufzeigen konnte handelten die Engländer (Alliierten) in einigen Fällen nicht anders darum hatten sie nur das "Recht" des Siegers!

Ich erinnere mich ein einen Fall wo ein deutscher General gegen Ende des Krieges hingerichtet werden sollte wegen eines bestimmten Unternehmens was nicht ganz den Gesetzen des Krieges entsprach, ein allierter General (Engländer??) sagte vor Gericht aus das seine Truppen genauso gehandelt haben im Krieg, damit wurde das Todesurteil aufgehoben! (Leider weiss ich nicht mehr genau die Hintergründe)

Gruss

« Letzte Änderung: 13.05.09 (10:54) von Richtschuetze »

brandis

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Re: Zweierlei Maß bei der Verfolgung von Kriegsverbechen
« Antwort #11 am: 05.06.09 (22:49) »
Vor 2500 Jahren warf ein Jemand, der das nicht unbedeutende Rom am dem Rande des Zusammenbruchs hatte sein Schwert in die Wagschaale und rief vae victis. Macht Euch nichts vor. Schön das MR President heute da war. Aber seine wirkliche Mission ist Morgen um den 65 zu feiern und sich damit der nicht vorhandenen Loalität seiner Ehemaligen zu versichern. Natürlich prägt das Erlebede die Sicht auf die Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher. Aber wir haben ja noch 300 Jahre Zeit (in Nordirland werden diese "Siege" noch immer gefeiert). Ich wünsche Europa den Frieden den es verdient, wie immer dieser aussehen soll:-) brandis