Jaja und wieder die "Unendliche Geschichte"!
Äh, was ist das:"Sie machen sich gemäß Art. 68 des IV. Genfer Abkommens von 1949 (und genauso bei der Haager-Landkriegs-Ordnung) zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten strafbar."
"Artikel 2
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.
Artikel 3
Die bewaffnete Macht der Kriegsparteien kann sich zusammensetzen aus Kombattanten und Nichtkombattanten. Im Falle der Gefangennahme durch den Feind haben die einen wie die anderen Anspruch anf Behandlung als Kriegsgefangene.
Artikel 50
Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.