Autor Thema: Die Justiz und die Nazis  (Gelesen 28437 mal)

Nomen Nescio

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #15 am: 14.02.09 (21:53) »
Zitat
Und darum schreibst Du solche beleidigende Worte
Was mein lieber Nomen ist an meinem Satz beleidigend?? Ich werfe keinem Land was vor solange meinem Land nichts vorgeworfen wird was Du ja gerne tust!
Vor allem: ich wiederhole es zum letzen Mal: Ich werfe Menschen was vor. Ein Land ist nicht und nie schuldig. Die Menschen dagegen sind es, weshalb man über Schuld reden könnte.

Zitat
Vor allen dingen scheint sich Nomen ja in der Rolle als "Chefankläger" gegen Deutschland wohl zu fühlen!
Diese Worte sind für mich eine Beleidigung.

Und weiter kannst Du schreiben was Du willst. Jedes Wort als Antwort geschrieben, ist bereits ein verschwendetes Wort.

waldi44

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #16 am: 14.02.09 (22:27) »
Zitat
Wenn ich Deine Zahl mit 100 oder 1000 multipliziere, komme ich vermutlich in der Nähe der Zahl der Niederländer, die sterben mußten.

Das halte ich für sehr weit hergeholt!!!

Nein! Das ist es nicht! Das habe ich in einem anderen Beitrag schon deutlich erklärt!

Richtschuetze

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #17 am: 15.02.09 (09:32) »
Lieber Nomen deine Worte gegen Deutschland sind für mich eine Beleidigung und so wie es mir und anderen aufgefallen ist suchst Du gerne nach neunen Möglichkeiten, siehe deine Themen bzw alte Themen die Du wieder herraus suchst!

Gruss

waldi44

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #18 am: 15.02.09 (12:52) »
Seine Worte sind nicht gegen Deutschland gerichtet, sondern gegen die Nazis und das 3. Reich! Das sollte man schon unterscheiden können!

steffen04

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #19 am: 18.02.09 (09:39) »
Seine Worte sind nicht gegen Deutschland gerichtet, sondern gegen die Nazis und das 3. Reich! Das sollte man schon unterscheiden können!

Dem möchte ich mich anschliessen. Lass dir von den Rechtsauslegern nicht die Laune verderben, Nomen. Ich denke, die meisten Forenmitglieder sind froh über nichtdeutsche Kollegen und deren meist sachlichere Perspektive.

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #20 am: 18.02.09 (15:12) »
Ja ich erinnere mich noch gut, Schlesien war schon immer polnisch und ist immer polnisch (Zitat Nomen)! Worte von Nomen die natürlich niemaaaallsss gegen Deutschland gerichtet waren ;D. Ach ja und dann als der Gegenbeweis angetreten wurde, hatte man sich schnell ins Schmolleckchen zurückgezogen und die Anderen waren die Bösen, da wollte man einfach nicht mehr weiterdiskutieren, vielleicht konnte man auch nicht 8) ! So stelle ich mir Disdkussionspartner mit Niveau vor ;) und lob mir daher lieber waldi :-*.
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Nomen Nescio

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #21 am: 18.02.09 (15:31) »
Zitat
Es geht doch nicht darum ub die Justiz im 3. Reich einen kleinen Ganoven ebenso aburteilte wie zu Kaisers Zeiten oder heute
Doch Waldi eben auch um das geht es, da Nomen die ganze deutsche Justiz als verbrecherische angeklagt hat! Und das ist eben nicht richtig sondern eine Lüge!

Da brauche ich nichts zu verdrehen!
Am 23. März 1933 sagte Hitler, Richter könnten nicht abgesetzt werden. Öfter wiesen er und andere hohen Nazis aber darauf, das auch Richter Verantwortung verschuldet waren an die Volksgemeinschaft. Und nicht an abstrakte gesetzliche Prinzipien.
Göring verdeutlichte das noch im Sommer 1934, als er zu den Generalstaatsanwälte sagte "Das Gesetz und die Wille des Führers sind eins" ('Rede vor den preussischen Staatsanwälte' in Berliner Börsen-Zeitung d.d. 13. Juli 1934, Seite 24 ff).

Der Justizreichsminister Gürtner erhob seine Stimme gegen das "Euthanasieprogramm". Als er aber eine Kopie von Hitlers Ermächtigung gesehen hatte, ließ er seine Beschwerde fallen. Die "Wille des Führers" war schließlich die "Quelle des Rechts", wie er später sagte. Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz Schlegelberger nannte es sogar "eine rechtskräftige Verordnung des Führers".

Am 14 März 1942 wurde Ewald Schlitt wegen Misshandlung seiner dadurch verstorbenen Frau zu 5 Jahre Zuchthaus verurteilt. Als Hitler das hörte, forderte er, daß Schlitt nachträglich exekutiert werden sollte. Wenn sich dies nicht ändern würde, so rief er am 22. März 1942, würde er das " Reichsministerium der Justiz zur Hölle schicken". Schlitts Akte wurde durch das Volksgericht eröffnet. Und er wurde hingerichtet.
Am 26. April 1942 tagte der Reichstag!! Hitler hielt eine Rede. Darin wurde nach Schlitt verwiesen. Kurz zusammengefaßt sagte Hitler "Wenn die Richter weiter solche Urteile verkündeten, würde er in solchen Fällen eingreifen und sie absetzen". Der Reichstag jubelte, und nahm eine Resolution an, die Hitler explizit entband von allen gesetzlichen Statuten. Auch wurde ihm das Recht gegeben, solche Pflichtvernachlässiger fristlos zu kündigen.
« Letzte Änderung: 18.02.09 (15:49) von Nomen Nescio »

uwys

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #22 am: 18.02.09 (16:42) »
Wäre angesichts der heutigen Rechtssprechung auch manchmal wünschenswert!
Keine Macht den doofen!
www.deutsche-ehrenmale.de

Niwre

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #23 am: 18.02.09 (16:47) »
Wäre angesichts der heutigen Rechtssprechung auch manchmal wünschenswert!
Eher umgekehrt. Unsere Politidioten würden komplett freidrehen, wenn das BVG nicht ständig dazwischenfunken würde. Dass es trotzdem viele unsägliche Urteile gibt, stimmt.

Richtschuetze

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #24 am: 19.02.09 (15:17) »
Zitat
Worte von Nomen die natürlich niemaaaallsss gegen Deutschland gerichtet waren . Ach ja und dann als der Gegenbeweis angetreten wurde, hatte man sich schnell ins Schmolleckchen zurückgezogen und die Anderen waren die Bösen, da wollte man einfach nicht mehr weiterdiskutieren

Genau so ist es!! ;)


Oder wenn es um die Bombenangriffe ging die alle von Deutschland ausgingen und die anderen ja sooo Unschuldig waren :-*


Gruss

Nomen Nescio

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #25 am: 19.02.09 (15:42) »
Personen wie hier oben festigen das Bild des bösen Deutschen. Im Ausland wird dann darüber gesagt "Das sind eigentlich auch Faschisten. Mit dem Mund bekennen sie die Schuld der Nazis. Mit dem Herzen finden sie das stark übertrieben. Und außerdem: es gab Ordnung und Autobahnen".

Gott sei Dank habe ich sehr viel Deutschen kennen gelernt. Und habe ich erfahren, daß solche Denkmodelle Ausnahmen sind. Auch hier im Forum.

Gehe ruhig weiter mit diesem Benehmen. Mich verletzt solches Zeug nicht. Ihr macht Euch damit nur lächerlich.

Richtschuetze

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #26 am: 19.02.09 (15:50) »
Zitat
Gehe ruhig weiter mit diesem Benehmen. Mich verletzt solches Zeug nicht. Ihr macht Euch damit nur lächerlich

Dich lachen viele aus, du passt ins Bild des Ausländers der gerne immer und überall die Schuld bei den  Deutschen sucht und selber die eigene Schuld des eigenen Landes verschweigt! (wie ich es dir ja aufgezeigt habe)

Gut aber auch das ich viele Menschen aus dem Ausland kenne die auch von der allgemein Schuld Deutschlands nichts halten!

Gruss

waldi44

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #27 am: 20.02.09 (01:29) »
Nomen Nescio ist Holländer! Kann es sein, dass er und seine Landsleute die Geschichte anders wahrnhemen als wir Deutschen? Versucht doch mal, die Einstellung unserer Nachbarn zu den Ereignissen des 2. Weltkrieges im Zusammenhang mit ihren Ländern zu VERSTEHEN! Ein Tscheche, Pole oder eben auch ein Holländer sieht vieles anders, als ein Deutscher, zumindest anders als ein Deutscher, der sich logo oder Richtschütze nennt ;D!
Männers! Versetzt euch doch mal in Rolle der anderen!

Ich gebe euch mal ein Beispiel, wie es mir öfter ergeht. Neulich musste ich mit dem Rad zur Arbeit fahren und habe mächtig an den Fingern gefrohren. Dabei dachte ich dann an unsere Soldaten im russischen Winter (ich beschäftige mich eben intensiv mit dem Thema ::)). Ich war nach 15 Minuten im Warmen, die aber frohren sich teilweise die Finger ab....
Dann aber, bzw. auch bewusst, weil ich mich eben breitgefächert mit dem 3. Reich beschäftige, dacht ich an in Schlafanzug dicke Häftlingskleidung gekleidete KZ Häftlinge. die stundenlan in eisiger Kälte stehen mussten, wärend ihre Bewacher warm gekleidet ungerührt zusahen, wie sie erfrohren oder gar Nackte, die man mit eiskaltem Wasser übergoss......
Wie würden Überlebende oder Zeitzeugen das beurteilen, wie zu den Bewachern stehen, wie das Ganze moralisch einordnen? Vielleicht mit den Nachkriegsexzessen begründen, entschuldigen, relativieren?

Übrigens, falls der Eindruck erweckt wurde, renne ich nicht mit historisch vollgedröhnter Birne rum, aber irgend einen Trost, weil man kalte Finger hat, braucht man doch.... ::)

Nomen Nescio

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #28 am: 20.02.09 (02:03) »
Militärgericht

Zuerst wollte ich hier selbst schreiben. Als ich aber im Internet suchte, fand ich soviel, daß ich mich entschied zu kopieren oder aber zu kürzen. Denn es ist zu viel für diese kurze Beschreibung.

War das Verfahren der Militärgerichte anfangs noch formal rechtsstaatlich (es gab eine Verteidigung, Beweisantragsrecht (Entlastungszeugen), Überprüfung des Urteils, Gnadenantragsrecht, Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens usw), zu Unrechtsjustiz wurde die NS-Militärjustiz dann, wenn reines NS-Unrecht die Verfahrensgrundlage war, beispielsweise Wehrkraftzersetzung. Das Militärstrafgesetzbuch wurde während die vorkriegse Zeit erheblich geändert, und wurde 1939 durch die Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) "ergänzt". Das Analogieverbot wurde außer Kraft gesetzt, der Begriff Tatbestand erweitert, das Verfahren konnte abgekürzt werden und das Strafausmaß nahm enorm zu. Sich beschweren oder Berufung war nicht mehr möglich; eine Verteidigung bekamen Soldaten nur noch, wenn Todesstrafe drohte. Und so waren die rechtsstaatlichen Prinzips aus dem Wehrmachtsstrafrecht entfernt worden.
Zitat
In der Zeit des Nationalsozialismus drohte deutschen Kriegsdienstverweigerern schon vor Beginn des Zweiten Weltkriegs die Todesstrafe, die in tausenden Fällen vollstreckt wurde.

"Zersetzung der Wehrkraft" oder "Wehrkraftzersetzung" ist ein Begriff des nationalsozialistischen Militärrechts der Wehrmacht.
Schon zweifeln am Endsieg, Kritik an dessen politischen oder aber militärischen Führern wurde mit schweren Freiheitsstrafen (in Wehrmachtgefängnissen, Lagern, [Feld]straf- oder Bewährungseinheiten etc.) oder mit dem Tode bestraft.
Zitat
Mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) wurde der Begriff "Zersetzung der Wehrkraft" juristisch gefestigt und damit insbesondere für die Militärjustiz der Wehrmacht eine weitere Möglichkeit zur Kriminalisierung von Kritik, Dissens und jeglichem abweichenden Verhalten gegenüber der politischen und militärischen Führung geschaffen. … Mit der Einführung der "Kriegsstrafverfahrensordnung" (KStVO) wurde den Angeklagten gleichzeitig jede Berufungsmöglichkeit genommen und ihre Verfahrensposition somit weiter geschwächt. Wie groß der Entscheidungsspielraum und das Maß an Willkür der Militärrichter war, zeigt folgendes Zitat des Chefs des Allgemeinen Marinehauptamtes Admiraloberstabsarzt Prof. Dr. med. Alfred Fikentscher bei einer Tagung vor Militärjuristen 1942:

    ...ähnliche Verhältnisse liegen bei den zersetzenden Äußerungen vor, die als Verstöße gegen das Heimtückegesetz gesehen werden können. Die langwierige Vorlage beim Justizminister zur Anordnung der Strafverfolgung erübrigt sich, wenn Sie die Äußerung als Zersetzung der Wehrkraft anpacken, was in fast allen Fällen möglich sein wird.

Die im Zuge der Vorbereitungen für die Angriffs- und Vernichtungsfeldzüge der Wehrmacht geschaffene Verordnung diente in den Kriegsjahren tatsächlich als Terrorinstrument und zur Aufrechterhaltung des "Durchhaltewillens" der Soldaten durch Zwang. Gerade im späteren Verlauf des Kriegs war die Angst der NS- und Wehrmachtsführung vor Ereignissen wie in der Novemberrevolution 1918 sehr groß; jeder aufkeimende Widerstand sollte mit allen Mitteln erstickt werden, um eine Wiederholung des vermeintlichen "Dolchstoßes" zu verhindern.

Zitat
Dass "Wehrkraftzersetzung" im "Dritten Reich" keineswegs als Kavaliersdelikt galt, zeigt folgender Erlass des Chefs der Nationalsozialistischen Führungsoffiziere der Luftwaffe vom 1. November 1944:

    Es ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden, daß, wer an dem Führer Zweifel äußert, ihn und seine Maßnahmen kritisiert, über ihn herabsetzende Nachrichten verbreitet oder ihn verunglimpft, ehrlos und todeswürdig ist. Weder Stand noch Rang, noch persönliche Verhältnisse oder andere Gründe können in einem solchen Fall Milde rechtfertigen. Wer in der schwersten entscheidenden Zeit des Krieges Zweifel am Endsieg äußert und dadurch andere wankend macht, hat sein Leben ebenfalls verwirkt!

Als weitere Zersetzungsbeispiele seien angeführt, u.a.:

    * Äußerungen gegen die nationalsozialistische Weltanschauung,
    * Zweifel an der Berechtigung des uns aufgezwungenen Lebenskampfes […]
    * Verbreitung von Nachrichten über Kampfmüdigkeit und Ãœberlaufen deutscher Soldaten
    * Zweifel am Wehrmachtbericht
    * das Pflegen von privatem Umgang mit Kriegsgefangenen
    * Herabsetzung der als wichtiges Kampfmittel im Kriege eingesetzten deutschen Propaganda
    * Erörterungen der Möglichkeiten bei Verlust des Krieges,
    * die Behauptung, dass der Bolschewismus "so schlimm nicht sei oder daß die Demokratie unserer westlichen Nachbarn in Erwägung gezogen werden könne".

Zitat
Die Einführung der KSSVO läutete eine neue Stufe der Verfolgung politischer Gegner der Nationalsozialisten ein, der viele Tausend zum Opfer fielen. Bis zum 30. Juni 1944 sind laut Wehrmachtkriminalstatistik 14.262 Verurteilungen wegen "Wehrkraftzersetzung" ergangen, laut Fritz Wüllner und Manfred Messerschmidt dürfte die Zahl der während des Kriegs Verurteilten bei 30.000 gelegen haben.

Zitat
Verurteilungen

Die NS-Militärjustiz verurteilte etwa 1,5 Millionen Soldaten in ihren insgesamt etwa 1.300 Gerichten. Sie verurteilte rund 30.000 Soldaten zum Tode; vollstreckt wurden etwa 23.000 Todesurteile. Der Zahl von 30.000 Verurteilungen der Justiz der Wehrmachtsjustiz stehen im Ersten Weltkrieg gerade 150 Todesurteile der deutschen Militärjustiz gegen deutsche Soldaten gegenüber, von denen 48 vollstreckt wurden. Der Vergleich wird noch drastischer, wenn man die Zahl der Todesurteile der westlichen Alliierten im Zweiten Weltkrieg heranzieht: die amerikanischen Streitkräfte exekutierten 146 eigene Soldaten, die französischen 102, die britischen 40. Nur noch die sowjetischen Militärtribunale übertrafen die Wehrmachtsrichter. 157.000 Todesurteile wurden zwischen 1941 und 1944 von sowjetischen Militärtribunalen gegen Angehörige der Roten Armee verhängt.

Bei Nichtanwendung des Todesurteils waren Bewährungskompanien und Strafarbeitslager als Strafen vorgesehen – erstere konnten einem Todesurteil nahe kommen (schlechte Verpflegung, Minenentschärfung, unbewaffnet an der Front).

Zitat
Die in allen Armeen strafbare Fahnenflucht lässt sich während und nach dem NS-Staat rechtfertigen, da die Eroberungsfeldzüge der NS-Wehrmacht ein verbrecherischer Angriffskrieg waren (vgl. die Problematik des rechtswidrigen Befehls).

Beispiele für die rechtliche Problematik:

1) Wehrmachtssoldat A soll sich in Russland an der Erschießung von Zivilpersonen oder Kriegsgefangenen ("Kommissarbefehl") beteiligen (Kriegsverbrechen); er begeht deswegen Fahnenflucht; B und C von der Gestapo wollen ihn festnehmen (d.h. ihm droht die Todesstrafe); A erschießt B und C. Ergebnis: A hat sich nicht strafbar gemacht, wegen der Fahnenflucht ohnehin nicht, aber auch nicht wegen der Erschießung der beiden Feldjäger. Denn: Der Befehl war rechtswidrig, folglich die Fahnenflucht rechtmäßig, der Festnahmeversuch durch B und C wiederum rechtswidrig, die Erschießung von B und C durch A daher aus Notwehr verhältnismäßig (vgl. Fall bei Radbruch, 1947).

2) Aber: Soldat D erschießt, ohne anerkennenswerten Rechtfertigungsgrund, 1945 den Vorgesetzten E, um Fahnenflucht begehen zu können. Ergebnis: Strafbarer Totschlag (vgl. LG Köln 1953: 10 Jahre Gefängnis wegen Totschlags).

Ich hab hier nicht noch ein anderes Verbrechen genannt: wie diese Gerichte über die Menschen der besetzten Ländern urteilte. Denn davon gibt es genügend Beispiele.


Ich bin mich davon bewußt, daß einige Personen hiermit Mühe haben werden. Vor allem, weil behauptet wurde, daß die Militärjustiz der Nazis nicht eine verbrecherische Justiz war. Sie "zwangen" mich dazu diesen Beitrag zu schreiben.
Ich bedauere es sogar sagen zu müßen "Auch die Militärjustiz während der Nazizeit war verbrecherisch"

Jan-Hendrik

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Re: Die Justiz und die Nazis
« Antwort #29 am: 20.02.09 (08:26) »
Zitat
Bei Nichtanwendung des Todesurteils waren Bewährungskompanien und Strafarbeitslager als Strafen vorgesehen – erstere konnten einem Todesurteil nahe kommen (schlechte Verpflegung, Minenentschärfung, unbewaffnet an der Front).

Da verwechselt der Schreiber wohl deutsche und sowj. Bewährungseinheiten  ::)

Jan-Hendrik