Autor Thema: Aber die anderen..., war: Deutscher untersucht Nazi-Massaker  (Gelesen 27401 mal)

Ronny22

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #75 am: 05.01.09 (21:33) »
Zitat
daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen....

Nun Ronny ist das keine Einheitliche Kleidung?? Aus der Ferne erkennebare Abzeichen und die Waffen offen tragen!!

Einheitliche Kleidung wäre Uniform....erkennbare Abzeichen sind z.B. Armbinden....Kokarden etc.

Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
Bertrand Russell

Ein guter Soldat ist nicht gewalttätig.
Ein guter Kämpfer ist nicht zornig.
Ein guter Gewinner ist nicht rachsüchtig.
Shaolin-Weisheit

Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #76 am: 06.01.09 (06:46) »
Zitat
Einheitliche Kleidung wäre Uniform....erkennbare Abzeichen sind z.B. Armbinden....Kokarden etc.


und eben daran wurde sich beim Volkssturm gehalten (und wenn es eben Postuniformen waren) die Waffen offen geführt ein sichers Hinterland, keine Verwendung von Abzeichen Fahnen der Feindseite ,Dienstgrade und Führer benannt etc..

Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht. Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des Kriegsvölkerrechts, die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als Kriegsgefangene gelten:

An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebene verantwortliche Person.
Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
Sie tragen ihre Waffen offen.
Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein

Das sind nur die 4 Hauptpunkte nach dem sich Partisanen zu richten haben, keine diese Punkte habe diese Personen erfüllt!!!


Das machten die Partisanen eben zu Verbrecher!

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 (die zu dieser Zeit gültig war/bis auf wenige Ausnahmen) unterschied  zwischen Freischärlern und den Angehörigen der regulären Streitkräfte. Nach der damals herrschenden Rechtsauffassung mussten Freischärler nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden. Sie konnten vor einem Standgericht abgeurteilt und erschossen werden.


Gruss
« Letzte Änderung: 06.01.09 (09:05) von Richtschuetze »

waldi44

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #77 am: 06.01.09 (10:14) »

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 (die zu dieser Zeit gültig war/bis auf wenige Ausnahmen) unterschied  zwischen Freischärlern und den Angehörigen der regulären Streitkräfte. Nach der damals herrschenden Rechtsauffassung mussten Freischärler nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden. Sie konnten vor einem Standgericht abgeurteilt und erschossen werden.


Gruss

Die menschliche Moral und Ethik wandelt sich im Laufe der Zeit. Das hatten wir schon im Römerthread. Heute wird diesen Leuten, so man ihrer lebend habhaft wird, der Prozess gemacht! Das hat aber mit damals nichts zu tun, sondern dient nur zur Anmerkung.
Gerechtfertigt, damals wie heute, wird das Handeln dieser Leute einerseits mit dem berechtigten Wunsch ihre Heimat von Okkupanten zu befreien und andererseits ihrer Chancsenlosigkeit im offenen Kampf, da dieser dann wiederum von den Okkupanten mit allen ihnen zur verfügung stehenden Mitteln geführt wird. Von Fairniss kann dann da auch nicht mehr die Rede sein.

Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #78 am: 06.01.09 (10:55) »
Zitat
mit dem berechtigten Wunsch ihre Heimat von Okkupanten zu befreien und andererseits ihrer Chancsenlosigkeit im offenen Kampf

Diesen Wunsch werden viele Deutsche nach 45 auch gehabt haben!!! ;)

Gruss

waldi44

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #79 am: 06.01.09 (13:46) »
Zitat
mit dem berechtigten Wunsch ihre Heimat von Okkupanten zu befreien und andererseits ihrer Chancsenlosigkeit im offenen Kampf

Diesen Wunsch werden viele Deutsche nach 45 auch gehabt haben!!! ;)

Gruss
Und weiter?

Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #80 am: 06.01.09 (14:10) »
Nichts weiter Waldi nur eine Anmerkung passt auch zu Napoleon/ Varus etc....(aus sicht von uns Deutschen)


Gruss

Ronny22

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #81 am: 06.01.09 (22:30) »
Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein

Das machten die Partisanen eben zu Verbrecher!


Was sind Kriegsgebräuche???

Ist es dabei verboten den Gegner aus dem Hinterhalt anzugreifen bzw. ihn in einen Hinterhalt zu locken???

Wie gesagt habe ich hier die Kampfweise der Partisanen zur Diskussion gestellt, nicht Ãœbergriffe gegen Gefangene
nach den Kampfhandlungen!!!

Du weichst dem ständig aus......es geht hier nicht um die Ermordung von Gefangenen sondern darum wie die Partisanen
kämpften.

Der Schwächere kann den Stärkeren nur in einem Moment der Schwäche und Überraschung schlagen.
Darin sehe ich keinen Mord, das ist Guerilla-Taktik, damals wie heute.

Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre.
Bertrand Russell

Ein guter Soldat ist nicht gewalttätig.
Ein guter Kämpfer ist nicht zornig.
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Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #82 am: 09.01.09 (06:48) »

Zitat
Du weichst dem ständig aus......es geht hier nicht um die Ermordung von Gefangenen sondern darum wie die Partisanen
kämpften.

Ronny ich weiche nicht aus aber scheinbar scheinst du nicht zu verstehen das es sich nicht um Soldaten handelt sondern um Zivilsiten!!

Frankreich hatte sich schriftlich bereit erklät die Waffen niederzulegen ( Sie haben darum gebettelt) weil sie am Ende waren!! Jeder der nach diesem Vertrag noch eine Waffe gegen die Sieger führt ist ein Freischärler diese müssen nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden. Sie konnten vor einem Standgericht abgeurteilt und erschossen werden.

Auch die 2 Panzerdivisionen (ich meine 2) der Franzosen die in den USA aufgestellt wurden sind streng genommen Freischärler!!! Da diese aber die Waffen offen führten die Gesetzte des Krieges kannten und eine Einheitlich Linie/Konzept hatten wurden sie als kämpfen Truppe anerkannt!!!

Was ist daran nicht zu verstehen wären es deutsche Zivilisten gewesen würdes Du am lautesten schreien eben diese an die Wand zustellen!!



Gruss

Niwre

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #83 am: 09.01.09 (10:51) »
Frankreich hatte sich schriftlich bereit erklät die Waffen niederzulegen ( Sie haben darum gebettelt) weil sie am Ende waren!! Jeder der nach diesem Vertrag noch eine Waffe gegen die Sieger führt ist ein Freischärler diese müssen nicht einmal vor ein Gericht gestellt werden.
Das stimmt so allgemein nicht und das weißt Du auch.

Zitat
Auch die 2 Panzerdivisionen (ich meine 2) der Franzosen die in den USA aufgestellt wurden sind streng genommen Freischärler!!!
Das stimmt nicht einmal locker genommen.

Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #84 am: 09.01.09 (11:28) »
Zitat
Das stimmt so allgemein nicht und das weißt Du auch.

Gut Niwre dann bitte ich um Aufklärung ich habe da einen Auszug gelesen aus dem Kapitulationsvertrag wo drin steht sämliche Kämpfe sind einzustellen!! Das ist also Flasch??
Komisch dann kann man sich ja jede Kapitulation sparen oder??


Zitat
Das stimmt nicht einmal locker genommen


Das war auch nur locker gemeint!! Es sollte als Beispiel gelten wie eine faire Kampfweise auszusehen hat!

Gruss


P.S Selbst die Deutschen der Fremdenlegion wurden als Kriegsgefangene behandelt obwohl sie gegen Ihr eigenes Land gekämft haben! (Solange sie sich an die Gesetze des Krieges gehalten haben)
« Letzte Änderung: 09.01.09 (11:34) von Richtschuetze »

Niwre

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #85 am: 09.01.09 (12:48) »
Gut Niwre dann bitte ich um Aufklärung ich habe da einen Auszug gelesen aus dem Kapitulationsvertrag wo drin steht sämliche Kämpfe sind einzustellen!!
Schau Dir an, wer kapitulierte:

Zitat
Zwischen dem vom Führer des Deutschen Reiches und Obersten Befehlshaber der deutschen Wehrmacht beauftragten Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Generaloberst Keitel einerseits und den mit ausreichenden Vollmachten versehenen Bevollmächtigten der französischen Regierung: Armeegeneral Huntziger [von Pétain beauftragt], [...] Viceadmiral Le Luc, Armeekorpsgeneral Parisot und General der Luftwaffe Bergeret andererseits, ist der nachstehende Waffenstillstandsvertrag vereinbart worden [...]

Von Waffenstillständen mit anderen Verbänden steht da nichts, im Folgenden ist auch nur von der "französischen Wehrmacht" die Rede, was die Anordnungen betrifft.

Ãœbrigens gibt es auch in unserer Verfassung ein Recht auf Widerstand:
Zitat
Art 20
[...]
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #86 am: 09.01.09 (13:29) »
Zitat
Von Waffenstillständen mit anderen Verbänden steht da nichts, im Folgenden ist auch nur von der "französischen Wehrmacht" die Rede, was die Anordnungen betrifft.

Die habe aber für alle französichen Verbände unterschrieben!!  Desweitern handelt es sich bei den Partisanen (um die es geht) nicht um die reguläre Armee, diese nämlich hatte folgene Regeln eingehalten:

1) An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebene verantwortliche Person.
2) Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
3) Sie tragen ihre Waffen offen.
4) Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein. (diese Gesetzte und Gebräuche/ Sichers Hinterland/keine verbotene Munition/belassen von Eigentum des Soldaten/ keine Verwendung feindlicher  Abzeichen/Uniformen/Fahnen etc. sind eben regulären Soldaten bekannt und nur eben die dürfen Waffen tragen und kämpfen!)

Wir reden über Zivilsten die sich an diese Gesetze nie gehalten haben für diese gilt:

Diejenigen Personen, die einzeln oder in Gruppen an den Kämpfen teilnehmen, ohne dieser Definition zu entsprechen, sind »illegale Kombattanten«. Sie machen sich gemäß Art. 68 des IV. Genfer Abkommens von 1949 (und genauso bei der  Haager-Landkriegs-Ordnung) zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten strafbar. Die Besatzungsmacht hat das Recht, Militärgerichte einzusetzen, die gemäß dieser Vorschrift auch die Todesstrafe aussprechen können.



Zitat
Ãœbrigens gibt es auch in unserer Verfassung ein Recht auf Widerstand
:

Aber auch da gilt das wenn ich diese Gesetze nicht achte ich von der Besatzungsmacht abgeurteilt/hingerichtet werden kann! :-\


Gruss







Niwre

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #87 am: 09.01.09 (14:01) »
Die habe aber für alle französichen Verbände unterschrieben!!
Nein, sie haben für die Regierung und ihre Streitkräfte unterschrieben. Wenn man es genau nimmt, war es ja auch nur eine Waffenstillstandserklärung, die einer Kapitulation sehr nahe kam.

Zitat
Desweitern handelt es sich bei den Partisanen (um die es geht) nicht um die reguläre Armee, diese nämlich hatte folgene Regeln eingehalten
Du hattest geschrieben:
Zitat
Jeder der nach diesem Vertrag noch eine Waffe gegen die Sieger führt ist ein Freischärler
und das ist so falsch.

Richtschuetze

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #88 am: 09.01.09 (14:20) »
Zitat
Jeder der nach diesem Vertrag noch eine Waffe gegen die Sieger führt ist ein Freischärler
und das ist so falsch

Gut dann will ich es anders Formulieren jeder der die Gesetze und Regeln des Krieges nicht einhält (die ich ja oben aufgelistet habe) ist ein Freischärler und kann mit dem Tot bestraft werden.


Zitat
war es ja auch nur eine Waffenstillstandserklärung

Eben WAFFENSTILLSTAND!!!! daran hatten sich die Unterzeichner in diesem Falle die Franzosen zu halten!

Auch wenn Herr Charles de Gaulle seine Landsleute aus dem "sichern" England aufruft zum Widerstand und ihrgend einen Verband gründet hat das noch nichts zu sagen weil:

1.) diese auch von deutscher Seite anerkannt werden muss. (was so meine ich nie erfolgt ist)
2.) sich diese auch an die Regel des Krieges halten müssen.

Gruss

Niwre

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Deutscher untersucht Nazi-Massaker
« Antwort #89 am: 09.01.09 (14:33) »
1.) diese auch von deutscher Seite anerkannt werden muss
Das wird lustig. Einfach mal Marine und Luftwaffe des Gegners nicht anerkennen und schon hat man den Krieg gewonnen. Völker(gewohnheits)recht ist nicht einfach.

 

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