Noch einmal etwas zum "Rechtsstaat" 3. Reich.
Im Deutschen Reich von 1935 gab es 167 grössere Strafanstalten mit einer durchschnittlichen Aufnahmekapazität von je 450 Häftlingen. Tatsächlich gab es aber runf 105.000 Insassen. Im Frühsommer des selben jahres hingegen nur 5 KZ mit 3.500 Insassen.
Sep. 1942 waren 190.260 Menschen in Gefängnissen und 110.000 in KZ eingesperrt. Jan. 1945 waren es 189.000 zu 714.211.
Eine Besonderheit des "Rechtssystem" im 3. Reich war, dass die Justiz sich der Partei und Staatsführung verpflichtet sah und nicht dem Recht, das, wenn nötig, eben soweit gebeugt wurde, bis es passte.
Dazu gehörte zB., dass Mehrfachtäter das Stigma des Volksschädlings bekamen und nach ihrem offiziellem Haftende einfach wieder der Polizei oder der Gestapo übergeben wurde. 43/44 meist zwecks einer Sonderbehandlung, die in enem Vernichtungslager endete. Davor kamen sie zwecks Sicherungsverwahrung ebenfalls in ein KZ, wo nicht wenige von den eigentlich zu zeitlich begrenzter Strafe verurteilten, an Unterernährung, Erschöpfung oder Krankheit verstarben.
Diese Gefangenen wurden nicht angefordert, sondern von der Justiz der Polizei und Gestapo aufgedrängelt.
Später allerdings gab es einen Führerhinweis in einem Führergespräch, in dem Hitler sich über die Konservierung solcher Volksschädlinge ärgerte, während deutsche Soldaten an der Front starben. Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium und Himmler nahmen sich Hitlers "Wunsch" an und räumten die Gefängnisse in gewohnter Nazimanier leer.
Zur Erinnerung:
"Kein vernünftiger Mensch verstehe überhaupt die Rechtslehren, die die Juristen sich - nicht zuletzt aufgrund des Einflusses von Juden - zurechtgelegt hätten. Letzten Endes sei die heutige Rechtslehre nichts anderes als eine einzige Systematik der Abwälzung der Verantwortung. Er werde das Studium der Rechtswissenschaften so verächtlich wie möglich machen …denn es sei eine einzige Erziehung zur Verantwortungslosigkeit. Er werde dafür sorgen, dass aus der Justizverwaltung bis auf 10% wirklicher Auslese an Richtern alles entfernt werde. Der ganzen Schwindel von Schöffen werde beseitigen werden, damit sich kein Richter mehr vor seiner Verantwortung mit dem Argument drücken könne, dass ihn die Schöffen überstimmt hätten. "