Autor Thema: Die Justiz und die Nazis  (Gelesen 28443 mal)

waldi44

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #60 am: 08.08.09 (13:32) »
Nun aber! was willst du mit diesen Urteilen beweisen? Dass die Justiz etwa unparteiisch war? Ich kann dir einen Fall aus dem jahre 1942(!!)nennen, wo ein Häftling aus einem der berüchtigten Emslager zu fliehen versuchte und als Strafe von einem Wache derart verprügelt wurde, dass er an den Folgen verstarb. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlung auf und es kam zum Prozess. Der Wachmann wurde zu neun Monaten Haft verurteilt. Sieht man mal von der lächerlich geringen Strafe für zumindest Totschlag ab, stellt man sich Frage: War das 3. Reich nun doch ein Rechtsstaat, wenn solche Leute angeklagt wurden?
Mitnichten! Dennoch kann man der Justiz vor 33 eine gewisse Unabhängigleit bei deutlicher Rechtslastigkeit nicht abstreiten. Vereinzelt gab es tatsächlich Richter und Staatsanwälte, die sich dem Recht verpflichtet fühlten. Einige überstanden sogar das Jahr 33, die wenigsten 35 und die letzten Richter mit einem Gewissen diesseits der NS Idiologie verschwanden 42. Wie kann man sich aber dann solche Urteile erklären? Mord ist ein Gewaltdelikt dessen Aburteilung eine andere ist als die von Sachbeschädigung und Körperverletzung. Vor 33 bestand ein öffentliches Interesse an der Aufklärung solcher Fälle und es musste ganz einfach Anklage erhoben werden. In den meisten Fällen aber kam es nicht zur Urteilsvollstreckung. Todesurteile wurden selbst in der Nazizeit zwar oft ausgesprochen, aber in sehr vielen Fällen nicht ausgeführt.
Beide Beispiel erregten wie gesagt öffentliches Interesse. Bei meinem Beispiel wurde das Geschehen von Aussenstehenden beobachtet und die Anklage zur Aufrechterhaltung des Scheins von Recht und Ordnung erhoben. Vorher und erst recht nachher wurden in diesem Lager noch viele Gefangene erschlagen, aber eine Anklage erfolgte nie wieder!

Du führst Horst Wessel als Opfer an? Nun, wir war bisher nur die Zuhälterversion bekannt, aber eben mal gegoogelt und da gibt es wohl noch eine zweite:
"Die genauen Hintergründe seines Todes sind bis heute ungeklärt. Die Justiz kam zu der Auffassung, dass Horst Wessel am 14. Januar 1930 von Albrecht Höhler, einem aktiven Mitglied der KPD, und weiteren Kommunisten in seiner Wohnung aufgesucht wurde und Albrecht Höhler Horst Wessel beim Öffnen der Tür in den Kopf schoss.[2] Eine andere Variante besagt, dass Horst Wessel bei einer Schießerei zwischen zwei Zuhälterbanden zwischen die Fronten geriet und dabei getroffen wurde. Wessel wurde zwar sofort in ein Krankenhaus eingeliefert, verstarb aber dort am 23. Februar."

Die Justiz kam zu der Auffassung? Ach ja? Warum kam sie zu der Auffassung? Horst Wessel und ein Zuhälter? Nein, ein politischer Mord passte da besser. Aber anscheinend fühlten sich die Richter bei der Urteilsfindung doch nicht so wohl in ihrer Haut UND Als die Nazis 1933 die Macht übernahmen, wurde Höhler während eines Gefängnistransportes von SA-Männern entführt und erschossen.
« Letzte Änderung: 08.08.09 (14:17) von waldi44 »

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #61 am: 09.08.09 (16:01) »
Wir sprachen von der Rechtssprechung der Weimarer Republik , die Du frei nach DDR Jargon als Rechtslastig (auf dem rechten Auge blind) bezeichnet hast !
Was das mit einem Urteil von 1942 zu tun hat ?
Das Dir natürlich nur die Zuhälterversion bekannt ist ,zeigt eben Deine Sozialisation in der DDR und möglichst nichts hinterfragen.
Es ist  bei diesem Mord  alles aber auch alles geklärt!
Warum kam die Justiz zu dieser Auffassung ? Weil es diverse Zeugen gab die die "Rote Hilfe" beschuldigten konnten das die Mörder nach Prag emigrieren konnten, wie später Mielcke nach der UdSSR ! Weil ausgesprochene Staranwälte die Kommunisten (die hätten die sich nie leisten können) so vertraten, das es wie ein Zuhälterstreit aussah! Ein Dr. Apfel (damaliger Staranwalt ) ist Dir sicher nicht bekannt, eine Hilde Benjamin dürfte Dir wohl eher bekannt sein , die die Täter mitverteidigte , warum wohl, bestimmt weil es Zuhälter waren ;D! Ach ja und ein Zuhälter und Bandenführer mit 22 Jahren ist leider nicht so häufig.
Die Taten und die Täter waren eindeutig vor Gericht festgestellt mit Zeugen und allen drum und dran, glaube Du nur Dein altes DDR Zeug weiter.... :-*
Es gibt mehrere Quellen die dies eindeutig belegen, ich gebe Dir mal als alten DDR Bürger auch mal eine Quelle mit, die völlig unverfänglich sein muß für Dich, auch dort ist alles so beschrieben wie ich es hier beschrieben habe:
Heinz Knobloch
Der arme Epstein
Wie der Tod zu Horst Wessel kam
Ch. Links Verlag 1993

Ist ja ein Unding was manche Leute noch so mit sich und Legenden noch so rumtragen.... 8)
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waldi44

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #62 am: 09.08.09 (19:14) »
Wir sprachen von der Rechtssprechung der Weimarer Republik , die Du frei nach DDR Jargon als Rechtslastig (auf dem rechten Auge blind) bezeichnet hast !
Was das mit einem Urteil von 1942 zu tun hat ?
Das Dir natürlich nur die Zuhälterversion bekannt ist ,zeigt eben Deine Sozialisation in der DDR und möglichst nichts hinterfragen.

Was soll dieser Scheiss? "DDR Jargon" und "deine Sozialisten". Fällt dir nichts anderes ein als diese unverschämten Unterstellungen? Meinst du, ich lebe von dem was ich in der DDR gelernt habe? Ich beziehe mich unter anderem auf Nikolaus Wachmann's "Gefangen unter Hitler" und Hans Jürgen Eitner "Hitlers Deutsche". Welche Märchenbücher und Landserheftchen benutzt du?
Naja, wenn einem die Argumente ausgehen, wird dir "Rote Socke"(deine Sozialisten) ausgegraben.
Übrigens, mein Stiefvater hat nie eine DDR Schule von innen gesehen und wurde im Krieg zwei mal verwundet. er sprach, wenn ich mal was mitbekam, immer vom Hurensohn und Zuhälter, wenn mal irgendwie das Gespräch mit alten Kameraden kam. In Brandenburg im Zuchthaus sassen solche alten Kämpfer und die sprachen auch nur vom Zuhälter, wenn über alte Zeiten geflüstert wurde....

Für mich ist an dieser Stelle das Gespräch mit dir beendet!
« Letzte Änderung: 09.08.09 (19:24) von waldi44 »

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #63 am: 09.08.09 (19:30) »
Du bist in der DDR aufgewachsen und kennst Heinz Knoblauch nicht ? Tut mir leid Deine geschilderten "Tatsachen" sind einfach DDR Jargon und zwar der miesesten Art. Das sogenannten  BRD "Experten" das vielfach nachplappern ist ja nicht das erste Mal! Landser , google doch einfach  dann wirst Du herausfinden das Du mit einem der größten Berlinexperten überhaupt zu tun hast. Dein Intellekt zeigt übrigens das Du den Unterschied zwischen Sozialisation und Sozialisten scheinbar nicht kennst. Brauchst auch nicht weiter zu diskutieren, bringst ja keine neuen Argumente.... :-*
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Christian

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #64 am: 15.09.09 (16:32) »
10.8.32 Ein kommunistischer Führer wurde im schlesischen Potempa von SA Leuten ermordet, 5 SA Leute wurden zum Tode verurteilt ! Zur Hinrichtung kam es nicht , da die Machtübernahme dies verhinderte.
Soweit zur Justiz in Weimar und auf dem rechten Auge blind !

Hier muss die politische Situation im Sommer 1932 berücksichtigt werden. Nach dem Wahlerfolg der NSDAP im Juli hat die SA in Teilen des Reichs (v.a. Ostpreußen und Schlesien) eine "Orgie der Gewalt" entfesselt. Zahlreiche Attentate auf politische Gegener, Feuerüberfälle und Bombenanschläge gehen auf deren Konto. In dieser Situation musste der Staat endlich handeln, es kam zu einer drastischen Verschärfung der Strafen für politische Straftaten. Daher kommt das harte Urteil gegen die Potempa-Mörder, deren Strafen übrigens noch vor Hitlers Machtübernahme in "Lebenslänglich" umgewandelt wurden.

Für die 20er Jahre ist das Diktum von der auf dem rechten Auge blinden Justiz aber durchaus zutreffend. Eine Betrachtung der politsichen Morde von "Rechts" und "Links" zeigt das doch ganz deutlich. Wenn von Rechtsextremisten begangene Morde überhaupt verfolgt wurden, so wurden im Vergleich wesentlich mildere Strafen verhängt. Generell ist die Milde gegen politisch motivierte Straftaten von "Rechts" kein Ruhmesblatt der deutschen Justiz (vgl. z.B. den Prozess gegen Hitler nach dessen Putschversuch).
Man muss auch nicht irgendwelche DDR-Propaganda heranziehen, da das Reichsjustizminsterium in den 20er Jahren den oben erläuterten Sachverhalt selber festgestellt hat.

Nomen Nescio

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #65 am: 21.09.09 (18:02) »
Christian, es hat kein Zweck zu argumentieren. Da wird fast nur Phrasendrescherei betrieben. Ich bin es müde geworden darauf zu reagieren.
Man wird sogar verleumdet, wenn keine sachlichen Argumenten gefunden werden.

Weil Waldi versucht s.E. Fakten zu nennen, wird er beschuldigt, und wird ihm vorgeworfen "er glaube sein altes DDR Zeug" und "seine geschilderten 'Tatsachen' sind einfach DDR Jargon und zwar der miesesten Art".

Ich wollte objektiv und ehrlich schreiben, und da wurde gesagt, ich wäre ein Kommunist und mehr solches Zeug. Wer auf dieses Niveau diskutieren will, wohl an, meinen Segen hat er. Aber nicht mit mir.
« Letzte Änderung: 21.09.09 (21:03) von Nomen Nescio »

Nomen Nescio

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #66 am: 26.09.09 (12:51) »
Welche Märchenbücher und Landserheftchen benutzt du?
Hallo Waldi,

Ich fand in Wikipedia dieses Zitat bei Freisler
Zitat
Als Staatssekretär im Reichsjustizministerium sorgte Freisler im Jahre 1938 mit einem in der deutschen Rechtsgeschichte bis dahin einmaligen Coup für die Aufhebung des Grundsatzes „nulla poena sine lege“. Zwischen 1934 und 1938 hatten zwei Brüder, Walter und Max Götze, durch eine Überfallserie den Berliner Grunewald sowie die Umgebung Berlins unsicher gemacht, wo sie mittels so genannter Autofallen auf den neuen Autobahnen zuschlugen. Dabei war es auch zu zwei Raubmorden gekommen, die nachweislich aber nur Walter Götze begangen hatte, wie sich nach der Verhaftung der Täter herausstellte. Somit stand aus Sicht der NS-Justiz fest, dass Max Götze mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davonkommen würde. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt, der dem Staatssekretär klargemacht hatte, dass man gegen Max Götze schwerlich die Todesstrafe verhängen könne, sorgte Freisler zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein Gesetzentwurf, der das Aufstellen von Autofallen unter Todesstrafe stellte, durchgepeitscht und im Reichsgesetzblatt vom 22. Juni 1938 mit rückwirkender Kraft veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in neun Fällen zum Tode verurteilt.
Hier siehst Du deutlich den Unterschied zwischen Nazijustiz und Weimarjustiz.
In der Nazizeit wurden die Regeln vergewaltigt; in der Weimarzeit eher lässig gefolgt. Es gab sie, auch wenn man Unterschied machte für wen sie stark oder nicht stark galten.

Jan-Hendrik

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #67 am: 26.09.09 (12:54) »
Nun, wenn man der Argumentation folgt, dann war Nürnberg 1946-48 auch "Nazijustiz"  ;)

Dort hat man sich um

Zitat
„nulla poena sine lege"

ebenfalls nicht geschert und einfach Straftatbestände geschaffen wie man sie grade brauchte ;)

Jan-Hendrik

steffen04

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #68 am: 26.09.09 (15:13) »
Nun, wenn man der Argumentation folgt, dann war Nürnberg 1946-48 auch "Nazijustiz"  ;)

Dort hat man sich um

Zitat
„nulla poena sine lege"

ebenfalls nicht geschert und einfach Straftatbestände geschaffen wie man sie grade brauchte ;)

Jan-Hendrik


Im angelsächsischen Rechtsraum schreitet das Recht durch Präzedenzfälle, nicht durch Gesetzgebung voran. Das Schaffen neuer Straftatbestände durch Richtersprüche ist dort weder außergewöhnlich noch anrüchig.

Jan-Hendrik

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #69 am: 26.09.09 (15:15) »
Wir sind hier aber nicht in Angelsachsen, sondern in Mitteleuropa... :o

Jan-Hendrik

steffen04

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #70 am: 26.09.09 (15:47) »
Sag das den Jungs und Mädels bei McDonalds

Tobias G

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #71 am: 26.09.09 (15:57) »
Hallo,

"Dies ist das letzte Mal, dass ein deutsches Gericht jemanden für unschuldig spricht, den ich für schuldig erklärt habe!"

Adolf Hitler, als Martin Niemöller vom Vorwurf der Subversion freigesprochen wurde.


Gruß
Tobias

Nomen Nescio

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #72 am: 26.09.09 (16:13) »
Nun, wenn man der Argumentation folgt, dann war Nürnberg 1946-48 auch "Nazijustiz"  ;)

Dort hat man sich um

Zitat
„nulla poena sine lege"

ebenfalls nicht geschert und einfach Straftatbestände geschaffen wie man sie grade brauchte ;)
Sie bekamen jedenfalls Verteidiger, die ihre Arbeit so gut sie konnten, taten. Auch wenn sie manchmal gehindert wurden.

Und ob man das so sagen kann, wie Du es tust...  Das bezweifle ich. Ich denke, daß man es eher betrachten muß, als ein Versuch das vergewaltigte Recht, worauf die Nazis sich beriefen, wieder in normaleren Bahnen zu lenken.
Auch wenn das Wort "Siegerjustiz" sehr nahe ist.

Es gibt einen "communis opinio", daß bestimmte Sachen nicht erlaubt sind. Auch wenn die Deutschen Gesetze z.B. hätten erlaubt die Juden in Deutschland so zu behandeln, wie die Nazis taten, war es darum auch erlaubt in "besetzten" Ländern. Wie mußte man ein solches Benehmen bestrafen?

Ich denke, die Nazis schufen ein Rechtsvakuum, daß auf irgendeine Weise gefüllt werden mußte.

Jan-Hendrik

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #73 am: 26.09.09 (16:23) »
Ernst von Salomon fasste das in seinem "Fragebogen" sehr treffend in Worte (dem Sinn nach zitiert ;)):

Die Alliierten hatten die große Chance, 1945 das Vertrauen in Recht undG esetz wiederherzustellen, doch sie vergaben diese Chance, in dem sie eine Willkür durch eine andere Willkür ersetzen.

Das triffts wohl am ehesten  ;)

Jan-Hendrik

steffen04

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Re:Die Justiz und die Nazis
« Antwort #74 am: 26.09.09 (17:05) »
Es gibt m.E. keinerlei Hinweise, daß es in Westdeutschland grundsätzliche Zweifel an der Justiz dahingehend gab, daß eine Rechtsunsicherheit entstand.

Unmut über einzelne Urteile oder auch Prozesse haben damit nichts zu tun. Die deutsche Bevölkerung begann bereits in der Stunde Null, seine Rechte gg. Besatzungsbehörden geltend zu machen, ob immer erfolgreich oder nicht. Die Justiz, auch in ihrer Mischform Deutsches Recht - Besatzungsrecht funktionierte. Anders wäre die quasi sofort erfolgte Etablierung eines extrem erfolgreichen Wirtschaftssystems nicht möglich gewesen.

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