Wir sprachen von der Rechtssprechung der Weimarer Republik , die Du frei nach DDR Jargon als Rechtslastig (auf dem rechten Auge blind) bezeichnet hast !
Was das mit einem Urteil von 1942 zu tun hat ?
Das Dir natürlich nur die Zuhälterversion bekannt ist ,zeigt eben Deine Sozialisation in der DDR und möglichst nichts hinterfragen.
Es ist bei diesem Mord alles aber auch alles geklärt!
Warum kam die Justiz zu dieser Auffassung ? Weil es diverse Zeugen gab die die "Rote Hilfe" beschuldigten konnten das die Mörder nach Prag emigrieren konnten, wie später Mielcke nach der UdSSR ! Weil ausgesprochene Staranwälte die Kommunisten (die hätten die sich nie leisten können) so vertraten, das es wie ein Zuhälterstreit aussah! Ein Dr. Apfel (damaliger Staranwalt ) ist Dir sicher nicht bekannt, eine Hilde Benjamin dürfte Dir wohl eher bekannt sein , die die Täter mitverteidigte , warum wohl, bestimmt weil es Zuhälter waren
! Ach ja und ein Zuhälter und Bandenführer mit 22 Jahren ist leider nicht so häufig.
Die Taten und die Täter waren eindeutig vor Gericht festgestellt mit Zeugen und allen drum und dran, glaube Du nur Dein altes DDR Zeug weiter....
Es gibt mehrere Quellen die dies eindeutig belegen, ich gebe Dir mal als alten DDR Bürger auch mal eine Quelle mit, die völlig unverfänglich sein muß für Dich, auch dort ist alles so beschrieben wie ich es hier beschrieben habe:
Heinz Knobloch
Der arme Epstein
Wie der Tod zu Horst Wessel kam
Ch. Links Verlag 1993
Ist ja ein Unding was manche Leute noch so mit sich und Legenden noch so rumtragen....
logo